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Flüchtlinge: Kiel entlastet Kommunen

Migration Ii Land, Kreise und Gemeinden einigen sich über die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen haben sich zur Flüchtlingsproblematik verständigt. Das am Montagabend unterzeichnete Dokument regele die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden, teilte das Innenministerium mit.

Ressortchef Stefan Studt (SPD) bezeichnete das Papier als eine entscheidende Wegmarke im Bemühen um eine nachhaltige Flüchtlingspolitik: „Dieser Schulterschluss zwischen Land und Kommunen ist eine gute Botschaft zum Jahresende.“ Beide Seiten hätten die Verhandlungen in großem Verantwortungsbewusstsein geführt. In der Vereinbarung sind die Ergebnisse der mehrmonatigen Verhandlungen festgehalten. Dabei geht es unter anderem um die strukturelle finanzielle Beteiligung des Landes an den für die Kommunen entstehenden Flüchtlingskosten.

Ab Januar 2016 erstattet das Land den Kommunen für die Dauer des Asylverfahrens 90 Prozent der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Asylsuchende in den Kommunen, für die der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, tragen Land und Kommunen wie bisher die Kosten im Verhältnis 70:30.

Neben Studt lobten Vertreter des Gemeindetages, des Städteverbandes und des Landkreistages die Einigung. „Die Vereinbarung setzt viele Vorschläge der Kommunen um“, sagte Jörg Bülow vom Gemeindetag.

Studt dankte den Kommunen für die Unterstützung bei der Suche nach neuen Standorten für Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Zusage aus dem Flüchtlingspakt vom 6. Mai, Flüchtlinge und Asylsuchende ohne Bleibeperspektive nicht mehr auf die kommunale Ebene zu verteilen, habe das Land eingelöst. Bürgermeister und Landräte sollen auch künftig früh über Erstaufnahmeeinrichtungen unterrichtet werden. (dpa)

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