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Ermittlungen im Ehrenmord von HamburgSchläge gab es schon vor dem Mord

Die Polizei sucht noch nach dem konkreten Motiv für den Hamburger Ehrenmord. Es wird deutlicher, dass Morsal O. schon länger unter Gewaltattacken ihres Bruders zu leiden hatte.

Der mutmaßliche Täter wird abgeführt. Bild: dpa

HAMBURG taz Morsal O. ahnte nichts Böses, als ihr 23-jähriger Bruder Ahmad O. sie anrief, um nochmals über die Familie zu sprechen. Obwohl O. keinen Hehl daraus machte, dass er den westlichen Lebensstil seiner Schwester verabscheute und sie deswegen bereits verprügelt hatte. Doch bei Schwierigkeiten kehrte die 16-jährige Deutsch- Afghanin immer wieder zu ihrer Familie zurück. Dieses Mal war das ihr Tod.

Sie fuhr am Donnerstagabend bereitwillig zu dem Treffen auf einem Parkplatz am zentralen Hamburger U-Bahnhof Berliner Tor. Dort traf sie Ahmad, der einen Freund mitbrachte, auf einem Parkplatz. Er zauderte nicht lange und stach mit einem Messer mehr als zwölfmal auf das Mädchen ein. Passanten und Anwohner, die an dem belebten Bahnhof die Schmerzensschreie der 16-Jährigen hörten, alarmierten die Polizei und die Feuerwehr. Eine Stunde lang versuchten Notärzte Morsal O. zu reanimieren, doch das Leben des Mädchens war nicht mehr zu retten.

Zur Zeit der Tat lebte Morsal beim Kinder- und Jugendnotdienst in der Hamburger Feuerbergstraße, wo es eine spezielle Wohnunterkunft für Mädchen gibt. Nach Angaben von Polizeisprecher Andreas Schöpflin war Morsal O. im März 2008 schon einmal von ihrem Bruder angegriffen und verletzt worden, was dazu führte, dass sie diese Zuflucht aufsuchte. Dies war nicht der erste Vorfall.

Bereits im Januar 2008 hatte der Bruder das Mädchen laut Schöpflin "geschlagen und getreten". Auch damals habe die Polizei ihr Opferschutz angeboten, den sie aber ablehnte. Als sie wegen dieser Vorfälle vor Gericht aussagen sollte, berief sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und schwieg.

Trotzdem wurde der 23-jährige Ahmad O. zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die er Anfang Mai antreten sollte. Er stellte einen Antrag auf Strafaufschub, der aber abgelehnt wurde, wie er erst am Morgen der Mordtat erfuhr.

Die Polizei tappt bei der Suche nach dem konkreten Motiv für den Mord noch im Dunkeln. Klar ist, dass es sich um einen so genannten Ehrenmord handelt, weil Ahmad O. die Familienehre durch das Verhalten seiner kleinen Schwester beschmutzt gesehen hat. Genaueres mag Polizeisprecher Schöpflin zurzeit jedoch nicht sagen. "So weit sind wir noch nicht", sagt er. "Wir haben ihn nur kurz vernommen, wir ermitteln auch im Umfeld der Familie."

Nach taz-Informationen ziehen die Mordermittler aber auch noch andere Ursachen in Betracht, die zum Gewaltausbruch geführt haben könnten. Ein Auslöser für die Tat von Ahmad O. könnte auch die Nachricht vom Donnerstagmorgen gewesen sein, in der er erfuhr, dass er wegen seiner früheren Angriffe auf seine Schwester doch ins Gefängnis gehen sollte. "Oder er hat es als Affront gesehen, dass seine Schwester zu dem Treff in kurzen Jeansshorts erschienen ist", sagte einer der Ermittler der taz. "Wenn einer den Plan hat, jemanden umzubringen, lässt man sich normalerweise nicht von einem Freund zum Tatort begleiten, um Zeugen zu vermeiden."

