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Lesbe bangt um UnterhaltszahlungVon Alphatieren und Weicheiern

Eine Frau verlässt ihren Mann. Nun liebt sie eine Frau - und muss fürchten, dass ihr Ex kein Geld zahlt. Der Streit beschäftigt die Gerichte. Was steckt dahinter?

Das Rollenverständnis des Gerichts ist verquer und patriarchalisch. Bild: ap

"Wer seine Familie für einen homosexuellen Partner verlässt, kann dadurch seinen Unterhaltsanspruch verlieren", vermeldete gestern die Deutsche Presseagentur (dpa). Übrigens: Das Gleiche gilt auch für heterosexuelle Partner. Das aber stand nicht in der Pressemeldung. Die Debatte um eine lesbisch gewordene Frau, deren Exmann nicht mehr für sie aufkommen möchte, zeigt, wie schwer sich die breite Öffentlichkeit immer noch in Sachen Abgrenzung tut.

Frau K. hatte sich in eine Frau verliebt und daraufhin Mann und Kinder verlassen. Nach den Worten der Karlsruher Richter kann es einem Ehepartner unzumutbar sein, weiterhin für den Unterhalt des anderen aufzukommen, wenn dieser eine dauerhafte neue Beziehung eingehe. Allerdings, das macht das Urteil deutlich, gilt dieser Grundsatz auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Als emanzipatorischer Erfolg lässt sich diese juristische Gleichstellung nicht verbuchen. Schlimm genug, dass es überhaupt so weit kommen konnte: Laut Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, argumentieren Männer, die keinen Unterhalt zahlen wollen, immer wieder mit der "besonderen Kränkung" durch eine lesbische Beziehung. Ein Argument, das möglicherweise auch in diesem Fall mitschwang. Die erste Instanz, das Amtsgericht Schwedt, gab dem Ehemann Recht. Seiner Ehemaligen wurde "grobe Verantwortungslosigkeit und Pflichtwidrigkeit" unterstellt.

Kein Wunder, dass das Oberlandesgericht Brandenburg dieses Urteil kurz darauf wieder aufhob. Nach dem Richterspruch gestern in Baden-Württemberg muss es nun erneut über Frau K. entscheiden.

Die Auseinandersetzung erinnert an einen ähnlich absurden Fall aus München. Dort erntete ein Amtsrichter letzten Sommer einen Befangenheitsantrag, weil er die Unterhaltsklage eines Schwulen abgewiesen hatte - mit der Begründung, dass "zwischen den Moralvorstellungen von homo- und heterosexuellen Menschen grundsätzlich ein Unterschied vorherrsche". Bei Frau K. schwingt die Diskussion mit, ob die Liebe zwischen zwei Frauen eine Kränkung des männlichen Stolzes darstellt, die schwerer wiegen soll als der Ehebruch mit einem anderen Mann. 26 Jahre waren Herr und Frau K. verheiratet, sie gebar fünf Kinder. Nun stellt der Ehemann mit seiner Klage die ganze Ehe infrage. Was steht hinter der Weigerung, Unterhalt zu zahlen? Gedanken wie: Warum jemanden finanzieren, der einen womöglich schon immer angelogen hat? Welche Rechtsgültigkeit hatte die Ehe überhaupt, wenn die Angetraute schon immer lesbisch war? Frau K. sah sich der skurrilen Forderung ausgesetzt, ihre Liebe zu erklären und ihre sexuelle Identität, ihre Neuorientierung zu rechtfertigen - ein komplexes Konstrukt, das weder zeitlich noch juristisch noch biologisch greifbar ist.

Als "natürliche, schicksalsbedingte Begebenheit" bezeichnete das Oberlandesgericht ihre Hinwendung zu einer Frau. Damit ist schon mal eines klar: Niemand geht einfach hin und beschließt, in Zukunft ein lesbisches Leben zu führen. Auf den ersten Blick wirkt die Entscheidung für das eigene Geschlecht leichter als in schwulen Biografien. Doch gerade die Leichtigkeit, mit der etwa das Party-Knutschen zwischen Freundinnen akzeptiert, ja vielleicht sogar gewünscht wird, macht es Lesben auch schwer.

