Kommentar von Lena Kaiserüber die Verhinderung von Protestcamps: Grundrechte am Boden
Wer kommt da noch mit: Dürfen Gipfelkritiker nun in Hamburg kampieren oder nicht? Seit zwei Wochen ändert sich nahezu täglich der Stand. Erst in der Nacht zum Sonntag genehmigte das Hamburger Verwaltungsgericht wieder ein Protestcamp, in dem die Gegner des G-20-Gipfels auch übernachten dürfen. Doch die Polizei lässt die Kampierer nicht in den Park. Kurz zuvor hieß noch, kampen ja, aber dort schlafen nein. Denn nachdem das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden hatte, dass Camps den Regeln des Versammlungsgesetzes unterliegen, hatte der rot-grüne Hamburger Senat die Auflage gemacht, dass die Aktivisten hier nur protestieren, aber nicht nächtigen dürfen.
Ein Camp, in dem keiner schlafen darf? Das klingt nach Schikane. Es ist aber mehr: Es liest sich wie eine Strategie, der es darum geht, die Entscheidung immer weiter hinauszuzögern. Damit schlägt der Hamburger Senat zwei Fliegen mit einer Klappe. Er konterkariert nicht nur die unliebsame Mobilisierung zur geplanten Großdemonstration und den Blockaden, sondern verhindert auch, dass es konspirative Orte gibt. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass zu einer Dauerkundgebung auch die entsprechenden Schlafplätze gehören.
Dass der Hamburger Senat Camps tunlichst verhindern will, daraus haben die zuständigen Vertreter keinen Hehl gemacht. Innensenator Andy Grote (SPD) ist inzwischen dazu übergegangen, auf die „hohe Bereitschaft“ innerhalb der linken Szene, Schlafplätze bereitzustellen, zu verweisen. Netter Versuch, aber es geht hier ja nicht um Hamburgs Gastfreundschaft, sondern um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Demnach sind es immer noch die Demonstranten, die über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung entscheiden. Um dieses Recht ringen die Kampierer mit Hamburgs Senat. Einsatzleiter Hartmut Dudde dürfte weiter versuchen, den Gipfelgegnern mit Verbotsverfügungen Knüppelzwischen die Beine zu werfen.
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