Für die Hamburger Familienanwältin und Frauenrechtlerin Mechthild Garweg ist das jedoch nicht zwangsläufig ein Kriterium. Bei solchen Delikten gelte es "die Werte der Familie hochzuhalten und nicht unbedingt unerkannt zu bleiben", sagt Garweg.

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42 Kommentare

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  • HP
    Heiner Peter

    @ Florian Mai

     

    nun reden Sie doch über die Ihnen so auf dem Herzen liegenden Hintergründe des jüngsten "Ehrenmordes" und beten Sie nicht neunmalklug angelerntes Strafrechtswissen herunter (oder wenn Sie es schon tun, machen Sie es doch richtig und nicht mit dem bisweilen etwas wirren Kenntnisstand eines Zweit- bis Drittsemesters).

     

    @ bnny

     

    Wir liegen wohl recht nahe beieinander.

  • I
    Irene

    Ich wünsche mir einen Aufstand der Anständigen, so wie gegen Rechts, es muss deutlich werden, dass unsere Gesellschaft diesen anachronistischen Ehrbegriff und die Ehrenmorde nicht einmal im Ansatz toleriert und dass Frauen so frei leben dürfen, wie sie wollen. Grundsätzlich. Immer.

     

     

    Das sollte den Vätern und Brüdern deutlich gesagt werden, von Imamen in Moscheen, von den islamischen Verbänden, von Politikern, in Schulen und schon in den Kindergärten.

  • B
    bnny

    Einspruch Herr Peter, die Wortschöpfung "Ehrenmord" ist weder ein Euphemismus noch soll sie "ehrenvolles" Handeln suggerieren, da liegen sie völlig falsch.

    "Ehrenmord" ist einfach nur eine jener plakativen Wortschöpfungen der Boulevardpresse, welche es schliesslich in den normalen Sprachgebrauch geschafft haben.

    Wie Ihr Vorredner Herr Walczak richtig bemerkt hat, handelt es sich bei "Ehrenmord" rechtlich wie moralisch um ganz gewöhnlichen Mord aus niederen Beweggründen.

    Wer dennoch diese Wortschöpfung benutzt, tut dies mit Sicherheit nicht, um die Tat zu entschuldigen, nein, er stellt Morde mit derartigem Hintergrund bewusst ausserhalb "normaler" Tötungdelikte, um damit explizit auf die seiner Meinung nach damit bewiesene Rückständigkeit einer Bevölkerungsgruppe/Religion zu verweisen.

  • K
    krauss

    Wenn ich über ein 16 Jähriges Mädchen, welches bekanntermaßen seit Jahren von Familienangehörigen misshandelt wurde lese: „damals habe die Polizei ihr Opferschutz angeboten, den sie aber ablehnte. Als sie wegen dieser Vorfälle vor Gericht aussagen sollte, berief sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und schwieg“

    da möchte ich kotzen. So unkommentiert liest sich das für mich, als hätte Morat selbst Mitschuld an ihrem Schicksal gehabt. Sie war 16 und nicht erwachsen und es liegt nahe, dass sie Angst hatte. Sie hätte, da sie in Gefahr war, Anspruch darauf gehabt vom Staat in Obhut genommen und dauerhaft geschützt zu werden. Selbstverständlich gegen den Willen ihrer Familie und zur Not auch gegen ihren „eigenen Willen(?)“. Morat ist ein klassisches Beispiel für das Versagen der für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Behörden.

  • N
    NeoCon

    Für fromme Muslime ist eine Frau ein Ding, eine Sache.

    Eine Art Haustier.

    Wie eine Kamelstute.

    Mit einem Unterschied.

    Im Islam hat eine Kamel mehr Rechte als eine Frau.

  • FM
    Florian Mai

    @Anke Zoeckel

     

    Sehen Sie, Frau Zoeckel, ich gehe jetzt mal nur auf den ersten Teil Ihres Beitrags ein. Der zweite klingt mir zu sehr nach "Vaterlands-" und "Staats-" Paranoia und ist meiner Meinung nach im Übrigen gedanklich ziemlich wirr.

