Fahrverbot bleibt Nebenstrafe

STRAFRECHT Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist weniger radikal als erwartet

FREIBURG taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) meint es ernst. Das Fahrverbot soll als neue Allzweckstrafe eingeführt werden. Das hatte Maas am Wochenende im Spiegel angekündigt. Es existiert aber auch schon ein Gesetzentwurf seines Ministeriums, der der taz vorliegt. Der Vorschlag ist allerdings weniger radikal als erwartet. Der Führerscheinentzug soll keine Alternative zu Geld- und Gefängnisstrafe sein, sondern diese nur ergänzen. Das Fahrverbot bleibt also „Nebenstrafe“, die neben Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt wird.

„Das Fahrverbot soll als Ergänzung zu den übrigen Sanktionen in Fällen zur Anwendung kommen, in denen eine Geldstrafe allein bei dem Verurteilten womöglich keinen hinreichenden Eindruck hinterlässt, das Verhängen einer Freiheitsstrafe aber eine zu einschneidende Sanktion wäre“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Gegenüber der bisherigen Regelung im Strafgesetzbuch (§ 44) plant Maas zwei Neuerungen. Zum einen soll das Fahrverbot statt bisher drei Monate künftig auch für sechs Monate verhängt werden können. Zum anderen soll das Fahrverbot als Sanktion nicht mehr auf bestimmte Delikte beschränkt bleiben. Bisher konnte es laut Gesetz nur bei Straftaten verhängt werden, „die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs“ standen.

Konkret ging es dabei um Verkehrsdelikte wie Trunkenheitsfahrten, aber auch die Nutzung eines Autos als Fluchtfahrzeug. Künftig kann das Fahrverbot als Sanktion bei allen Straftaten verhängt werden, vom Ladendiebstahl über die Körperverletzung bis zur Steuerhinterziehung. Schon seit Juni ist der Gesetzentwurf in der regierungsinternen Abstimmung. Auch die Anhörung von Ländern und Verbänden läuft bereits. Vermutlich wird der Entwurf im Herbst im Kabinett beschlossen. Im Bundestag dürfte es dann keine großen Probleme geben, denn das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag.

Neben dem Fahrverbot enthält der Gesetzentwurf noch weitere Punkte. So soll eine Blutprobe künftig auch ohne richterliche Genehmigung entnommen werden können. Betroffene können aber danach ein Gericht anrufen. Christian Rath