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Horst Mahler will Antisemitin ehelichenAlbtraum-Hochzeit unterm Hakenkreuz

Die Verteidigerin eines Holocaust-Leugners und der Rechtsextreme Horst Mahler wollen heiraten. Doch erst muss Sylvia Stolz ein Strafverfahren hinter sich bringen - wegen Volksverhetzung.

Es muss Liebe sein. Horst Mahler heiratet eine Schwarzhaarige. Bild: ap

MANNHEIM taz Das wird die Albtraumhochzeit des Jahres: Der vom Links- zum Rechtsextremismus konvertierte Advokat Horst Mahler, 71, hat der rechtsextremistischen Rechtsanwältin Sylvia Stolz, 44, ein "Eheversprechen" gegeben. Das jedenfalls verkündete die "deutsche Jeanne dArc", wie die Holocaust-Leugnerin Stolz in den pseudowissenschaftlichen "Vierteljahrsheften für freie Geschichtsforschung" genannt wird, am Donnerstag - gleich nach Beginn des Strafverfahrens gegen sich am Landgericht Mannheim.

Die Angeklagte lebt in den Worten des Vorsitzenden Richters Rolf Glenz bereits "in wilder Ehe" im bayerischen Ebersberg. Sie muss sich vor der 4. Strafkammer am Landgericht Mannheim verantworten, und zwar wegen der wiederholten Leugnung des Massenmordes an den Juden, wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass sowie Nötigung und versuchter Strafvereitelung durch menschenrechtswidrige Bedrohungen von Richtern und Schöffen. Darüber hinaus wird ihr die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vorgeworfen. Wegen "Missbrauch des Berufes" will die Staatsanwaltschaft außerdem ein Berufsverbot gegen die Anwältin erwirken.

Der von der Kammer eigentlich als Zeuge geladene Mahler erklärte dann, dass er tatsächlich beabsichtige, das "Fräulein Stolz" zu heiraten. Dass er ansonsten aber von seinem Recht Gebrauch machen werde, die Aussage zu verweigern. Mahler durfte das Verfahren mit Billigung der Kammer dann weiter von den voll besetzen Zuschauerrängen aus verfolgen.

Rechtsextremisten aller Provenienzen und bekennende Revisionisten aus dem In- und Ausland waren angereist, um Stolz ihre Reverenz zu erweisen - und in den Verhandlungspausen im Foyer kollektiv ihre absolute Lernresistenz zu demonstrieren. Von "Judenjustiz" war dort die Rede - wie schon im Verfahren gegen Holocaust-Leugner und Hitler-Verehrer Ernst Zündel. Zündel, den Stolz verteidigt hatte, wurde im Februar zu fünf Jahren Haft verurteilt. Weiter ließen die Zuschauer wissen, dass der Holocaust "nur eine Erfindung der Juden sei, die nach der Weltherrschaft streben". "Das Reich" aber sei dabei, sich zu erneuern. Und dann werde "aufgeräumt" in Deutschland.

In der Anklageschrift werden Stolz vor allem ihre Äußerungen und schriftlichen Einlassungen zur Last gelegt, die sie als Verteidigerin im Verfahren gegen Zündel in Mannheim und in einem weiteren Prozess in Potsdam von sich gab. Wiederholt habe sie dort den Holocaust geleugnet und Juden als "Kinder des Teufels" bezeichnet, die mit Geld und Medienmacht die Welt beherrschten. Die Bundesrepublik Deutschland heißt bei Stolz durchgängig "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" - kurz OMF. Unter Schriftsätze stempelte sie den Reichsadler mit Hakenkreuz. Nach ihrem Ausschluss aus dem Verfahren gegen Zündel wegen anwaltsfremdem Verhalten und der Bedrohung eines Schöffen mit der Todesstrafe "wegen Feindbegünstigung" unterzeichnete sie einen Schriftsatz an das OLG in Karlsruhe mit "Heil Hitler!".

Gestern musste für die in hohen Stiefeln, schwarzen Strümpfen, kurzem Rock und rosa Wollweste auftretende Stolz ein Stehpult herangeschafft werden. Die "mutigste Frau Deutschlands", wie ihr ein Bewunderer aus den Zuschauerbänken zurief, wollte sich nicht sitzend auf die Anklageschrift einlassen. Das Thema ihres Referats am Nachmittag: die Meinungsfreiheit.

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11 Kommentare

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  • PM
    Peter Müller

    Wenn man sich die Texte von diesen Beiden im Internet ansieht, kriegt man das Kotzen.

     

    Ich finde, die Neonazis gehören eingesperrt, der Strafrahmen des $ 130 StGB sollte verdoppelt werden.

