: Rechte sorgen für Sicherheit
Zwei private Sicherheitsdienste in Bremen beschäftigen Mitarbeiter, die der Neonazi-Szene angehören sollen. Nur einer von beiden wurde bisher entlassen
Von Sebastian Heidelberger
15 Jahre lang lief Lars H. im Columbus-Center in Bremerhaven als privater Wachmann Streife. Seit Anfang 2018 ist er bei der Security-Firma Brewag angestellt, deren Geschäftsführer die beiden „Bürger in Wut“-(BIW-)Abgeordneten Jan Timke und Piet Leidreiter sind. Nun kam heraus: Lars H. ist Anhänger der neonazistischen „Bruderschaft Nordic 12“.
Das steht nach Angaben der Gruppierung für die zwölf Arme der „Schwarzen Sonne“ – ein Symbol der SS. Bundesweit tritt die Bruderschaft bei Demonstrationen der rechtsextremen Szene auf, in Bremen zuletzt 2015 beim sogenannten „Tag der deutschen Patrioten“, der von der Polizei verboten und aufgelöst wurde.
Der Blog „afdwatchbremen“ machte die Aktivitäten von Lars H. öffentlich. Ein Foto soll ihn auf einem Gruppenbild der Organisation zeigen, auf einem anderen ist der glatzköpfige Mann mit einer schwarzen Sonne auf der Lederweste zu sehen. Grund genug für die Wohnungsbaugesellschaft Gewoba, die für die Verwaltung im Columbus-Center zuständig ist, eine Stellungnahme von seinem Arbeitgeber einzufordern. Die konfrontierte ihren Mitarbeiter mit den Vorwürfen. Laut Brewag wurde Lars H. daraufhin entlassen.
Der Vorwurf rechter Gesinnung im Sicherheitsgewerbe ist kein Einzelfall. Wie die taz bereits am 30. Januar berichtete, beschäftigt die Firma „Lothar Geyer Objektschutz TSK Sicherheit“ am Bahnhofsvorplatz den Wachmann Lyzian B. Fotos zeigen ihn bei Neonazi-Demonstrationen. Auf telefonische Nachfrage bei seinem Arbeitgeber teilt ein „Herr Geyer“, der seinen Vornamen nicht nennen möchte, mit: „Ja, der Herr arbeitet für uns. Wir kennen den Vorwurf gegen ihn, haben ihn aber nicht ernst genommen. Bei uns arbeiten zu 70 Prozent Ausländer.“
Sein Unternehmen werde den Vorwurf nun überprüfen. Geyer meint, dass „nur, weil einer mit 16 mal so gedacht“ habe, er das heute nicht ebenfalls tun müsse. „Nur wenn der Mitarbeiter wegen Straftaten verurteilt ist und einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hat, können wir aktiv werden“, sagt er.
Auf Nachfrage der taz teilt die Pressestelle des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner (SPD), mit, für diese Angelegenheit nicht zuständig zu sein. Man verweist auf den Innensenator. Der fühlt sich aber auch nicht zuständig.
Laut Gewerbeordnung müssen Sicherheitsdienste vor dem Einsatz ihres Personals deren Zuverlässigkeit nachweisen können. Hat der Mitarbeiter schwere Straftaten begangen und damit einen Eintrag in seinem Führungszeugnis, wird er nicht zugelassen. Alle drei Jahre wird das laut Gesetz erneut überprüft.
Auch die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation führt zum Entzug der Zuverlässigkeit. Zusätzlich können Firmen auf Antrag einzelne Mitarbeiter durch den Verfassungsschutz überprüfen lassen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
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