Umgang mit Autoindustrie bemängelt: EU-Gerichtshof verurteilt Deutschland
Deutschland ist wegen seines laxen Umgangs mit der Automobilindustrie vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden. Eine Strafe gibt es aber nicht.
Damit gaben die Luxemburger Richter in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission.
Die Brüsseler Behörde hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen zugelassen hatte. Erst im März 2017 – also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte – ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt eine Umrüstung an.
Daimler hatte den Einsatz damit begründet, dass von der vorgesehenen und umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besondere Gefahren.
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