In unserer metrosexuellen, "L-Word"-geprägten Gesellschaft gilt es schon beinahe als schick, seinen Lebenslauf mit gleichgeschlechtlichen Erfahrungen zu schmücken. Die Berührungsängste gegenüber lesbischer Sexualität sind geringer - weil diese weniger ernst genommen wird. Entsprechend groß ist der Schock, wenn sich Frauen nach Jahren heterosexuellen Familienlebens ernsthaft in eine Frau verlieben. So wie Frau K. In diesem Kontext wirkt die Gerechtigkeitsforderung ihres Mannes genauso hilflos wie die gängige Pseudoerklärung "Dir hat es doch nur noch keiner so richtig besorgt".

Was hier eigentlich zum Vorschein kommt, ist ein verqueres und zugleich sehr patriarchalisches Rollenverständnis: Ein lesbisches Verhältnis, das ja sonst in erster Linie als Männerfantasie herhalten muss, hat sich in einem öffentlichen Affentanz als Egogefährdung erwiesen. Ein gebrochenes Herz wäre nur menschlich und verständlich gewesen. So aber hat das starke Alphatier, als Besserverdienender in der Unterhaltspflicht, sich selbst zum Weichei degradiert. Schade, dass er aus der BGH-Entscheidung vorerst als Sieger hervorgeht. Denn ein simpler Fakt gerät dabei völlig aus den Augen: Frau K. hat ein Recht auf das Geld, weil sie arbeitslos sowie körperlich und seelisch beeinträchtigt ist. Und das hat nichts mit ihrer Homosexualität zu tun.

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20 Kommentare

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  • P
    Parizifal

    Der Unterhaltsanspruch sollte im Einzelfall entschieden werden, z. B. wenn ein Partner sich der Kindererziehung widmete, während der andere berufstätig war. Es sollte einen Ausgleich geben, den Schwächer gestellten, nach einer zerbrochenen Gemeinschaft so zu unterstützen, dass der wirtschaftliche Nachteil, der ihm aus der Trennung entstanden zu kompensieren.

    Erwähnen sollte man aber auch die Strategien mancher lesbischer Frauen, die sich sogar in Foren organisieren, um sich dort einen "Zeugungshanswurst" und Unterhaltszahler für ihr Kind zu erhalten. Dies ist einfach Betrug, wird aber diesen Subjekten rechtlich zugestanden.

    Auch sollte erwähnt werden, dass Frauen beispielsweise keinen Wehrdienst leisten müssen. Männer müssen dies und zwar nur deshalb, weil sie Männer sind. Frauen müssen die Kinder bekommen, könnte man sagen, aber welche Frau wird rechtlich gezwungen, Kinder zu bekommen?

    Kurz: es gibt Ungleichheit, vor allem in diesem deutschen Rechtssystem.

  • A
    Anne

    Irgendwie fehlen mir noch Informationen, um mir da eine Meinung bilden zu können. Ist sie denn gleich von ihm zu ihr gezogen? Oder erst einmal in eine eigene Wohnung mit eigentständiger Lebensführung? Wenn letzteres der Fall sein sollte, dann kann ich dem Artikel nur zustimmen, wenn ersteres der Fall ist, handelt es sich um Scheinaufregung, da unabhängig von der Sexualität der/die Ex nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet sein sollte, wenn man bereits eine gemeinsame Haushaltsführung mit einem/r neuen Partner/in eingegangen ist.

     

    (Und allgemein: Wenn mann sich darauf einlässt, zu Hause eine Hausfrau zu haben und den Alleinverdiener zu spielen, dann muss er auch damit rechnen, beim Scheitern der Ehe weiter zu bezahlen - war ja schließlich die Entscheidung von beiden, zwei - hoffentlich - erwachsenen Menschen, sich hinterher darüber aufzuregen, dass man ein Geldesel sei, der ausgenützt würde, also bitte!)

  • AZ
    anke zoeckel

    Reizthema, hm? Tja. Arme Männer. Sie lieben es, mit möglichst viel Kohle Eindruck zu machen auf Frauen und sie hassen es, wenn dieser Eindruck nicht in alle Ewigkeiten hält. Nachher jammern sie, weil die Welt so fürchterlich ungerecht ist. Sauerei auch, dass da eine Frau Geld von einem Kerl will und nicht mal Liebe dafür bietet!

