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Aufarbeitung der NS-ZeitDie tiefbraune Akte Rosenburg

Ex-NSDAP-Mitglieder nahmen bis lange nach 1945 aktiv Einfluss auf die bundesdeutsche Politik. Das bekamen unter anderem Homosexuelle zu spüren.

Erst in den späten 1960er-Jahren und unter anderem durch den Auschwitz-Prozess in Frankfurt wurde mit den Kontinuitäten gebrochen Foto: ap

Das Bundesjustizministerium war in der Nachkriegszeit stark mit alten Nazis durchsetzt. Das ergab eine wissenschaftliche Untersuchung, die das Justizministerium 2012 selbst in Auftrag gegeben hatte. „Diese personelle Kontinuität hat den demokratischen Neubeginn belastet und verzögert“, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD), der den Bericht am Montag in Berlin vorstellte. „Die Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Nachkriegszeit waren beträchtlich“, betonte der Historiker Manfred Görtemaker.

Die Zahlen sind eindeutig. Von 1949 bis 1973 waren 53 Prozent der näher untersuchten Führungskräfte (ab Referatsleiter) ehemalige Mitglieder der Nazipartei NSDAP. In den ersten Jahren der Nachkriegszeit war der Anteil sogar kontinuierlich angestiegen. „Ende der 50er-Jahr hatten drei Viertel der Führungskräfte im Ministerium eine NS-Belastung.

Dabei war Thomas Dehler (FDP), der erste Justizminister nach dem Krieg völlig unverdächtig. Da er mit einer Jüdin verheiratet war, hatte er in der NS-Zeit selbst Probleme. Sein Staatsekretär Walter Strauss (CDU), war in der NS-Zeit aufgrund seiner jüdischen Herkunft sogar aus der Justiz entfernt worden.

Beim Aufbau des neuen Ministeriums achteten Dehler und Strauss aber weniger auf rechtsstaatliche Gesinnung, sondern mehr auf rechtstechnische Fähigkeiten. Entscheidend waren gute Examina, Erfahren in ministerieller Arbeit und die Zugehörigkeit zu regionalen Netzwerken. NS-Verstrickungen interessierten kaum.

Man half sich gegenseitig

Und nicht alle, die formell als unbelastet galten, waren es auch. Josef Schafheutle, ab 1953 Abteilungsleiter für Strafrecht, war zwar kein NSDAP-Mitglied, aber nur deshalb, weil die Partei ihn wegen seines katholischen Hintergrunds nicht aufnehmen wollte. Er hatte mehrere Anträge gestellt, so Görtemaker.

Doch das Justizministerium beschäftigte nicht nur alte Nazis, es half ihnen auch vor Gericht. Ab 1950 gab es eine „Zentrale Rechtsschutzstelle“, die Deutsche unterstützte, die im Ausland wegen NS- oder Kriegsverbrechen vor Gericht standen. 1953 wanderte die Stelle vom Justizministerium ins Auswärtige Amt.

Görtemaker und sein Co-Autor, der Rechtsprofessor Christoph Safferling, betonten, dass die personelle Besetzung durchaus Auswirkungen auf die Nachkriegsjustiz hatte. So blieb die im Nationalsozialismus verschärfte Strafbarkeit der Homosexualität noch bestehen, als andere Staaten längst das Sexualstrafrecht liberalisierten.

Das von den Alliierten aufgehobene politische Strafrecht wurde alsbald wieder eingeführt und nur leicht abgemildert. Zuständig war der erwähnte Josef Schafheutle. In der Folge wurde gegen Hunderttausende Kommunisten ermittelt.

„Antikommunismus war der Kitt der Nachkriegszeit. Wer sich hier bewährte, konnte auch alter Nazi sein“, so Christoph Safferling. Ab 1959 arbeitete das Ministerium an einem neuen geheimen Kriegsrecht. Am Ende lagen in den Schubladen des Hauses 45 Notverordnungen bereit. Im Kriegsfall wäre zum Beispiel wieder eine polizeiliche Vorbeugehaft eingeführt worden, eine Neuauflage der NS-Schutzhaft. „Das war ein organisierter Verfassungsbruch und das Verfassungsministerium arbeitete mit“, zeigte sich Maas empört. Diese Pläne wurden später freilich dann durch die deutlich rechtsstaatlicheren Notstandsgesetze ersetzt.