     

    Um den wachsenden Rechtsradikalismus einzudämmen, sollte das Vermögen von unbelehrbaren Ewiggestrigen, die hartnäckig gegen Strafgesetze verstoßen, eingezogen und den Überlebenden des Holocausts bzw. deren Erben übertragen werden.

  • PM
    Peter Müller

    Wenn man sich die Texte von diesen Beiden im Internet ansieht, kriegt man das Kotzen.

     

    Ich finde, die Neonazis gehören eingesperrt, der Strafrahmen des $ 130 StGB sollte verdoppelt werden.

     

    Um den wachsenden Rechtsradikalismus einzudämmen, sollte das Vermögen von unbelehrbaren Ewiggestrigen, die hartnäckig gegen Strafgesetze verstoßen, eingezogen und den Überlebenden des Holocausts bzw. deren Erben übertragen werden.

  • E
    Elionora

    Schön dass einer Karthago erwähnt,laut Römischer

    Geschichtsschreibung, waren dort perverse barbarische Rieten (blutige Orgien mit Säuglingstötungen usw.) an der Tagesordnung.

    Aus nun über tausendjähriger Distanz,und nach ausgiebiger Quellenprüfung, wurde dies als Reine Feind und Siegerpropaganda entlarft....!!!!

  • M
    Matthias

    Mir fällt dazu (zu den im Artikel erwähnten Ansichten, dass sich das Deutsche Reich bereits wieder neu formiere) nur ein schönes Zitat von Berthold Brecht ein:

     

    "Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig, nach dem zweiten noch bewohnbar. Nach dem dritten aber, war es nicht mehr aufzufinden."

  • PM
    Peter Müller

    Wenn man sich die Texte von diesen Beiden im Internet ansieht, kriegt man das Kotzen.

     

    Ich finde, die Neonazis gehören eingesperrt, der Strafrahmen des $ 130 StGB sollte verdoppelt werden.

     

    Um den wachsenden Rechtsradikalismus einzudämmen, sollte das Vermögen von unbelehrbaren Ewiggestrigen, die hartnäckig gegen Strafgesetze verstoßen, eingezogen und den Überlebenden des Holocausts bzw. deren Erben übertragen werden.

  • S
    Schmidt

    Eine mutige Frau!

     

    So viel unbeirrbare Dummheit, so offen vor sich her zu tragen - das ist schon mutig.

  • B
    Blub

    Verlobung -> Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO

  • C
    Cicero

    Die Verhandlung verläuft quasi nicht, da die Angeklagte den Gerichtssaal mit einem Hörsaal verwechselt. Dafür, dass sie zwei juristische Staatsexamina hat, ist ihre juristische Argumentation erstaunlich dürftig - es gibt keine. Im Übrigen bleibt - entgegen der Ansicht der Angeklagten - der, der jemanden zum Morde anstiftet, auch dann strafbar, wenn der Mord nicht stattfindet. § 30 StGB macht es möglich - und den gab es bekanntlich auch schon vor 1933.

    Der Schülervortrag der Angeklagten wird jetzt noch munter so weitergehen über zig Verhandlungstage, die sie mit allen möglichen Unerheblichkeiten füllen wird. Als sie etwa Napoleon zitieren (...in welchem Zusammenhang überhaupt?...) wollte, landete sie bei Voltaire. Dass das Zitieren der Meinungen verschiedener Leute, keine Erkenntnisse bringt, bemerkte der Vorsitzende zu Recht. Im Grunde gesteht sie die ihr vorgeworfenen Äußerungen zu, nur leider ist ein Straf- kein Zivilprozess, sodass sich das Ganze hinziehen wird.

    Bammel dürfte sie schon haben. Eines ist nämlich klar, wenn sie verliert trägt sie die Kosten und die dürften nicht ohne sein. Ihre Advokatur dürfte sie wohl auch verlieren. Mit etwas Chuzpe wandert sie gar ins Kittchen. Ob alledem machte sie dann doch einen nervösen und teilweise fahrigen Eindruck, wenn auch gut versteckt hinter einer Fassade, die sie auf den ersten Blick bieder wie ein Dienstmädel aussehen lässt. Jedenfalls sprach sie zwar gegen die Juden und Teufel wen noch, aber echte Entgleisungen ließ sie vermissen. Souverän die Richterbank und der Staatsanwalt.

  • N
    nick

    und wie es strahlt, das junge glück. was ein schönes paar!

  • R
    Reh

    Na Servas...falls die zwei Kinder bekommen, wuerden die sicher Hoerner haben.

  • M
    Meiners-Licht

    Ist Mahler schon so senil oder hat ihn der letzte Knastaufenthalt letztlich so verwirrt, dass er vergessen hat, dass er noch verheiratet ist? Das kann man doch alles nicht mehr ernst nehmen ....