     

    Zum ersten Teil ihrer Ausführungen: Selbstverständlich stellt das Gesetz jedwedes Töten eines Menschen grundsätzlich unter Strafe. Selbst die fahrlässige Tötung ist strafbar. Kommen zu der Tatsache der Tötung noch bestimmte objektive Umstände (z. B. besondere Grausamkeit oder Heimtücke) oder subjektive Umstände (z. B. Habgier oder andere niedrige Beweggründe) hinzu, dann spricht man von einem "Mord" (§ 211 StGB). Liegen diese objektiven oder subjektiven Umstände nicht vor, so spricht man von einem "Totschlag" (§ 212 StGB). Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt v. a. im Strafmaß: Der Mord wird stets mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

     

    Dass es im Einzelfall schwierig ist, das Tatbestandsmerkmal der "niedrigen Beweggründe" auszufüllen, gestehe ich Ihnen zu. Von den Gerichten anerkannt ist z. B., dass die Tötung aus Rassenhass ein "niedriger Beweggrund" ist, ebenso die Tötung aus Eifersucht, aus Wut über verweigerten Geschlechtsverkehr oder ausgebliebene geschlechtliche Befriedigung, um eigenes verwerfliches Ansehen zu verdecken, aus Ärger über die Wegnahme eines Führerscheins usw.

     

    Wenns nach Ihnen geht, müsste man nun all diese (und viele weitere) Fälle ins Gesetz schreiben ... und man würde trotzdem niemals alle möglichen Konstellationen erfassen. Deswegen hat der Gesetzgeber sich entschieden, neben einigen explizit genannten subjektiven Merkmalen (wie z. B. Habgier oder Mordlust) nur noch allgemein von "sonstigen niedrigen Beweggründen" zu sprechen und über deren Vorliegen im Einzelfall das Gericht entscheiden zu lassen.

     

    Im Falle eines Ehrenmords (oder politisch offenbar korrekter: Tötung eines Familienmitglieds, weil es nach dem Ehrverständnis des Täters die Familienehre beschmutzt hat) dürften die meisten Gerichte das Vorliegen "niedriger Beweggründe" wohl bejahen.

     

    Ihr Beitrag ist im Übrigen das beste Beispiel für das, was ich schon in meinem ursprünglichen Beitrag zu bedenken gegeben habe, als ich von einer "falsch verstandenen political correctness" sprach, "die lieber den Streit über Begriffe als den Streit über die durch diese Begriffe bezeichneten Phänomene sucht, ja letztlich wohl sogar von diesen ablenken will".

     

    Wenns nach Ihnen geht, reden wir jetzt plötzlich übers böse Vaterland und den bösen Staat. Der Mord in Hamburg und seine Hintergründe bleiben undiskutiert.

  • AZ
    Anke Zoeckel

    @ Florian Mai

     

    Sehen Sie, Herr Mai, genau das scheint der Punkt: Wenn das Gesetz von niederen Beweggründen spricht, hat es sich zumindest unklar ausgedrückt. In einer Gesellschaft wie der unseren treffen nun einmal Menschen aufeinander, für die das Substantiv Ehre entweder gar keine, oder aber eine ganz bestimmte (positive oder negative) Bedeutung hat. Gesetze, die offen lassen, was niedere Beweggründe sind, helfen beim Regeln des Zusammen(über-)lebens in derartigen Fällen überhaupt nicht weiter. Dass jedwedes Töten von Menschen grundsätzlich und ausnahmslos (also auch in Fällen, in denen man glaubt, es gerade nicht aus niederen Beweggründen zu tun) verboten ist, sollte zumindest im den Gesetzen vollkommen klargestellt sein. Sonst müssen die Gelehrten nachher wieder streiten, ob es einen freien Willen gibt und was der Umstand, dass Menschen ein Leben lang geprägt werden, für den (juristischen und zivilen) Alltag in einem modernen Rechtsstaat bedeutet.

