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RechtsstreitHospiz-Chefin will Geld

Viele Skandale, wenig Spenden und der Streit über eine Abfindung: Ein Kinderhospiz fürchtet um seine Existenz.

Kohle, Knete, Penunze: Es geht ums Geld. Bild: dpa

Der kleine Verhandlungssaal 112 im Düsseldorfer Arbeitsgericht war gefüllt mit Journalisten. Dabei ging es eigentlich nur um einen Gütetermin. Gabriele van der Burg, die Vorsitzende des Fördervereins des örtlichen Kinderhospizes, forderte von ihrem Verein eine Abfindung von 30.000 Euro, weil dieser ihr fristlos gekündigt hatte. Dem Streit vorangegangen war eine Reihe von Skandalen, die dazu führten, dass die Spendeneinnahmen des Vereins um mehr als 50 Prozent gesunken waren.

Seit Bestehen des Kinderhospizes 2004 beklagen sich Mitarbeiter über den rüden und beleidigenden Führungsstil ihrer Vorsitzenden van der Burg. Vor zwei Jahren beschlagnahmte die Polizei bei Mitarbeitern Computer wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. Zwar habe die Vorsitzende direkt mit jenem Fall nichts zu tun gehabt, van der Burg habe aber jene Mitarbeiter, wie ansonsten in so einem Falle üblich, während des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht von ihrer Tätigkeit entbunden, so der Vorwurf des Vereins.

Ein weiterer Streitpunkt: Im vergangenen Jahr sammelte die Vorsitzende parallel zu ihrer Vereinstätigkeit auch noch Spendengelder für einen anderen Verein, der sich für das Wohl von Kindern einsetzt. Schließlich überwies die 58-Jährige im Dezember eine Spende von 435.000 Euro an den Förderverein des Kinderhospizes an die Spenderin zurück, ohne dies mit ihren Vorstandskollegen abzusprechen. Fakt: Van der Burg hat eine Spende einfach so zurückgegeben. Dies gab letztlich den Ausschlag, dass der Restvorstand seine Vorsitzende rausschmiss. Für den Verein, der mit dem Kinderhospiz Regenbogenland ansonsten bundesweit beachtete Pionierarbeit in der Versorgung sterbender Kinder leistet, ist der Skandal inzwischen existenzbedrohend.

Der vor Gericht erschienene dritte Vorsitzende Norbert Hüsson erklärte, in welcher Zwickmühle sich sein Verein befinde. "Eine freiwillige Zahlung einer Abfindung aus mühsam gesammelten Spendengeldern kommt nicht in Frage." Andererseits gehe man mit dem nun drohenden Prozess ein gewisses Risiko ein. Und solange Frau van der Burg noch im Vorstand wirken könne, könne der Verein nicht zur Ruhe kommen. Er appelliere an seine Verfahrensgegnerin, sich, ohne weitere Forderungen zu erheben, aus dem Verein zurückzuziehen. "Frau van der Burg konterkariert ihre eigene Idee." Denn die Folgen des Rechtsstreits würden letztlich die schwerkranken Kinder tragen, für die man sich früher gemeinsam verantwortlich fühlte.

Die Gekündigte selbst war nicht vor Gericht erschienen. Außer den wütenden Blicken mancher betroffener Eltern hat sie auch nicht viel verpasst. Das Arbeitsgericht erklärte sich nach wenigen Minuten für nicht zuständig, weil es nicht um eine arbeits-, sondern um eine zivilrechtliche Angelegenheit gehe. Wie der Streit weitergeht, ist unklar. Beide Seiten wollen aber nicht nachgeben.

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