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Käpt’n Stolbergs letzte Worte

Im Beluga-Prozess fordern die Verteidiger Bewährungsstrafen, Niels Stolberg spricht in seinem Schlusswort von Reue und Schuldgefühl

Von Benno Schirrmeister

Mit Grabesstimme verlas Niels Stolberg gestern seine letzten Worte vorm Bremer Landgericht: „Seit etwas mehr als sieben Jahren verfolgen mich Schuldgefühle“, sagte der einstige Vorzeige-Reeder. Seinen Magenkrebs schreibt er diesen Gefühlen zu. Mindestens aber habe er in diesen sieben Jahren „nahezu alles verloren“. Und zwar aufgrund von „Fehlern“, wie Stolberg dann seine Bilanzfälschungen nennt, die den Geldinstituten halfen, sich bei der Kreditvergabe an den längst in Schieflage geratenen Beluga-Konzern bereitwillig hinters Licht führen zu lassen. „Ich bereue das zutiefst“, so Stolberg.

Vor zwei Wochen hatten die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger Stolbergs ihre Schlussvorträge gehalten: Die Strafverfolgungsbehörde hatte viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert, seine Anwälte zwei, also so viel, dass sie gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Am Donnerstag waren nun die Plädoyers der drei mitangeklagten Unter-Geschäftsführer Andreas B., Emilio R. und Jens. S. dran, die Stolberg übel nehmen, dass er sich im vergangenen Sommer nicht auf einen Deal eingelassen hat: Auf die acht zusätzlichen Monate Prozess hätten sie gut verzichten können. Wobei die Beweisaufnahme im Januar immerhin den Verdacht bestärkt hatte, dass man mindestens bei der infolge unseriöser Schiffsfonds-Geschäfte untergegangenen Bremer Landesbank Einsicht hatte ins Betrugssystem, das sie selbst mit Geld am Laufen hielt.

Mit dem gelang es Stolberg, anhaltendes Wachstum zu simulieren. Nach innen schaffte er es laut deren Anwälten, dass die drei Mitangeklagten die Bilanzen schönten: „Man wird die Augen nicht davor verschließen können“, so Otmar Kury als Verteidiger des erst 2009 zu Beluga gewechselten Managers Emilio R., „dass eine ganze Stadt, ein ganzer Stadtstaat Stolberg zu Füßen lag“. Dessen Charisma und Verführungspotenzial sei bei der Schuldzumessung zu berücksichtigen – ebenso wie die Geständnisse.

In diesem Sinne erinnerte Erich Joester, Anwalt von Jens S., daran, dass sein Mandant genau sieben Jahre zuvor, am 8. März 2011, aus eigenem Antrieb zur Polizei gegangen war – und dann den Ermittlern in etlichen Sitzungen über 100 Stunden erläutert hatte, wie und wo sich in den Computersystemen des Unternehmens die Fälschungen niedergeschlagen haben. „Das wiegt weit mehr als ein gewöhnliches Geständnis“, so Joester. Die niedrigst mögliche Strafe sei daher angemessen.

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