: Verurteilt und trotzdem ohne Strafe
Guatemala Kurz vor Wiederaufnahme des Prozesses ist Exdiktator Ríos Montt verhandlungsunfähig
Ohnehin hatte die Verteidigung von Efraín Ríos Montt in den letzten Monaten alles Erdenkliche getan, um den Prozessbeginn zu verzögern. So wurde am 5. Januar, dem ersten Prozesstermin, ein Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin eingereicht. Parallel dazu erklärten seine Anwälte ihren Mandanten bereits damals als „nicht verhandlungsfähig“. Erst auf internationalen Druck, vor allem aus den USA, wurde dann ein neuer Prozesstermin, eben der 23. Juli, bekanntgegeben.
Nun dürfte das Gutachten der guatemaltekischen Regierung unter dem konservativen Exgeneral Otto Pérez Molina gelegen kommen, denn ein neues Völkermord-Verfahren ist alles andere als erwünscht.
Der erste Prozess gegen Efraín Ríos Montt wegen der Anordnung der Ermordung von 1771 Indio der Maya-Ixil-Ethnie vom April und Mai 2013 hatte international Schlagzeilen gemacht. Damals war der Exdiktator zu einer 80-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, die das Verfassungsgericht wenige Tage später mit dem Verweis auf Verfahrensfehler für ungültig erklärt hatte. „Damals beugten sich die Verfassungsrichter dem extremen politischen Druck“, sagt der deutsche Jurist Michael Mörth, der im Prozess die Nebenklage vertrat und seit Mitte der 1990er Jahre in Guatemala lebt. Für diese These hat er Beweise gesammelt und schließlich Klage vor dem Iberoamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in San José eingereicht.
„In Guatemala wird es keinen zweiten Prozess und kein faires Urteil geben“, ist er sich sicher. Gerade weil dem ersten Urteil, mit dem Ríos Montt zu 80 Jahren Haft verurteilt wurde, nichts hinzuzufügen ist.
Doch an dessen Umsetzung hat Präsident Otto Pérez Molina, der selbst als Militär in den 1980er Jahren in der von den Ixil bewohnten Region stationiert war, kein Interesse. Gleiches gilt für die einflussreichen Unternehmerfamilien des Landes. Von denen haben mehrere die Militärs aktiv unterstützt. Knut Henkel
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