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PrekariatLohndumping im Hörsaal

Für Lehraufträge an den Unis soll es 21,40 Euro Mindestlohn geben. Zu wenig, sagt die Gewerkschaft. Und das eigentliche Problem bleibt: Freie bestreiten große Teile der Lehre, haben aber kaum Rechte.

Der Studentendienst-Weihnachtsmann, Schutzpatron des akademischen Prekariats Bild: AP

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert mehr Geld und mehr Rechte für Lehrbeauftragte an den Hochschulen. "Dort, wo diese die Pflichtlehre in den Hochschulen abdecken, müssen entsprechende Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden", sagte die Berliner GEW-Vorsitzende Rose-Marie Seggelke am Mittwoch. Der Mindeststundensatz müsse von 21,40 Euro auf 25 Euro erhöht und durch Zulagen für Vor- und Nachbereitung ergänzt werden; die rechtliche Stellung der Lehrbeauftragten müsse sich grundlegend verändern.

Vergangene Woche hatte die rot-rote Koalition beschlossen, für die Bezahlung von Lehraufträgen eine Mindestgrenze festzulegen. Vom 1. April 2008 an sind den etwa 4.000 Menschen, die an Universitäten, Kunst- und Fachhochschulen Sprachkurse, Kurse in Aktzeichnen oder Klavierunterricht geben, 21,40 Euro pro Stunde garantiert. Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) wollte die Höhe der Stundensätze zunächst den Hochschulen überlassen. Doch seine Parteigenossen und die Linke befürchteten Lohndumping und einigten sich auf den Mindestlohn.

Die Situation der Lehrbeauftragten, die in der Hochschulhierarchie noch unter dem "akademischen Mittelbau" stehen, ist ohnehin schon prekär genug. Sie sind weder MitarbeiterInnen noch Dozenten, sondern nehmen einfach nur einen Lehrauftrag an - zu den jeweiligen Bedingungen der Hochschule. "Ich habe keinen Vertrag, keinen Kündigungsschutz und bekomme weder Krankengeld noch Versicherungsschutz", fasst Sabine Cayrou ihre Lage zusammen. Sie ist Lehrbeauftragte für französische Sprache an der Humboldt-Universität (HU). Damit sie von der Lehre leben kann, unterrichtet Cayrou auch an der Fachhochschule für Wirtschaft und der Frankfurter Viadrina. "Zieht man Vor- und Nachbereitung und Beratungsgespräche mit den Studierenden ab, bleiben mir 10 Euro Stundenlohn", klagt die Sprachlehrerin. "Und davon muss ich mich auch noch selbst versichern."

Das Lehrbeauftragtensystem basiert auf der Idealvorstellung von PraktikerInnen, die in ihren regulären Jobs gut verdienen und nebenher ein paar Stunden Französisch oder Violoncello unterrichten. Die Realität sieht längst anders aus: "Für viele sind Lehraufträge die Haupteinnahmequelle", sagt David Bowskill, Gewerkschaftsmitglied und Lektor am Sprachenzentrum der HU. Oft sind die Lehrbeauftragten eine wichtige Stütze der universitären Lehre, etwa an den Sprachzentren oder den künstlerischen Hochschulen. Mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge hat sich der Druck auf die Billigkräfte noch erhöht: Sie müssen jetzt drei Prüfungen pro Semester durchführen - Extrageld gibt es aber nur für die reguläre Prüfung zum Semesterende.

"Wir müssen wegkommen von dem jetzigen System der Beauftragung mit Lehre", fordert David Bowskill. Nach Vorstellung der GEW sollen die Lehrbeauftragten MitarbeiterInnenverträge bekommen und so reguläre Hochschulmitglieder mit Zugang zu Gremien und Weiterbildung werden.

Lehre zum Schnäppchenpreis bieten aber nicht nur SprachlehrerInnen an: Viele JungwissenschaftlerInnen übernehmen ganze Vorlesungen zum Nulltarif, in der Hoffnung auf einen Karriereeinstieg. An den Unis gibt es noch viel zu tun für die Gewerkschaft.

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