piwik no script img

Unfairer Wahlkampf im KongoKabilas Kommission beißt alle weg

Oppositionskandidat Jean-Pierre Bemba wird von Kongos Präsidentenwahl ausgeschlossen. Das ebnet dem Regierungskandidaten den Weg.

Und nun? Jean-Pierre Bemba, hier vor der Presse in Kinshasa, 3. August Foto: reuters

Berlin taz | Faire Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo sind erneut ein Stück unwahrscheinlicher geworden, nachdem die Wahlkommission des Landes in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung mitten in der Nacht zum Samstag eine Reihe profilierter Präsidentschaftskandidaten von dem für 23. Dezember geplanten Wahlgang ausschloss.

Jean-Pierre Bemba, der vor kurzem triumphal aus dem Exil zurückgekehrte Warlord und Hauptwidersacher des Amtsinhabers Josph Kabila bei dessen erster Wahl 2006, verliert die Zulassung ebenso wie drei ehemalige Premierminister – Samy Badibanga, Antoine Gizenga und Adolphe Muzito – sowie ein weiterer Kandidat und die einzige Frau unter den ursprünglich 25 Bewerbern.

Nur 19 bleiben übrig, darunter immerhin Felix Tshisekedi von Kongos größter Oppositionspartei UDPS (Union für Demokratie und Sozialen Fortschritt), dessen verstorbener Vater Etienne Tshisekedi 2011 gegen Kabila antrat und verlor, sowie der damals drittplatzierte Vital Kamerhe und der radikale Oppositionelle Martin Fayulu aus Kinshasa.

Und natürlich der von der Regierung als „Unabhängiger“ aufgestellte designierte Nachfolger Kabilas, Emmanuel Ramazani Shadary, dessen Siegeschancen nun deutlich gestiegen sind.

Shadarys zwei Hauptgegner ausgeschaltet

Vor Bembas Ausschluss hatte bereits ein weiterer aussichtsreicher Kabila-Gegner, Exprovinzgouverneur Moise Katumbi, gar nicht erst nach Kongo einreisen dürfen, um zu kandidieren. Die beiden Politiker, die Shadary am gefährlichsten werden könnten, stehen somit jetzt nicht auf den Wahlzetteln.

Es ist eine Spaltung der Opposition abzusehen: zwischen denen, die sich um Tshisekedi scharen, und denen, die die Wahl boykottieren. Das wird dem Regierungskandidaten weiter nützen.

Ändern könnte das nur noch das Verfassungsgericht. Das höchste Gericht hat bis zum 11. September Zeit, um die Einsprüche gegen die vorläufige Kandidatenliste der Wahlkommission zu prüfen, und die Kommission muss am 19. September die endgültige Liste vorlegen.

Überraschungen gelten aber als unwahrscheinlich, da beide Institutionen als Kabila-treu gelten.

Ungereimtheiten in der Wahlkommission

Die Gründe für die Ausschlüsse sind vielfältig und umstritten. Bemba wurde zum Verhängnis, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ihn in einem Nebenverfahren zu seinem Kriegsverbrecherprozess – in dem er in zweiter Instanz freigesprochen wurde – der Zeugenbeeinflussung für schuldig befunden hatte. Aus Sicht der Wahlkommission fällt dies unter das Ausschlusskriterium einer Verurteilung wegen Korruption.

Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass einer von Bembas Anwälten, der sich den identischen Schuldspruch in Den Haag einfing, als Parlamentskandidat zugelassen wurde. Ähnliche Ungereimtheiten gibt es in Fällen, wo Präsidentschaftskandidaten wegen doppelter Staatsbürgerschaft ausgeschlossen worden sind, obwohl sie vorher unter denselben Vorzeichen sogar Premierminister sein konnten.

Proteste bleiben vorerst aus

Befürchtete Unruhen in Oppositionshochburgen blieben am Wochenende zunächst aus, wohl weil sowieso kaum jemand eine faire Wahl im Kongo erwartet. Moise Katumbi, der von Anfang an nicht zugelassene Oppositionelle, rief auf Twitter dazu auf, „den Druck zu erhöhen und diese kabilistische Scheinwahl abzulehnen“.

Er bekam Unterstützung ausgerechnet von einem ehemaligen Führer der derzeit kaltgestellten Rebellenbewegung M23 (Bewegung des 23. März), die nur auf eine solche Gelegenheit wartet, um wieder zu den Waffen zu greifen. „Ihre Weisung wird gehört und befolgt werden, jenseits dessen, was Sie sich vorstellen“, antwortete Benjamin Mbonimpa, ehemaliger M23-Exekutivsekretär, Katumbi auf Twitter.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Wenn man die Missbräuche bei Wahlen in Kongo eindämmern will, muss jeder Versuch verbieten werden, mit Hilfe von Ressourcen die Fairness von Wahlen zu beeinträchtigen. Alle elektronischen Medien werden mindestens eine Stunde pro Woche kostenlos für die an der Politik beteiligten Bürger zur Verfügung gestellt. Die Kandidaten müssen die Registrierung vor einem halben Jahr abschließen, während dieser Zeit haben die Bürger das Recht, Fragen zu stellen. Die Kandidaten sind also verpflichtet, die Fragen zu beantworten. Siehe die "Charta dauerhaften Friedens" für Details.

  • Gerüchten zufolge soll sich Joseph Kabila ein Vermögen von ungefähr 120 Milliarden Dollar ergaunert haben..Also kann er sich locker eine Wahlkommission erkaufen samt unverzulässigen Wahlmaschinen sowie nach außen hin scheinbar Oppositionnellen.



    Er hatte ja nicht mal nötig die Verfassung zu verletzen, in dem er ein drittes Mal hätte kandidieren müssen. Alles läuft nach Plan. Diese Wahl bleibt die reine Farce und das kongolesische Volk zahlt am Ende wie immer die Zeche.