Das von den Alliierten aufgehobene politische Strafrecht wurde alsbald wieder eingeführt und nur leicht abgemildert

Familienrechtliche Reformen, insbesondere die Gleichstellung der Ehefrau, wurden in der Nachkriegszeit verzögert, obwohl sie im Grundgesetz vorgezeichnet waren. „Hier wollen wir noch weiter forschen“, kündigte Historiker Görtemaker an.

Erst ab Ende der 60er Jahre wehrte sich das Ministerium aktiv gegen den Einfluss der Alt-Nazis. In der Großen Koalition war nun auch die SPD an der Regierung beteiligt. Der Eichmann-Prozess in Israel und der Auschwitz-Prozess in Frankfurt hatten die Öffentlichkeit sensibilisiert. Die Studentenbewegung stellte die bislang vorherrschende Schlussstrich-Mentalität offensiv in Frage.

„Die Akte Rosenburg“ nannten Görtemaker und Safferling ihre Untersuchung. Die Rosenburg war der erste Amtssitz des Justizministeriums in Bonn. Die Studie erscheint nun auch als Buch.

Den Auftrag zu der Untersuchung hatte 2012 die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegeben. Sie hatte den Wissenschaftlern völlige Freiheit bei der Untersuchung zugebilligt. Görtemaker und Safferling konnten alle Personalakten auswerten, Verschlusssachen wurden deklassifiziert. „In manchen Personalakten fanden wir verschlossene Briefe“, erinnerte sich Safferling. Darin fanden sich teilweise medizinische Gutachten, aber auch heikle Unterlagen, etwa über die Verwicklung in „Arisierungen“.

Maas: Auch das Unrecht der Juristen sollte Pflichtstoff der juristischen Ausbildung sein.

Minister Maas will nun eine Initiative auf der Justizministerkonferenz starten. „Auch das Unrecht der Juristen sollte Pflichtstoff der juristischen Ausbildung sein.“

Historiker Görtemaker pflichtete ihm bei: „Rechtsgeschichte sollte nicht nur das römische Recht behandeln, sondern auch die jüngere Geschichte.“ Strafrechtler Safferling will die Erkenntnisse aber nicht nur in ein Nischenfach abschieben: „Die Bedeutung des Rechtsstaats muss vom ersten Semester an im Mittelpunkt des Studiums stehen.“

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10 Kommentare

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  • BVerfG - Verfassungsgericht Karlsruhe - Seine Richter & -innen!

    Unsere Prmadonnen in Karlsruhe!

     

    Doch doch - ein lohnendes Objekt

    Nicht nur der Begierde - auch der

    Betrachtung - Schonn!

     

    Zum tiefbraunen Präsi Josef Wintrich

    & sein Outung via DDR-Anwalt

    Dr. Kaul im KPD-Verbotsverfahren hab ich schon mal was gehustet. http://www.taz.de/!5341998/#bb_message_3411410

     

    Aber. So ein/e - bis heute eher klandestin operierende/s - Org/Gericht dürfte vor allem deswegen so interessant & ergiebig sein - weil's ja von den zwei/drei führenden Parteien gerade in der Startphase im Hinterzimmer sachlich & durchweg auch personell

    Zusammengeschustert wurde&wird.

     

    kurz - die mehrheitliche Carl-Schmitt-Fronde vs die zumindest anfangs eher mickrige "Freiburger Schule!

     

    Es müßte sich geradezu zwingend

    Die braun-schwarz-gelbe Mehrheitsgrundsoße - in diesem Zweigliedrigen Verfassungsspruchkörper - nunja - "Widerspiegeln" - &

    Sie sich davon abhebenden "Streitbaren Juristen" umso -

    Deutlicher hervorheben!

     

    Wird doch selbst der Maschinenraum

    der wissenschaftlichen Hilfskräfte -

    Der sog. Dritte Senat aka Nagelmannsenat bis auf den letzten Kopf der politischen Großparteienlandschaft entsprechend austariert.

     

    Statt undurchsichtige Kaffékränzchen mit GroßKotz abzuhalten -

    Könnte Präsi Vossibär solches Ausloten Aufdecken Nachzeichnen usw usf -

    Doch mal für Nachruhm - der zählen würde - & das Ansehen des Gerichts - In den Stiel stoßen!

    kurz - Mit derben Überraschungen Darf gerechnet werden!

  • "war zwar kein NSDAP-Mitglied, aber nur deshalb, weil die Partei ihn wegen seines katholischen Hintergrunds nicht aufnehmen wollte"

     

    Kann ich mir nicht vorstellen, da die Zugehörigkeit zur katholischen Konfession überhaupt kein Hinderungsgrund war. Soweit ich weiß, stand das auch irgendwo in Statuten. Und schließlich waren sehr viele NSDAPLer katholischen Glaubens, in Süddeutschland sowieso, oder wie Hitler selbst, der in Reden auch mal vom "lieben Gott" sprach.

