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Obergrenze 350 Euro

Gesetz Asylbewerber dürfen kaum Geld besitzen

BERLIN taz | Flüchtlinge dürfen nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland keine größeren Summen Bargeld und wertvollen Schmuck mit sich führen. Wer als Asylbewerber etwa in Baden-Württemberg bei Personenkontrollen der Polizei mit mehr als 350 Euro Bargeld angetroffen wird, muss das diesen Betrag übersteigende Geld abgeben. In Bayern wird bei Durchsuchungen in Erstaufnahmeeinrichtungen Besitz, der über dem Wert von 750 Euro liegt, einbehalten. Schmuck wird mit eingerechnet.

Die Freibeträge für die Empfänger von Asylbewerberleistungen liegen damit erheblich niedriger als die für Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Bezieher. Hartz-IV-Empfänger können pro Lebensjahr 150 Euro plus Erspartes für die Altersvorsorge besitzen. Erst wenn die Flüchtlinge anerkannt sind, fallen sie auch unter die Hartz-IV-Regelungen. BD

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