     

    Ist übrigens noch nicht lange her, da stand auch in Deutschland auf bestimmte Straftaten der Tod. In solchen Fällen wurden (durch weite Teile der Bevölkerung) nicht dem Richter oder dem Henker, sondern dem Verurteilten niedere Beweggründe unterstellt. Hätte er eine Ehre besessen, so die These, hätte beispielsweise der Vaterlandsverräter die Klappe gehalten. Glücklicherweise ist unserem Vaterland (wer immer das im Einzelnen sein mag) seine Ehre momentan zumindest offiziell (noch) nicht (wieder) wichtiger, als das Leben seiner Bürger. Fortschritt ist also möglich. Vielleicht, dass es neunmalkluge Begriffskleinkariertheiten gewesen sind, die ihm auf die Sprünge geholfen haben seinerzeit. Mag sein, sie sind zur rechten Zeit auf fruchtbaren Boden gefallen.

     

    Kein Zweifel: Wer wirklich will, kann auch das Töten bleiben lassen. Es braucht dafür nur einen guten Grund. Nicht ins Gefängnis zu müssen, ist wohl kein hinreichender Grund für manche Menschen. Von den Staaten noch gar nicht zu reden. Denen nämlich gehören die Gefängnisse. Und die Gerichte auch.

  • N
    Nico

    Komische Vorstellung, dass es die Familienehre eher beschmutzt, wenn die Tochter in kurzen Jeansshorts herumläuft als wenn der Sohn ein Mörder ist.

  • SV
    steffen volker

    „Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle”

     

    Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer

  • HK
    Hanna Krüger

    Ihren Kommentar hier eingeben

     

    Warum sind wir immer wieder von neuem entsetzt, wenn junge Frauen von ihren Familien ermordet werden, weil sie im Westen angekommen waren? Wurde in der Schule nie bemerkt welcher Geisteshaltung eine solche Famile anhing? Wir reden nie von Neuankömmlingen sondern von Familien die schon lange in Deutschland leben. Warum genießen solche Familien immer noch den Schutz des kulturellen Unterschiedes? Gerade junge Menschen, die in der westlichen Kultur angekommen sind müssen stärker, umfassender und nachhaltiger unterstützt werden! Natürlich ist in der westlichen Kultur nicht alles Gold was glänzt, aber Familien, die hier nicht ankommen wollen, sollten auch spüren das sie hier nicht erwünscht sind.

  • FM
    Florian Mai

    @ Heiner Peter

    @ Ulrich Walczak

     

    "Der Begriff "Ehrenmord" ist ein Euphemismus, welcher suggeriert, dass die Tötung eines Menschen besonders eherenvoll sein könne."

     

    "Und warum die Bezeichnung "Ehrenmord?" Wo steht das denn im Gesetzbuch?"

     

    Der Begriff Ehrenmord suggeriert allenfalls für Islamisten, dass die Tötung eines Menschen jedenfalls ehrenhafter ist, als das Am-Leben-lassen des Opfers, wenn dieses gegen bestimmte kulturelle Regeln verstößt

     

    Außerhalb dieser sog. "Community" versteht wohl jeder, dass mit dem Begriff ein Mord bezeichnet werden soll, der gerade aus falsch verstandener Ehre heraus begangen wird

     

    Der Begriff "Ehrenmord" steht zwar nicht im Strafgesetzbuch. Dort ist aber in § 211 von einer Tötung aus sonstigen "niedrigen Beweggründen" die Rede. Darunter lässt sich der Ehrenmord zweifelsfrei subsumieren. Er stellt insofern (jedenfalls aus juristischer Sicht) - ebenso wie die in § 211 StGB ebenfalls genannte Tötung "aus Mordlust", "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", "aus Habgier" usw. - durchaus einen speziellen Fall von Mord dar

