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Mann ohne SitzAfD fordert ein Machtwort

Bremerhavens AfD-Spitzenkandidat beschwert sich beim Bundesverfassungsgericht: Das soll jetzt mal so richtig durchgreifen und ihm ein Mandat besorgen

Thomas Jürgewitz käme so gerne rein, ins Parlament, aber er muss draußen bleiben Foto: Ingo Wagner (dpa)

BREMEN taz | Verbunden mit aggressiver Richterschelte hat der Bremerhavener AfD-Spitzenkandidat Thomas Jürgewitz eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Gegenstand der Beschwerde ist ein Urteil des Bremer Staatsgerichtshofs vom 13. September (Az.: St 2/16).

Mit dem hatte das Bremer Landesverfassungsgericht die Wahl vom Mai 2015 für gültig erklärt – und bestätigt: Zwar hat die AfD in Bremen-Stadt locker die Fünfprozenthürde gemeistert. Jürgewitz und seine Kampfgenossen haben aber n Bremerhaven nur 4,9899 Prozent der Stimmen eingefahren, also 0,0101 Prozent zu wenig für ein Mandat.

Ein harter Schlag für Jürgewitz. Denn nach einem Urteil des aus Abgeordneten zusammengesetzten Wahlprüfungsgerichts von Dezember 2015 konnte er sich bereits als Diätenbezieher wähnen. Doch genau diese Entscheidung hatte der Staatsgerichtshof aufgehoben. Jürgewitz bezichtigt nun den – für ein Landesverfassungsgericht sehr fachlich besetzten – Staatsgerichtshof, in dieser Frage „parteipolitisch motivierte Urteile“ verkündet zu haben. „Das Bundesverfassungsgericht sollte ein Machtwort sprechen“, sagte Jürgewitz laut deutscher Presseagentur.

Bereits in dem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof hatte er versucht, sich als Opfer von Manipulationen oder gar Fälschungen zu stilisieren. Doch gelang es ihm laut Urteil nicht, konkrete Umstände vorzutragen, „die verfälschende Unregelmäßigkeiten oder Manipulationen“ wenigstens „als nicht fernliegend“ hätten erscheinen lassen.

Die AfD war in Bremen nach der vergangenen Wahl zunächst mit vier Abgeordneten in die Bürgerschaft eingezogen – später wechselten drei von ihnen zur Partei Allianz für Fortschritt und Aufbau (Alfa). Parteimitglied geblieben ist hingegen Alexander Tassis, Bundessprecher der Homosexuellen in der AfD, gegen den allerdings der Bremer Landesverband ein Parteiausschlussverfahren angestrengt hat.

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