Verhandlung nach Air-Berlin-Insolvenz: Dunkle Aussicht für die Belegschaft
Der Vorstand macht den Beschäftigten Hoffnung auf eine Weiterbeschäftigung. Die Bieter-Verhandlungen drehen sich hingegen um Flugstrecken.
Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft hat im August Insolvenz angemeldet. Die Gläubiger entschieden in der vergangenen Woche, vornehmlich mit der Lufthansa und ihrer Tochter Eurowings, sowie Easyjet zu verhandeln. Es geht darum, wie viele Flugzeuge, Mitarbeiter, außerdem Start-und-Lande-Rechte unter anderem in Düsseldorf und Berlin die Konkurrenten übernehmen. Eventuell bleibt noch ein Rest für die Fluglinie Condor und ihren Partner Niki Lauda übrig.
Die Air-Berlin-Strecke zwischen Düsseldorf und Los Angeles wurde am Montag zum letzten Mal geflogen. Die Verbindung zwischen Hamburg und München sowie weitere Strecken werden am 29. September eingestellt. Auch am Montag fielen einzelne Flüge aus. Die meisten Maschinen waren aber in Betrieb. Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), sagte trotzdem: „Man kann keinem Kunden empfehlen, derzeit einen Flug mit Air Berlin zu buchen.“
Die Verhandlungen mit den bevorzugten Bietern sollen bis zum 12. Oktober abgeschlossen sein. Eine Frage dabei ist gegenwärtig, die Pakete von Lufthansa und Easyjet voneinander abzugrenzen. Auch spielt eine Rolle, wer welche Strecken inklusive der Start-und-Lande-Rechte weiterbetreiben wird.
Ein Teil der heutigen Air Berlin und damit auch der Belegschaft dürfte in jedem Fall schlechte Chancen auf Übernahme haben. Dazu gehört die Besatzung der 17 Langstreckenjets, die keiner der Wettbewerber haben will. Auch die Zukunft der Air-Berlin-eigenen Wartung und der Firmenzentrale steht noch in den Sternen.
Kartellbehörden prüfen
Medienberichten zufolge könnte der Teileverkauf bis zu 350 Millionen Euro erbringen, darunter 200 Millionen von der Lufthansa. Dieses Geld stünde zur Verfügung, um Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Die staatliche KfW-Bank hat damit gute Chancen, den durch die Bundesregierung eingefädelten Überbrückungskredit für Air Berlin zurückzuerhalten.
Mit den Entscheidungen der Wettbewerber, der Gläubiger und des Managements von Air Berlin ist der Fall aber noch nicht erledigt. Dann müssen die deutsche und europäische Kartellaufsicht prüfen und genehmigen. Außerdem könnte es zu juristischen Schritten unterlegener Interessenten kommen, etwa der Unternehmer Hans-Rudolf Wöhrl, Utz Claassen oder Niki Lauda.
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