     

    Ansonsten ist es doch nichts Neues, dass die Leute weiter beschäftigt wurden. Auch der einst gefeierte Außenminister Genscher, war einst in der NSDAP. Nur weil jemand in dieser Partei war, muss er auch kein schlechter Mensch gewesen sein bzw. das müsste dann untersucht werden.

    • @Hans Kranz:

      Wenn Sie damit sagen wollen, dass pauschale Urteile nicht weiter helfen stimme ich Ihnen zu.

       

      Jedoch, zu dem ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts Willy Geiger schreibt Wikipedia, dass er als Staatsanwalt im Sondergericht Bamberg tätig war und dort in mindestens fünf Fällen Todesurteile erwirkt habe. In seiner Dissertation soll dieser die antisemitischen Berufsverbote für Jüdische Journalisten gerechtfertigt haben.

      Wikipedia gibt für den genannten Bundesverfassungsrichter folgendes Zitat an: „Die Vorschrift hat mit einem Schlag den übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluß der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt“. Zitat Ende

       

      Will man sich über die Vergangenheit von ehemaligen Richtern des BVerfG informieren, hat man nur die Möglichkeit auf Wikipedia zurückzugreifen. Ein belastetes Erbe, das solche Leute dem BVerfG ggf. hinterlassen haben, bleibt so lange im Dunkeln, bis die Damen und Herren des hohen Gerichts mal mit einer Untersuchung in die Puschen kommen. Mir ist jedenfalls keine derartige Untersuchung bekannt.

       

      Heribert Prantl hatte 2010 einen bemerkenswerten Kommentar geschrieben, der bei mir die Befürchtung aufkommen lies, dass Leute wie Willi Geiger durchaus Spuren im hohen Gericht hinterlassen haben:

      http://www.sueddeutsche.de/politik/antisemitismus-urteil-dr-jur-absurd-1.1005799

  • So, und nun weiter mit dem Bundeskanzleramt.

  • Eine gleiche Untersuchung im Bundesverfassungsgericht ist längst überfällig.

     

    Siehe Bundesverfassungsrichter und Jurist bei den Nazis Willy Geiger: https://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger_(Richter)

  • Sehr löblich, dass nun, mit Jahrzenten Verspätung, die NS-Zeit ernsthaft aufgearbeitet wird.

    Aber das Leben ist weitergegangen! Wann wird nun endlich ERNSTHAFT auch der „Unrechtsstaat DDR“ aufgearbeitet? Die BRD als Rechtsnachfolgerin der untergegangenen DDR wäre zuständig. Leider scheint die BRD-Justiz nichts dazugelernt zu haben. Die juristische Aufarbeitung der DDR-Zeit einschließlich ihrer Justiz war bisher eher ein Trauerspiel.

     

    Zwar wurden viele SED-Funktionäre und Stasi-IM’s enttarnt und entlassen, aber wahrscheinlich noch mehr blieben unbehelligt und konnten z. B. in Parteien Einfluss auf die bundesdeutsche Politik nehmen.

    Urteile gegen politisch Andersdenkende waren oft von der Führung der DDR-Staatspartei SED vorgegeben und von Staatsanwälten und Richtern übernommen worden. Keiner von ihnen wurde zur Verantwortung gezogen, meist wegen „Verjährung“ oder „mangelnder gesetzlicher Grundlage“.

    Homosexualität war bis 1968 auch in der DDR strafbar (danach bis 1988 in etwas abgeschwächter Form). Hoffentlich werden die Betroffenen jetzt, wie ihre westdeutschen Leidensgenossen, rehabilitiert.

     

    Der Thüringer MP Bodo Ramelow versprach zu Amtsantritt die Aufarbeitung des DDR-Unrechts und hat sich damit bei seinen Genossen in der Linkspartei äußerst unbeliebt gemacht. Viel geschehen ist allerdings nicht. Und viele der seinerzeit Verantwortlichen wünschen endlich mal einen „Schlussstrich“ – Die Geschichte wiederholt sich!

    • @Pfanni:

      Das DDR-Unrecht wurde deutlich stärker aufgearbeitet als das Nazi-Unrecht. Bei den DDR-Richter_innen sah der BGH auf einmal "Rechtsbeugung". Bei den sicher schrecklicheren Richtern des NS-Regimes, wurde mit dem Vorwand der richterlichen Unabhängigkeit die Strafverfolgung der Kollegen blockiert. Auch diese Rechtsbeugung blieb komplett folgenlos.