     

    Frauen, die es sich nicht leisten können, ihren Mann zu verlassen, müssen also nach wie vor nicht nur sich selbst fest im Griff haben, sie müssen notfalls auch seine Affären tolerieren. Alle anderen können ihm den Stuhl vor die Tür stellen und dürfen auch noch sicher sein, dass die finanzielle Rache furchtbar sein wird. Nein, schön ist das alles nicht.

     

    Wisst ihr was, Mädels? Heiratet doch einfach Männer, die weniger verdienen als ihr selbst. (Ich weiß, leicht ist das nicht in einem Land, in dem Frauen 22% weniger verdienen als Männer - für die gleiche Arbeit.) Dann habt ihr zu Hause das Sagen, und der Kerl muss zusehen, dass ihr keinen guten Grund findet, ihn abzuservieren. Aber aufgepasst: Es droht der finanzielle Supergau, wenn ihr selbst euch neu verliebt!

  • I
    Irene

    Jetzt muss ich mal dumm fragen: Wurde nicht gerade erst das Unterhaltsrecht dahingehend geändert, dass Ex-Frauen für sich selbst keinen Unterhalt mehr bekommen, sobald das Kind drei Jahre alt ist?

     

    Soviel ich weiß ist das jüngste Kind im o.a. Fall mindestens 17. Warum soll der Mann dann überhaupt zahlen?

     

    Andererseits dachte ich allerdings auch, dass das "Schuldprinzip" seit Mitte der 70er Jahre abgeschafft ist.

  • FD
    Frau Dr. k.

    das liegt wohl daran, dass eine frau die 5 kinder zur welt gebracht hat, sich wohl kaum um ihre berufliche Karriere kümmern konnte.

    Eine Ehe wird ja auch als "Zugewinngemeinschaft definiert, egal ob sie oder er von der Beziehung wirtschadtlich proftiert, weil man/frau sich " aufeinander einläßt". wenn dies nicht bis zum guten schluß klappt, muss man/frau sich wohl darüber auseinandersetzen....ich verstehe den artikel so, dass der mann dies aus gekränkter Eitelkeit nicht will.

     

    gruss nach berlin

  • N
    Name

    "26 Jahre waren Herr und Frau K. verheiratet, sie gebar fünf Kinder"...

     

    Dazu ist der Unterahlt da: der partner der weniger verdient, weil er z.B. wegen der Kinder keine Karriere gemacht hat, kriegt nach der Ehe Unterhalt. Gilt übrigens unabhängig davon ob Mann oder Frau mehr verdient.

  • C
    christoph

    was mich an dieser Art von Argumentation immer stört, ist dieses Einsteigen in Klischees, die man doch eigendlich kritisieren will:

    Entweder Macho und verachtens- wenn nicht hassenswert, oder halt Weichei und Lachnummer, dazwischen gibts halt nix, außer die Frau als Supermann

    - lächerlich und nicht sehr emanzipiert

  • D
    Dowanda

    Es ist nicht einzusehen, warum dieser Fall anders behandelt werden soll als der einer heterosexuell lebenden Frau in der gleichen Situation.

     

    Das gleiche gilt übrigens auch für homosexuelle Ehen im Vergleich zu heterosexuellen. Gleiche Pflichten, aber auch gleiche Rechte.

  • M
    Martin

    Ledan Mideck hat in bewunderswerter Art den Artikel auf eine objektive Art und Weise auseinandergenommen, der ich nur meinen Respekt zollen kann.

     

    Der Artikel selbst ist einseitig geschrieben und betritt den Pfad des umgekehrten Sexismus. Ich finde es unfair dem Ehemann nach der einseitig geendeten Beziehung auch noch Zahlungen aufbürgen zu wollen, nur weil die Frau sich zu ihrem lesbischen Leben bekannt hat.

  • M
    MyNameIs

    Vor dem Gesetz sind alle Gleich - Oh, was für ein patriarchaler Rückschritt!

  • L
    Lisa

    Danke fuer einen grossartigen Artikel! Die bisherigen Kommentare sind leider eher mager und zeigen, dass der Artikel umso wichtiger ist! queere gruesse aus berlin

  • LM
    Ledan Mideck

    Schade, der in eifrigen Zorn verfasste Artikel, geht thematisch am Kern der Sache, der Alimentierung einer beendeten Beziehung, desinteressiert vorbei.