     

    Verschonen Sie uns also mit neunmalkluger Begriffskleinkariertheit. Das ist gerade Ausdruck einer falsch verstandenen "political correctness", die lieber den Streit über Begriffe als den Streit über die durch diese Begriffe bezeichneten Phänomene sucht, ja letztlich wohl sogar von diesen ablenken will

  • H
    Heinz

    Schreiben Sie bitte nicht unreflektiert "Familienehre", sondern vielleicht lieber von einer familiär kommunizierten und diktierten, völlig übersteigerten, traditionalistischen, antiliberalen und irrationalen Gefühlsregung, die geistig umnachtete Individuen zwecks "Wiederherstellung" ihrerselbst zu grausamer Gewalt gegen Schwächere veranlasst.

     

    Natürlich habe ich auch gewisse Ehrvorstellungen, und danach ist der Typ bei mir unten durch. Auf seine Verwandschaft/Umfeld wirft es leider auch kein gutes Licht.

  • UW
    Ulrich Walczak

    Kann mir mal jemand erklären was der Unterschied zwischen einem Mord und einem "Ehrenmord" ist? Für mich ist Mord immernoch Mord. Da gibt es keinen Unterschied. Oder ist da jemand der dieses Verhalten akzeptiert von diesem Mann akzeptiert? Und warum die Bezeichnung "Ehrenmord?" Wo steht das denn im Gesetzbuch?

  • HP
    Heiner Peter

    Der Begriff "Ehrenmord" ist ein Euphemismus, welcher suggeriert, dass die Tötung eines Menschen besonders eherenvoll sein könne.

     

    Liebe taz-Redaktion: Bitte mittels der Verwendung von Anführungszeichen vom Sprachgebrauch hinterwäldlerischer Kulturimporte distanzieren.

  • HP
    Heiner Peter

    @ Florian Mai

     

    nun reden Sie doch über die Ihnen so auf dem Herzen liegenden Hintergründe des jüngsten "Ehrenmordes" und beten Sie nicht neunmalklug angelerntes Strafrechtswissen herunter (oder wenn Sie es schon tun, machen Sie es doch richtig und nicht mit dem bisweilen etwas wirren Kenntnisstand eines Zweit- bis Drittsemesters).

     

    @ bnny

     

    Wir liegen wohl recht nahe beieinander.

  • I
    Irene

    Ich wünsche mir einen Aufstand der Anständigen, so wie gegen Rechts, es muss deutlich werden, dass unsere Gesellschaft diesen anachronistischen Ehrbegriff und die Ehrenmorde nicht einmal im Ansatz toleriert und dass Frauen so frei leben dürfen, wie sie wollen. Grundsätzlich. Immer.

     

     

    Das sollte den Vätern und Brüdern deutlich gesagt werden, von Imamen in Moscheen, von den islamischen Verbänden, von Politikern, in Schulen und schon in den Kindergärten.

  • B
    bnny

    Einspruch Herr Peter, die Wortschöpfung "Ehrenmord" ist weder ein Euphemismus noch soll sie "ehrenvolles" Handeln suggerieren, da liegen sie völlig falsch.

    "Ehrenmord" ist einfach nur eine jener plakativen Wortschöpfungen der Boulevardpresse, welche es schliesslich in den normalen Sprachgebrauch geschafft haben.

    Wie Ihr Vorredner Herr Walczak richtig bemerkt hat, handelt es sich bei "Ehrenmord" rechtlich wie moralisch um ganz gewöhnlichen Mord aus niederen Beweggründen.

    Wer dennoch diese Wortschöpfung benutzt, tut dies mit Sicherheit nicht, um die Tat zu entschuldigen, nein, er stellt Morde mit derartigem Hintergrund bewusst ausserhalb "normaler" Tötungdelikte, um damit explizit auf die seiner Meinung nach damit bewiesene Rückständigkeit einer Bevölkerungsgruppe/Religion zu verweisen.

