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Stadt betreut ihre Toten selbst

TOTE Bremen belässt amtliches Leichenwesen im kommunalen Klinikverbund und verschiebt qualifizierte Leichenschau

Eine Kehrtwende bei der Neu-Konzeption des amtlichen Leichenwesens hat die Gesundheitsbehörde vorgenommen: Statt unter Regie des Hamburger Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) zu geraten, bleibt es in Händen des Bremer Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin (IRV). Das schreibt Staatsrat Rüdiger Kück an die Gesundheitsdeputierten. Zugleich verschiebt sich die Einführung der flächendeckenden qualifizierten Leichenschau.

Bei der soll nicht, wie bisher vorgeschrieben, der Arzt, der das Ableben feststellt, sondern eine rechtsmedizinisch geschulte Fachkraft die Todesart in den Leichenschein eintragen. Das Thema werde, momentan in der Behörde „aufbereitet“, heißt es. Seine Realisierung setze „grundlegende strukturelle Veränderungen“ voraus: Es gibt bundesweit kein Beispiel für diese Praxis. Die dafür „erforderliche Diskussion“ sei „im Herbst dieses Jahres zu führen“, so Kück.

Ursprünglich hatte die Neuerung ab Sommer 2016 greifen sollen. Doch stieß der Plan auf Widerstand, das IRV nach Ausscheiden seines Leiters, Michael Birkholz, abzuwickeln und Aufgaben samt Personal ans UKE unter Leitung des Star-Rechtsmediziners Klaus Püschel zu übergeben. Auch hatte die deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin dessen Konzept einer zentralen Leichenschau jenseits des Sterbe- oder Fundorts fachlich scharf kritisiert. Zudem intervenierte der Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts der Medizinischen Hochschule Hannover, Michael Klintschar. Er sah sich durch die angekündigte Kooperation von Bremen mit Hamburg übergangen – zumal er fachlich auf erste Erfahrungen mit einer qualifizierten Leichenschau verweisen kann: Die wurden in Kooperation mit dem privatwirtschaftlichen Ärztlichen Beweissicherungsdienst von Birkholz am Klinikum Delmenhorst gesammelt. bes

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