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kommentar von Kai von Appenüber die Abschottung der StrafgerichteDer Öffentlichkeitzuwider

Für Interessierte werden physische und damit psychische Barrieren aufgebaut

Vor Strafgerichten werden über Vergehen von BürgerInnen verhandelt und „im Namen des Volkes“ eben über diese Urteile gesprochen. Deshalb gilt zu Recht der Grundsatz der Öffentlichkeit, damit Gerichtsverhandlungen für die Allgemeinheit zugänglich sind. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein hohes Gut, und wenn es verletzt wird, ist dies ein absoluter Revisionsgrund.

Selbst der grüne Justizsenator Till Steffen betonte gestern, dass Gerichte als offene Häuser für jeden zugänglich sein müssen, da sie wichtige Institutionen des Rechtsstaats seien. Ein zugängliches Gericht stehe für Transparenz und Offenheit und sei eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme für BürgerInnen. Doch der von Steffen nunmehr eingeschlagene Weg der Abschottung, indem selbst für untere Strafgerichte für BesucherInnen physische und damit auch psychische Barrieren aufgebaut werden, konterkariert die vom ihm gepriesene Offenheit und Transparenz.

Sicher, es gibt Strafverfahren, wenn es um Mord, Totschlag oder organisierte Kriminalität geht, in denen gewisse Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, um Gewaltattacken gegen Prozessbeteiligte, Angeklagte oder Zeugen zu verhindern. Dafür gibt es im Strafjustizgebäude Gerichtssäle mit eigener Einlasskontrolle und Panzerglasscheibe.

Doch wenn BesucherInnen, die einen Prozess vorm Amtsgericht kritisch beobachten wollen, was gerade bei Verfahren mit politischem Hintergrund häufig der Fall ist, nunmehr unter Generalverdacht stehen und sich umfangreichen Taschenkontrollen und Leibesvisitationen unterziehen müssen, läuft das dem Öffentlichkeitsgrundsatz zuwider. Viele werden das Betreten eines Gerichtsgebäudes tunlichst vermeiden. Das hat nichts mit Transparenz zu tun, sondern ist pure Abschreckung.

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