AfD-Vorstand vor Gericht

Macht-Spiel

Die AfD kann sich noch nicht recht auf den kommenden Landtagswahlkampf in Schleswig-Holstein konzentrieren. Denn erst am kommenden Montag verkündet das Landgericht Kiel seine Entscheidung darüber, ob der im April 2016 gewählte Landesvorstand der Partei rechtmäßig ist.

Der ehemalige AfD-Landesvorsitzende Thomas Thomsen hatte die Klage eingereicht, um den Vorstand abzusägen. Seine Begründung: Zu dem Landesparteitag am 16. April 2016 in Henstedt-Ulzburg habe der Vorstand nicht korrekt eingeladen. „Dutzende Mitglieder sind bewusst nicht zu diesem Parteitag eingeladen worden“, sagt er. Der Vorstand streitet das ab: Die Vorwürfe seien unhaltbar, sagt Volker Schnurrbusch, stellvertretender AfD-Landesvorsitzender.

Zur mündlichen Verhandlung waren die Beklagten mit einem einschlägigen Rechtsanwalt erschienen: Björn Clemens vertritt nicht nur NPD-Kader vor Gericht, sondern bewegt sich auch selbst in der Szene. Laut Parteichef Jörg Nobis hätten sie den Anwalt nur gewählt, weil er in politischen Prozessen erfahren sei.

In der Verhandlung signalisierte das Landgericht bereits, dass es der Klage voraussichtlich nicht folgen wird. Die vorsitzende Richterin sagte, dass eine Klage vor ordentlichen Gerichten wohl noch nicht zulässig sei. Denn noch steht eine Entscheidung des parteiinternen Schiedsgerichts aus.

Sollte das Landgericht den Landesvorstand trotzdem überraschend kippen, könnte ein neuer Vorstand oder ein Notvorstand die Landesliste mit den AfD-Kandidaten für die Landtagswahl beim Landeswahlleiter einreichen.

Thomsen sagt indes, dass es ihm nur „um das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit“ gehe und er keine politischen Ambitionen verfolge. Allerdings nicht ohne über die „Hamburger Clique“ zu schimpfen: „Das sind Leute, die in der Hamburger AfD gescheitert und beruflich erfolglos sind. Jetzt wollen sie in Schleswig-Holstein eine zweite Karriere starten und sich in die bezahlte Politik retten.“ as