     

    Dass die Autorin ob Ihrer aufgebrachten Gemütslage auch nicht ganz bei der Sache war, zeigt deutlich ihre Wortwahl:

     

    "So wie Frau K. In diesem Kontext wirkt die Gerechtigkeitsforderung ihres Mannes genauso hilflos wie die gängige Pseudoerklärung "Dir hat es doch nur noch keiner so richtig besorgt".

     

    Dies so zusammenhangslos gleichzusetzen, wirkt an den Haaren herbeigezogen. Die Autorin scheint zudem, welch fauxpas, noch nicht explizit verinnerlicht zu haben, dass Frau K. "Ihren" Ex-Mann, nicht mehr lieben mag. Daher kann es auch nicht, wie zu lesen ist:"Ihres Mannes" heißen.

     

    Eine Tragödie wie diese, und das ist sie wohl zumindest für den Exgatten, hätte doch etwas mehr Objektivität und Toleranz verdient. Gerade mit Rücksichtnahme auf die vorhandenen Kinder sollten auch keine Schmähwörter wie Weichei oder schlimmeres, gebraucht werden.

    Den Vater der Kinder in der weiteren Folge nur als miesepetrigen Buhmann darzustellen, da er sich legitim gegen eine seiner Auffassung nach ungerechtfertigte Forderung wehrt, ist einfach nur billig.

     

    Aber um Unparteilichkeit ging es der Autorin nun wirklich nicht. Ihre Wortwahl, der Schreibstil, lassen deutlich Ihre empörte Wut über ein, Ihrer Meinung nach, ungerechtfertigtes, diskriminierendes Urteil des BGH spüren.

    Dies kann Ihre private, legitime Auffassung sein, nur, eine qualifizierte, objektiv journalistische Bearbeitung einer für alle Beteiligten problematische Sachlage, sieht sicherlich anders aus.

     

    Fakt ist: Er, der Ex-Mann, hat das vermeintlich Liebste in einem, bis dahin gemeinsam geführten Leben verloren, ohne dafür verantwortlich zu sein. Nennen wir es beim Namen, es ist für ihn ein herber Schicksalsschlag.

     

    Sie, die Ex-Frau, befindet sich dagegen schicksalsbedingt heute auf Wolke Sieben, denn sie hat eine neue Liebe gefunden. Dies ist ihr gutes Recht, denn alle Menschen, Frauen wie Männer, haben ein Recht auf Glück.

     

    Doch weshalb macht Sie dann dem unglücklichen Exgatten das Leben noch nachträglich schwerer wie es nun mal schon ist? Er hat doch schon mehr als Pech gehabt. Und selbsterklärend hat der Ex-Mann ein gebrochenes Herz, davon ist sicher auszugehen, denn er liebte Frau K. nuneinmal. Sollte er sich wegen seines Herzeleids nicht wehren dürfen?

     

    Sie, die Ex-Frau fordert nun finanzielle, solidarische Hilfe vom Ex-Mann, wobei sie die beidseitige Hilfegemeinschaft der Ehe zuvor beendet hat. Ihre Gründe für diese Beendigung der bisherigen Lebenspartnerschaft sind nachvollziehbar, ehrlich und legitim.

     

    Aber für was bitte, sollte der Ex-Mann denn heute bezahlen? Für seine sinnentleerte Liebe zu Ihr? Für die vergebliche Liebesmüh? Dafür, dass er ein Mann ist, arbeitet und damit anscheinend ein Dukatenesel ist?

    Oder für eine gemeinsame Zeit, die einseitig von der Exgattin aufgekündigt, vorbei ist?

     

    Eine naheliegende, sinnige Antwort wäre doch zuerst, dass die neue Lebenspartnerin für den Lebensunterhalt in der neuen Beziehung mit Frau K. aufzukommen hat.

    Dies hätte dann etwas mit real existenter Gleichberechtigung zu tun.