      Ebenso folgenlos haben unzählige hochrangige "Wissenschaftler" unsägliches Zeug über Homosexualität verbreitet. Hochkarätige Bundesverfassungsrichter waren sich ebenfalls nicht zu schade, die Strafbarkeit von männlicher Homosexualität als wichtigen Bestandteil des Jugendschutzes zu deklarieren.

      Gesellschaftlicher Wandel scheint bei uns in folgenden Schritten zu passieren:

      a) Es gibt Widerstand, der aber ignoriert wird. Das sind Kriminelle und Spinner, die Homosexuelle nicht bestrafen sondern gleich stellen wollen.

      b) Irgendwann übernimmt die Presse und die Regierung die neue Position. Die alte Position gilt dann gleich als extremistisch (hier homophob). Daran, dass diese Position noch vor kurzem vertreten wurde, erinnert man sich nicht.

      c) Opfer werden nicht entschädigt und Täter nicht belangt. Wer aber die alte Position vertritt, wird als Extremist gebrandmarkt.

      d) Wenn fast alle Täter und Opfer gestorben sind, werden die letzten überlebenden Täter, die vergleichsweise wenig Schuld auf sich geladen haben, exemplarisch bestraft. Die wenigen überlebenden Opfer werden exemplarisch entschädigt. Man gratuliert sich, dass man dieses düstere Kapitel der Geschichte nun sauber bewältigt hat.

      Sie können also sicher sein, das 2050 eine Welle der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit kommen wird ;-)

  • Danke. So & nicht anders war's flächendeckend - &

     

    Führungskräfte (ab Referatsleiter) ehemalige Mitglieder der Nazipartei NSDAP. In den ersten Jahren der Nachkriegszeit war der Anteil sogar kontinuierlich angestiegen. „Ende der 50er-Jahr hatten drei Viertel der Führungskräfte im Ministerium eine NS-Belastung.…"

     

    Klarer Fall von -

    Huckepackverfahren -

    Das begann mit 1:1 = 1 Unbelasteter

    "Trug" 1 Belasteten! But -

    Am Ende war das Verhältnis

    1:4 = das hieß - mann (selten frau)

    Mußte Nazi sein - um auf staatliche

    Pöstchen vor allem aber Poste zu

    Gelangen.

    Mein erster Direx 1955 noch Jude.

    Sein Nachfolger - Nazi/Napola-Lehrer.

    Der gezielt Nazis nachzog - z.B. -

    Mein Lateinlehrer (NapolaSchulPforta)

    mit offen Nazi-Dresscode Hackfresse & Staffelholzschläger(Sport) ~>

    Direx Lauenburgische Gelehrtenschule Ratzeburg.

    So ging/geht das!

  • Ich habe bei einer Bundesbehörde gearbeitet und da fanden sich viele

    "Nazis". Es wurde nur verschwiegen.

     

    Ein Mitarbeiter war beauftragt, in der Nachkriegszeit die Entnazifierung im

    Amt durchzuführen, er wurde immer wieder angegriffen und sein Abschied

    fand menschenunwürdig statt.

    Besonders wäre zu erwähnen, das Gedankengut der Nazis hat heute noch eine große Wirkung, bei den Dummen.

  • Die personelle Kontinuität betraf nicht nur das Justizministerium. Auch die Rechtswissenschaft bestand aus vielen Wendenazis. Sie haben der Nazi-Ideologie zwar abgeschworen, ihre Wertvorstellungen aber mitgenommen. Das Standardwerk der deutschen Jurist_innen im Zivilrecht der "Palandt" steht ganz in nationalsozialistischer Tradition. Von NS-Juristen gegründet und ohne grossen personellen Bruch weitergeführt.

    Am schlimmsten aber war nicht das Justizministerium sondern das Bundesverfassungsgericht. Es hat in zwei Urteilen die Strafbarkeit von Homosexualität ausdrücklich gebilligt - nicht ohne vorher das damalige Who is Who der "Wissenschaftler" zu diesem Thema zu befragen, die vor den großen "Gefahren" der (männlichen) Homosexualität gewarnt haben. Wer sich heute über unwissenschaftliches Arbeiten der Genderwissenschaften aufregt, sollte wissen, dass es in diesem Bereich eine entsprechende Tradition gibt und die Genderwissenschaften nicht die Ausnahme von der Regel sondern eher deren Bestätigung sind.