  • K
    krauss

    Wenn ich über ein 16 Jähriges Mädchen, welches bekanntermaßen seit Jahren von Familienangehörigen misshandelt wurde lese: „damals habe die Polizei ihr Opferschutz angeboten, den sie aber ablehnte. Als sie wegen dieser Vorfälle vor Gericht aussagen sollte, berief sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und schwieg“

    da möchte ich kotzen. So unkommentiert liest sich das für mich, als hätte Morat selbst Mitschuld an ihrem Schicksal gehabt. Sie war 16 und nicht erwachsen und es liegt nahe, dass sie Angst hatte. Sie hätte, da sie in Gefahr war, Anspruch darauf gehabt vom Staat in Obhut genommen und dauerhaft geschützt zu werden. Selbstverständlich gegen den Willen ihrer Familie und zur Not auch gegen ihren „eigenen Willen(?)“. Morat ist ein klassisches Beispiel für das Versagen der für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Behörden.

  • N
    NeoCon

    Für fromme Muslime ist eine Frau ein Ding, eine Sache.

    Eine Art Haustier.

    Wie eine Kamelstute.

    Mit einem Unterschied.

    Im Islam hat eine Kamel mehr Rechte als eine Frau.

  • FM
    Florian Mai

    @Anke Zoeckel

     

    Sehen Sie, Frau Zoeckel, ich gehe jetzt mal nur auf den ersten Teil Ihres Beitrags ein. Der zweite klingt mir zu sehr nach "Vaterlands-" und "Staats-" Paranoia und ist meiner Meinung nach im Übrigen gedanklich ziemlich wirr.

     

    Zum ersten Teil ihrer Ausführungen: Selbstverständlich stellt das Gesetz jedwedes Töten eines Menschen grundsätzlich unter Strafe. Selbst die fahrlässige Tötung ist strafbar. Kommen zu der Tatsache der Tötung noch bestimmte objektive Umstände (z. B. besondere Grausamkeit oder Heimtücke) oder subjektive Umstände (z. B. Habgier oder andere niedrige Beweggründe) hinzu, dann spricht man von einem "Mord" (§ 211 StGB). Liegen diese objektiven oder subjektiven Umstände nicht vor, so spricht man von einem "Totschlag" (§ 212 StGB). Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt v. a. im Strafmaß: Der Mord wird stets mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

     

    Dass es im Einzelfall schwierig ist, das Tatbestandsmerkmal der "niedrigen Beweggründe" auszufüllen, gestehe ich Ihnen zu. Von den Gerichten anerkannt ist z. B., dass die Tötung aus Rassenhass ein "niedriger Beweggrund" ist, ebenso die Tötung aus Eifersucht, aus Wut über verweigerten Geschlechtsverkehr oder ausgebliebene geschlechtliche Befriedigung, um eigenes verwerfliches Ansehen zu verdecken, aus Ärger über die Wegnahme eines Führerscheins usw.

     

    Wenns nach Ihnen geht, müsste man nun all diese (und viele weitere) Fälle ins Gesetz schreiben ... und man würde trotzdem niemals alle möglichen Konstellationen erfassen. Deswegen hat der Gesetzgeber sich entschieden, neben einigen explizit genannten subjektiven Merkmalen (wie z. B. Habgier oder Mordlust) nur noch allgemein von "sonstigen niedrigen Beweggründen" zu sprechen und über deren Vorliegen im Einzelfall das Gericht entscheiden zu lassen.

     

    Im Falle eines Ehrenmords (oder politisch offenbar korrekter: Tötung eines Familienmitglieds, weil es nach dem Ehrverständnis des Täters die Familienehre beschmutzt hat) dürften die meisten Gerichte das Vorliegen "niedriger Beweggründe" wohl bejahen.