     

    Außerdem ist in der logischen Konsequenz zu fragen:

     

    Wäre dem Mann, so er denn die sexuelle Orientierung der damaligen Ehefrau frühzeitig (natürlich ohne Gedanken lesen zu können) erfahren hätte, und er dann eine neue Bindung mit einer heterosexuellen Frau eingegangen wäre, ein Recht auf Unterhalt zugesprochen worden?

     

    Höchstwahrscheinlich hätte auch er kein Anrecht dazu bekommen.

     

    All diese Fragen wurden leider nicht gestellt. Einseitig Partei ergreifen ist in der Regel eher kontraproduktiv. Und: gilt denn Recht nicht für alle Menschen? Oder sollten Männer hiervon ausgenommen sein?

     

    Die Autorin möchte weiterhin mit platten, verallgemeinernden Begründungen ein allgemeines Verständnis für lesbische Sexualität wecken, verdrängt aber zugleich die spezifische Befindungslage des Exgatten:

     

    "Die Berührungsängste gegenüber lesbischer Sexualität sind geringer - weil diese weniger ernst genommen wird."

     

    Nun, der Exgatte darf lesbische Sexualität heute sehr wohl ernstnehmen, zuvor hatte er allerdings aufgrund der ehelichen Liebeserklärung der Exfrau keinerlei Grund etwas anderes anzunehmen. Und sicherlich sind seine Berührungsängste mittlerweile real existent.

     

    Insgesamt fehlt dem Artikel eine Hintergrundanalyse der gesellschaftlichen Rahmenbedingungn. Denn in diesem Fall handelt es sich nicht wie so leichtfertig behauptet, um ein ach so böses Patriarchat, oder eine, ach so chicke, angeblich zeitgeistgemäße Gleichgeschlechtigkeit.

     

    Es geht doch wesentlich um Gerechtigkeit!

     

    Aus heutiger Sicht, ist der eheliche Unterhaltsanspruch ein anachronistisches Konstrukt, indem Menschen dazu verdonnert sind, zukünftig für eine nicht mehr existierende Partnerschaft zu bezahlen.

     

    Selbstverständlich ist die Alimentierung der gemeinsamen Kinder davon ausgenommen. Dass auch hier veraltete Gesetze der Erneuerung bedürfen, zeigt die aktuelle Debatte um die Kuckuckskinder.

     

    Fairness aber, sollte nicht nur während einer Beziehung sondern eben auch danach, geboten sein.

    Denn wenn niemand etwas fordern könnte, einfach weil keine Anrechte mehr auf das Leben und die Leistungen von ehemaligen PartnerInnen bestünden, dann wäre auch ein befreiteres Leben danach, für alle Beteiligten möglich.

     

    Somit würde die sexuelle Orientierung keine scheinbar übergeordnete Rolle mehr spielen. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wären auf selbiger Höhe mit den heterosexuellen Beziehungen. Menschen, ob schwul, lesbisch, hetero oder sonstwie, könnten eher in Frieden miteinander leben. Ohne langwierige Streitigkeiten vor Gericht und ohne einseitige Medienberichte.

  • B
    brainuserin

    Unterhaltszahlungen sind eine heikle Sache. Wer eine Beziehung mit "Versicherung für die Zukunft" verbindet, macht da einen gewaltigen Fehler. Andererseits - es ist unser Rechtssystem, das die Ehe propagiert:"Leute, heiratet - dann spart ihr Steuern!" Ausserdem finde ich es erschreckend, in welcher Form Frauen heute noch diskriminiert werden: Als Ehefrau und Mutter haben sie ihre "Pflicht" zu erfüllen - und wenn sie eigene Wege entdecken und beschreiten, sind sie "nicht mehr gesellschaftsfähig". Es ist erschütternd, wie sehr unsere Gesellschaft noch frauenfeindlich ist: Soziale Tätigkeiten werden immer noch unterbewertet, das andere "Wertedenken" von Frauen herablassend belächelt. Dabei ist gerade dieses Denken Beginn des Umweltschutzes und menschen-/kinderfreundliche Zukunftsorientierung (Empfängnisverhütung). Frauen negieren sich (und gegenseitig) immer noch in starkem Maße, weil ihnen anerzogen wurde:"Der Mann ist das starke Geschlecht - das Maß aller Dinge". Ist es da verwunderlich, wenn Frau später dann feststellt:"Es gibt ja Menschen, die mich und meine Gefühle verstehen, obwohl sie zu dem Geschlecht gehören, was eigentlich nicht vollwertig ist/genommen wird, ich aber bisher nicht wahrgenommen habe"? Eine partnerschaftliche Beziehung entsteht durch Anziehungskraft zwischen 2 Persönlichkeiten. Dass die Sexualität da an erster Stelle steht, wage ich doch stark zu bezweifeln.

