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Syrer müssen weiter warten

Migration Die Grünen wollen für syrische Flüchtlinge in Bremen einen Nachzug der Familien ermöglichen – auch für Enkel und Großeltern. Der SPD geht das zu weit

„Es ist eine absolut berechtigte Forderung, für Menschen legale Wege zu schaffen, um nach Deutschland zu kommen“

Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender

Bremen soll als Land den Familiennachzug für syrische Flüchtlinge ermöglichen. Das fordert die Fraktion der Grünen vom Senat in einem Positionspapier, das sie Anfang der Woche veröffentlichte. Mit der Fortsetzung eines Landesaufnahmeprogramms sollte demnach auch denjenigen Syrern geholfen werden, für die nach der Gesetzesverschärfung mit dem Asylpaket II der Familiennachzug ausgesetzt wurde. Bislang aber bleibt das wohl ein frommer Wunsch: Einen entsprechenden Antrag gemeinsam in die Bürgerschaft einzubringen, lehnte der Koalitionspartner SPD bereits im Februar ab.

Grund für die Ablehnung war laut SPD-Fraktionssprecher Matthias Koch, dass der Nachzug nicht nur für die Kernfamilie, sondern auch für Verwandte zweiten Grades und deren Angehörige ermöglicht werden soll – für die SPD eine zu große Öffnung. Zudem sei bedenkenswert, dass nur diejenigen ihre Familie nachholen dürften, die sich leisten könnten, für deren Unterhalt zu sorgen.

All das sind Regelungen, die in Bremen allerdings schon einmal galten: 2013 bis 2015 gab es in allen Ländern – außer in Bayern – ein Landesaufnahmeprogramm. Manche Länder haben das Programm verlängert, in Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen läuft es bis heute. Nicht so in Bremen.

Das Landesaufnahmeprogramm erlaubte es Syrern, ihre engsten Angehörigen, aber auch etwa Enkel und Großeltern, nachzuholen, die in der Türkei oder dem Kriegsgebiet festsaßen – unter der Bedingung, dass dem Staat keine Kosten entstehen. Dazu war eine Verpflichtungserklärung samt Bonitätsprüfung nötig, um nachzuweisen, dass der Unterhalt für die Menschen übernommen werden kann.

Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender erklärte: Um nur eine Person nachzuholen, müsse man ein Nettoeinkommen von etwa 1.900 Euro nachweisen. Das könnten sich viele nicht leisten. Im gesamten Zeitraum von 2013 bis 2015 erhielten in Bremen denn auch laut Innenressort nur knapp 300 Menschen auf diese Art ein Visum. Nach Schätzungen der Ausländerbehörde wurden über 1.000 Anträge gestellt, bei denen aber in den überwiegenden Fällen die Voraussetzungen fehlten.

Auch Voigt kritisiert, dass die Regelung nur für Reiche funktioniere und spricht von einer „Privatisierung der Humanität“. Gleichwohl würde er eine Landesregelung in Bremen sehr begrüßen. Viel mehr Spielraum habe man auf Landesebene nicht. „Es ist eine absolut berechtigte Forderung, für Menschen legale Wege zu schaffen, um nach Deutschland zu kommen“, sagte Voigt.

Für den grünen Innenpolitiker Björn Fecker ist es eine humanitäre Frage, aber auch eine der Integration: „Viele hierher geflüchtete Syrerinnen und Syrer machen sich täglich Sorgen um ihre Familienangehörigen, die noch im grauenvollen Bürgerkrieg ausharren müssen“, erklärte er. „Das erschwert das Ankommen in unserer Gesellschaft.“ Durch das Asylpaket II würden Familien auf Jahre getrennt. „Diese grausame und integrationsfeindliche Praxis zwingt Angehörige von Geflüchteten auf lebensgefährliche Fluchtrouten.“

Mit Inkrafttreten des Asylpaketes II wurde im März 2016 der Familiennachzug für Flüchtlinge für zwei Jahre ausgesetzt, die nur einen „subsidiären Schutz“ vor Krieg anstelle eines weitergehenden Flüchtlingsschutzes erhielten. Schlagartig änderte sich daraufhin von März auf April 2016 auch die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Während im ganzen Jahr 2015 bundesweit nur 61 Syrer den „subsidiären“ Schutzstatus erhielten, waren es 2016 ganze 121.562.

„Es wäre besser, wenn der Bund im Sinne der Familien agieren würde“, sagte Fecker. Bis dahin aber würden die Grünen gern auf Landesebene gegensteuern.

Aus dem Innenressort hieß es, Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) stehe „bei allem Verständnis“ für die Gründe, das Landesaufnahmeprogramm fortzusetzen, dem Antrag der Grünen dennoch ablehnend gegenüber. Eine Fortführung sei aufgrund der finanziellen Verpflichtungen, die ein Land eingehen muss und der Rahmenbedingungen, die der Bund in dem Zusammenhang aufstellt, „nur im Konzert der anderen Länder denkbar“. In den vier Bundesländern, die noch über Landesaufnahmeprogramme verfügten, liefen diese aber in diesem Jahr aus.

Zudem bedürfe es eines Einvernehmens mit dem Bundesinnenministerium, erklärte Ressortsprecherin Rose Gerdts-Schiffler. Das aber habe 2015 die Verlängerung des Landesaufnahmeprogramms an die Bedingung geknüpft, dass Bremen entsprechend „haushälterisch Vorsorge“ leiste und die staatlicherseits anfallenden Kosten für die gesamte Dauer des Aufenthaltes finanzieren könne. Damit habe das Bundesinnenministerium verhindern wollen, dass der Staat für die Nachgezogenen aufkommen müsse, sobald sie einen eigenen Asylantrag stellten.

Der Asylrechtsexperte Voigt allerdings verweist in dieser Frage darauf, dass die Verpflichtungserklärung mittlerweile in jedem Fall für fünf Jahre gilt. Vielmehr führe das heute zu großen Problemen, wenn Menschen nach ein paar Jahren für den Lebensunterhalt nicht mehr aufkommen könnten.

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