     

    Ihr Beitrag ist im Übrigen das beste Beispiel für das, was ich schon in meinem ursprünglichen Beitrag zu bedenken gegeben habe, als ich von einer "falsch verstandenen political correctness" sprach, "die lieber den Streit über Begriffe als den Streit über die durch diese Begriffe bezeichneten Phänomene sucht, ja letztlich wohl sogar von diesen ablenken will".

     

    Wenns nach Ihnen geht, reden wir jetzt plötzlich übers böse Vaterland und den bösen Staat. Der Mord in Hamburg und seine Hintergründe bleiben undiskutiert.

  • AZ
    Anke Zoeckel

    @ Florian Mai

     

    Sehen Sie, Herr Mai, genau das scheint der Punkt: Wenn das Gesetz von niederen Beweggründen spricht, hat es sich zumindest unklar ausgedrückt. In einer Gesellschaft wie der unseren treffen nun einmal Menschen aufeinander, für die das Substantiv Ehre entweder gar keine, oder aber eine ganz bestimmte (positive oder negative) Bedeutung hat. Gesetze, die offen lassen, was niedere Beweggründe sind, helfen beim Regeln des Zusammen(über-)lebens in derartigen Fällen überhaupt nicht weiter. Dass jedwedes Töten von Menschen grundsätzlich und ausnahmslos (also auch in Fällen, in denen man glaubt, es gerade nicht aus niederen Beweggründen zu tun) verboten ist, sollte zumindest im den Gesetzen vollkommen klargestellt sein. Sonst müssen die Gelehrten nachher wieder streiten, ob es einen freien Willen gibt und was der Umstand, dass Menschen ein Leben lang geprägt werden, für den (juristischen und zivilen) Alltag in einem modernen Rechtsstaat bedeutet.

     

    Ist übrigens noch nicht lange her, da stand auch in Deutschland auf bestimmte Straftaten der Tod. In solchen Fällen wurden (durch weite Teile der Bevölkerung) nicht dem Richter oder dem Henker, sondern dem Verurteilten niedere Beweggründe unterstellt. Hätte er eine Ehre besessen, so die These, hätte beispielsweise der Vaterlandsverräter die Klappe gehalten. Glücklicherweise ist unserem Vaterland (wer immer das im Einzelnen sein mag) seine Ehre momentan zumindest offiziell (noch) nicht (wieder) wichtiger, als das Leben seiner Bürger. Fortschritt ist also möglich. Vielleicht, dass es neunmalkluge Begriffskleinkariertheiten gewesen sind, die ihm auf die Sprünge geholfen haben seinerzeit. Mag sein, sie sind zur rechten Zeit auf fruchtbaren Boden gefallen.

     

    Kein Zweifel: Wer wirklich will, kann auch das Töten bleiben lassen. Es braucht dafür nur einen guten Grund. Nicht ins Gefängnis zu müssen, ist wohl kein hinreichender Grund für manche Menschen. Von den Staaten noch gar nicht zu reden. Denen nämlich gehören die Gefängnisse. Und die Gerichte auch.

  • N
    Nico

    Komische Vorstellung, dass es die Familienehre eher beschmutzt, wenn die Tochter in kurzen Jeansshorts herumläuft als wenn der Sohn ein Mörder ist.

  • SV
    steffen volker

    „Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle”

     

    Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer

  • HK
    Hanna Krüger

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    Warum sind wir immer wieder von neuem entsetzt, wenn junge Frauen von ihren Familien ermordet werden, weil sie im Westen angekommen waren? Wurde in der Schule nie bemerkt welcher Geisteshaltung eine solche Famile anhing? Wir reden nie von Neuankömmlingen sondern von Familien die schon lange in Deutschland leben. Warum genießen solche Familien immer noch den Schutz des kulturellen Unterschiedes? Gerade junge Menschen, die in der westlichen Kultur angekommen sind müssen stärker, umfassender und nachhaltiger unterstützt werden! Natürlich ist in der westlichen Kultur nicht alles Gold was glänzt, aber Familien, die hier nicht ankommen wollen, sollten auch spüren das sie hier nicht erwünscht sind.