  • RF
    Rene Frei

    Unabhängig von der sexuellen Präferenz oder rechtlichen Aspekten: Warum soll ein Ex-Partner überhaupt Unterhalt für den anderen Ex-Partner bezahlen? Ich habe beim Lesen des Artikels nichts über Kinder gelesen, um deren Unterhalt es geht, sondern es geht um den Unterhalt der Frau selbst. Wenn Sie arbeitslos ist und seelisch beeinträchtigt, liegt das nicht im Verschulden ihres Ex-Mannes, sondern an ihr selbst. Wenn sie sich in der Situation trennt, kann sie doch keine Unterstützung mehr einfordern?

  • HR
    herr rodes

    skurril: lesbisch oder nicht, sie verlässt ihn aus freien stücken, kinder gibt's auch keine, warum soll er dann eigentlich überhaupt für sie bezahlen? weil er sie all die jahre auch schon versorgt hat und das so schön praktisch war? die alpha-vrouwe könnte sich doch einen job besorgen so wie das heutzutage viele menschen tun, unabhängig von geschlecht und sexueller ausrichtung, und falls sie das nicht kann gibt es ja noch hartz4. ach ja ich vergass, die arme hat ja ihre besten jahre für ihn geopfert. sniff.

  • PB
    peter böhm

    Männer sollen halt den Mund halten und zahlen, Frauen sollen halt machen, worauf sie Lust haben und dann noch Unterhalt bekommen. Maike Schultz hält uns "egogefährtete" Männern (Affentanz, Alphatier,Weichei) wohl eher für dummgeile Nutztiere. Ich kann ausser dumpfen Klischee´s in ihrem Artikel nichts brauchbares finden.

    peter böhm

  • S
    sachma

    vielen dank für die richtigstellung.

    es ist das übliche, orwell's farm der tiere liegt direkt vor den türen der deutschen justiz. man kann es riechen ! also sachma ...

  • R
    René

    Irgendwie kommt mir bei dem Beitrag das Gefühl, dass die Autorin hier ein Thema an Haaren herbeizieht.

    Ok, mag sein dass es vielleicht wirklich eine unterschwellige Diskriminierung gab. Aber das eigentlich Thema, ich meine auch das des Schmerzes und der Frage ob es in diesem

    Fall wirklich einen Unterhalstanspruch geben sollte.

    Was mir unverständlich ist, dass wenn eine Mutter oder auch Vater, egal, ihre/seine Kinder verlässt, und den Partner mit diesen allein lässt, warum dieser Mensch dann ein Recht auf Unterhalt haben soll.

    Wenn man schon jemandem den Schmerz zumutet den das Verlassenwerden, im Stich gelassen werden, man könnte auch sagen Verraten werden, mit sich bringt, dann ist es doch wohl peinlich sich dann von diesem Menschen auch noch aushalten zu lassen.

    Also mir wärs zu peinlich.

    Natürlich hatten Sie ein anderes Thema in dem Artikel, aber für dieses hier, worum es ja vor allem ging wohl kein Gespür.

  • WS
    wolfgang sukowsky

    Ja, wieso soll der Ehemann für seine Ex bezahlen, wenn diese freiwillig Heim und Kinder verläßt und nun eine Frau liebt. Da streikt doch der gesunde Menschenverstand!

  • O
    Otto

    Warum sollte ein Mann für eine Frau, die ihn und ihre Kinder verlassen hat, auch noch Unterhalt zahlen? Das versteht doch kein Mensch. Wenn Frau K. krank ist und nicht arbeiten kann, soll doch ihre neue Freundin für sie sorgen.

     

    Was sich Frauen immer so vorstellen... Wohnen will sie nicht bei ihrem Mann, aber zum Zahlen ist er immer noch gut genug.