: Obergrenze 350 Euro
Gesetz Asylbewerber dürfen kaum Geld besitzen
Die Freibeträge für die Empfänger von Asylbewerberleistungen liegen damit erheblich niedriger als die für Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Bezieher. Hartz-IV-Empfänger können pro Lebensjahr 150 Euro plus Erspartes für die Altersvorsorge besitzen. Erst wenn die Flüchtlinge anerkannt sind, fallen sie auch unter die Hartz-IV-Regelungen. BD
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