: „Reha gegen Pflege“
Kosten Menschen, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind, bekommen nicht leicht genug eine Reha-Empfehlung, kritisiert Gesundheitsökonom Heinz Rothgang
53, lehrt als Professor im Fach Gesundheitsökonomie an der Universität Bremen.
taz: Herr Rothgang, warum ist es so schwierig, eine Reha zu bekommen, wenn man pflegebedürftig wird?
Heinz Rothgang: Ein wichtiger Grund ist, dass Krankenkassen für Rehaleistungen zwar zahlen müssen, aber nicht den Nutzen haben. Die Einsparungen, die entstehen, wenn durch eine Reha eine Pflegebedürftigkeit verhindert wird, kommen der Pflegeversicherung zugute. Hier zahlen aber alle Kassen gemeinsam, der Erfolg wird also sozialisiert. Wenn die Krankenkassen Rehamaßnahmen bewilligen, handeln sie also gegen ihre eigenen ökonomischen Interessen.
Was ist die Lösung?
Sinnvoll wäre es, die Finanzierungskompetenz bei der Pflegekasse anzusiedeln. Dann hätte man den Fehlanreiz beseitigt.
Wie wird entschieden, ob eine Reha bewilligt wird?
In der Regel kommt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ins häusliche Umfeld, um zu schauen, in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit besteht. Und dieses Begutachtungsverfahren ist schon Teil des Problems. Denn gleichzeitig soll auch festgestellt werden, ob Rehamaßnahmen sinnvoll wären. Die Empfehlungsquote lag in der Vergangenheit bei unter einem Prozent. Das Verfahren war nicht optimal.
Inwiefern?
Um die Rehafähigkeit festzustellen, hatte der Begutachter ein Extra-Formular. Das war zusätzlicher Aufwand und die Begutachter stehen zeitlich ziemlich unter Druck. Inzwischen hat der MDK das Begutachtungsverfahren gemeinsam mit der Universität Bremen optimiert. Jetzt müssen alle Fragen dieses Formblattes gestellt werden – und die Empfehlungsquote hat sich bereits verdoppelt – auf über zwei Prozent der begutachteten Personen.
Bei welchem Krankheitsbild hat man eine gute Chance auf einen Rehaplatz?
Gute Chancen hat, wer gerade gestürzt ist oder einen Schlaganfall oder Herzinfarkt hatte, also ein Ereignis, das häufig in einer Pflegebedürftigkeit endet. Muss es aber, wenn man vernünftig rehabilitiert. Schwieriger ist es, wenn die Pflegebedürftigkeit schleichend auftritt, weil die körperlichen und geistigen Kräfte nachlassen. Hier werden noch zu wenig Anstrengungen unternommen, um den Prozess durch Rehabilitation zu stoppen.
Interview: rea
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