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Hamburger Kohlemeilerrechtswidrig

Moorburg-Urteil

Das Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg wird wohl noch einmal einem formellen Prüfungsverfahren unterzogen. Das ist die Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Hamburg habe den Bau des Kraftwerks 2008 genehmigt, ohne die Folgen für die Umwelt ausreichend geprüft zu haben. Damit gibt der Gerichtshof einerseits der EU-Kommission, die Deutschland wegen eines Verstoßes gegen europäisches Umweltrecht verklagt hatte, weitgehend recht. Andererseits aber auch den Hamburger Grünen.

Die hatten den Bau des drei Milliarden Euro teuren schwarzen Rauchers am Köhlbrand Kraftwerk im Hamburger Wahlkampf 2008 heftig bekämpft. In der nachfolgenden schwarz-grünen Koalition scheiterte die neue grüne Umweltsenatorin Anja Hajduk mit dem Versuch, dem Kraftwerk die Genehmigung zu versagen, am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht. Dessen grünes Licht für den Kohlemeiler kassierte nun Europas höchstes Gericht.

In erster Linie geht es um die Entnahme von Kühlwasser aus der Elbe. Dabei werden auch Fische angesaugt und getötet – auch geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auf ihrem Weg flussaufwärts zu ihren Laichgebieten. Die Folgen für diese müssten untersucht werden. „Es ist davon auszugehen, dass eine neue Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist“, teilte der jetzige Umweltsenator Jens Kerstan (auch Grüne) mit. „Das Kraftwerk kann zunächst nur mit dem Kühlturm weiter betrieben werden.“

Dieser Kühlturm kommt sonst nur zum Einsatz, wenn das Elbwasser in heißen Sommern zu warm ist. Ausschließlich mit dieser Methode zu kühlen, ist aber teurer, ineffektiver und verursacht zudem mehr klimaschädliches CO2. Vattenfall hatte bereits 2014 eingeräumt, dass der Bau des Meilers ein Fehler war; auch Verkaufsabsichten wurden voriges Jahr bekannt. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass der Spruch des EuGH die Stilllegung des Kohlemonsters beschleunigt. smv

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