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Freispruch für die Kunst

Persönlichkeitsrechte Birkenstock-Chef scheitert in zweiter Instanz mit Klage gegen Künstlerin

Die Künstlerin hatte die Aktion eher als Hommage denn als Übergriff gemeint

Hamburgs Kunsthaus hat Recht bekommen: In zweiter Instanz zurückgewiesen hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage des Birkenstock-Geschäftsführers Oliver Reichert wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte seiner Tochter.

Anlass war eine Kunstaktion Ida Ekblads gewesen, die aus einer öffentlichen Birkenstock-Leuchtreklame das Foto einer Sechsjährigen destilliert und im März in einer Ausstellung des Kunsthauses gezeigt hatte – ein in der „appropriation art“ gängiges Verfahren. „Ida Ekblad“ hatte die Künstlerin die Fotos betitelt, die ihren eigenen Kinderbildern so ähnelten; bewusst hatte sie mit dieser Täuschung gearbeitet und die Aktion eher als Hommage denn als Übergriff verstanden.

Reichert sah das anders, schickte freitags eine Unterlassungsaufforderung, ignorierte ein Gesprächsangebot des Kunsthauses und ließ die Schau am Folgemontag bis zur Beseitigung der Fotos schließen. Zugleich verbot er dem Kunsthaus per Einstweiliger Verfügung die Weiterverbreitung der Bilder auf Flyern und im Internet. Die Künstlerin ersetzte die Bilder daraufhin durch eigene Kinderfotos; das Konzept der Ausstellung war damit passé.

Auch wenn Ekblad die Eltern vor Nutzung des Bildes nicht gefragt hatte, fand Kunsthaus-Chefin Katja Schroeder doch, dass die Fotos des ständig modelnden Kindes schon vorher öffentlich präsent gewesen waren.

Dem pflichtete in erster Instanz das Landgericht Hamburg und am 15. Juni auch das Hanseatische Oberlandesgericht bei und wies Reicherts Beschwerde zurück. Das Kunsthaus-freundliche Urteil des Landgerichts hatte Reichert gar nicht erst angefochten. „Ida Ekblad und das Kunsthaus könnten wegen der rechtswidrigen Schließung der Ausstellung bereits jetzt Schadenersatz verlangen“, schreibt Katja Schroeder. Ob sie es tun wird, ist noch offen.Petra Schellen

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