: Kronzeuge des Terrors in neuem Licht
BEWEIS-Video
Ein von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) an die Washington Post und das ZDF übermitteltes Video wirft ein neues Licht auf die Aussagen des Bremer IS-Rückkehrers Harry S. Der heute 28-Jährige war im April 2015 nach Syrien ausgereist und hatte sich dem IS angeschlossen. Mit anderen Deutschen tauchte er in einem etwa Anfang Juni 2015 gedrehten IS-Propagandavideo auf, er trug die IS-Fahne. Dieser Film gilt als eines der wichtigsten deutschsprachigen Mobilisierungsvideos des IS. Sieben Gefangene wurden darin ermordet. Er selbst habe aber weder geschossen noch vor der Kamera reden wollen – das hatte Harry S. bei seinem Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beteuert.
Harry S. war kurz nach dem Dreh aus Syrien geflohen. Ende Juli 2015 wurde er am Bremer Flughafen festgenommen. Im Juli war S. von dem Gericht in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer vergleichsweise milden Strafe von drei Jahren Haft verurteilt worden.
Das neue Video zeigt nun, wie Harry S. bei einer Hinrichtung im syrischen Palmyra eine Pistole in der Hand hält und den Arm hebt. Ob er tatsächlich auf Menschen schießt, ist nicht zu sehen, weil ein anderer IS-Mann mit einer Maschinenpistole ins Bild läuft und die Sicht auf S. verdeckt.
Ein Experte aus Sicherheitskreisen sagt der taz: „Ich finde das Video nicht überraschend.“ Die Erklärung, S. habe als Einziger nicht geschossen, sei in seinen Augen nicht besonders überzeugend gewesen. „Das Problem ist, man konnte ihm nichts Gegenteiliges nachweisen.“ Vor allem die vielen Interviews, in denen S. Medien wie der New York Times Details aus dem Innenleben des IS schilderte, habe die Terroristen in Syrien provoziert. Nun könnte es der IS schaffen, dass das Verfahren um Harry S. wieder aufgeschnürt wird.
Ein Ermittlungsverfahren hat die Generalbundesanwaltschaft zwar noch nicht eingeleitet, aber: „Wir haben das Video und werden es uns mit Experten genauer anschauen“, sagt Staatsanwalt Stefan Biehl. lka
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