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Klage gegen Tangstedter Pferdesteuer

Klage Seit Anfang des Monats erhebt Tangstedt eine Steuer auf Pferde. Das Oberverwaltungs-gericht Schleswig prüft nun, ob die Steuer frauenfeindlich ist

Anja Granlien lässt nicht locker. Die Reitlehrerin aus Tangstedt in Schleswig-Holstein klagt gegen die Pferdesteuer. Das hatte sie bereits am 14. Juni verkündet. Nun bestätigt das Oberverwaltungsgericht Schleswig den am 11. Juli eingegangenen Normenkontrollantrag. Der wird nun geprüft.

Erst einen Monat ist es her, dass Tangstedt als erste Gemeinde in Schleswig-Holstein die Einführung einer Pferdesteuer beschloss. Seit Juli sind 12,50 Euro pro Pferd und Monat fällig. Zahlungsunwillige werden mit Strafe von bis zu 5.000 Euro geahndet.

Dabei hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung fünf Jahre dagegen gekämpft. Zahlreiche Reiter*innen versammelten sich am Entscheidungstag, um gegen die Steuer zu protestieren. Eingeführt wurde sie trotzdem. Und schon damals beklagte Granlien, dass die Steuer diskriminierend und frauenfeindlich sei. Nun muss das Oberverwaltungsgericht prüfen, ob die Satzung einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz darstellt. Granlien begründet ihre Klage damit, dass 91 Prozent aller Tangstedter Reiter*innen Frauen seien.

Außerdem sei zu bedenken, dass die Pferdesteuer auch eine Besteuerung des Reitsports darstelle. Und eine Sportart zu besteuern, passe nicht zu den Zielen der gewählten schleswig-holsteinischen Jamaika-Koalition. Im gemeinsamen Vertrag setzen sich CDU, FDP und Grüne für die Förderung von Sportarten ein. Eine Besteuerung würde dem entgegenstehen. Es kann damit gerechnet werden, dass die Steuer wieder abgeschafft wird, sobald der Koalitionsvertrag in Kraft tritt.

Für Tangstedt scheint die schlechte finanzielle Situation der Gemeinde im Vordergrund zu stehen. Derzeit sei sie mit 3,14 Millionen Euro verschuldet. Mit der Einführung der Pferdesteuer erhofft sich die Gemeinde jährliche Mehreinnahmen von 75.000 bis 100.000 Euro. Katharina Kücke

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