  • FM
    Florian Mai

    @ Heiner Peter

    @ Ulrich Walczak

     

    "Der Begriff "Ehrenmord" ist ein Euphemismus, welcher suggeriert, dass die Tötung eines Menschen besonders eherenvoll sein könne."

     

    "Und warum die Bezeichnung "Ehrenmord?" Wo steht das denn im Gesetzbuch?"

     

    Der Begriff Ehrenmord suggeriert allenfalls für Islamisten, dass die Tötung eines Menschen jedenfalls ehrenhafter ist, als das Am-Leben-lassen des Opfers, wenn dieses gegen bestimmte kulturelle Regeln verstößt

     

    Außerhalb dieser sog. "Community" versteht wohl jeder, dass mit dem Begriff ein Mord bezeichnet werden soll, der gerade aus falsch verstandener Ehre heraus begangen wird

     

    Der Begriff "Ehrenmord" steht zwar nicht im Strafgesetzbuch. Dort ist aber in § 211 von einer Tötung aus sonstigen "niedrigen Beweggründen" die Rede. Darunter lässt sich der Ehrenmord zweifelsfrei subsumieren. Er stellt insofern (jedenfalls aus juristischer Sicht) - ebenso wie die in § 211 StGB ebenfalls genannte Tötung "aus Mordlust", "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", "aus Habgier" usw. - durchaus einen speziellen Fall von Mord dar

     

    Verschonen Sie uns also mit neunmalkluger Begriffskleinkariertheit. Das ist gerade Ausdruck einer falsch verstandenen "political correctness", die lieber den Streit über Begriffe als den Streit über die durch diese Begriffe bezeichneten Phänomene sucht, ja letztlich wohl sogar von diesen ablenken will

  • H
    Heinz

    Schreiben Sie bitte nicht unreflektiert "Familienehre", sondern vielleicht lieber von einer familiär kommunizierten und diktierten, völlig übersteigerten, traditionalistischen, antiliberalen und irrationalen Gefühlsregung, die geistig umnachtete Individuen zwecks "Wiederherstellung" ihrerselbst zu grausamer Gewalt gegen Schwächere veranlasst.

     

    Natürlich habe ich auch gewisse Ehrvorstellungen, und danach ist der Typ bei mir unten durch. Auf seine Verwandschaft/Umfeld wirft es leider auch kein gutes Licht.

  • UW
    Ulrich Walczak

    Kann mir mal jemand erklären was der Unterschied zwischen einem Mord und einem "Ehrenmord" ist? Für mich ist Mord immernoch Mord. Da gibt es keinen Unterschied. Oder ist da jemand der dieses Verhalten akzeptiert von diesem Mann akzeptiert? Und warum die Bezeichnung "Ehrenmord?" Wo steht das denn im Gesetzbuch?

  • HP
    Heiner Peter

    Der Begriff "Ehrenmord" ist ein Euphemismus, welcher suggeriert, dass die Tötung eines Menschen besonders eherenvoll sein könne.

     

    Liebe taz-Redaktion: Bitte mittels der Verwendung von Anführungszeichen vom Sprachgebrauch hinterwäldlerischer Kulturimporte distanzieren.

  • HP
    Heiner Peter

    @ Florian Mai

     

    nun reden Sie doch über die Ihnen so auf dem Herzen liegenden Hintergründe des jüngsten "Ehrenmordes" und beten Sie nicht neunmalklug angelerntes Strafrechtswissen herunter (oder wenn Sie es schon tun, machen Sie es doch richtig und nicht mit dem bisweilen etwas wirren Kenntnisstand eines Zweit- bis Drittsemesters).

     

    @ bnny

     

    Wir liegen wohl recht nahe beieinander.

  • I
    Irene

    Ich wünsche mir einen Aufstand der Anständigen, so wie gegen Rechts, es muss deutlich werden, dass unsere Gesellschaft diesen anachronistischen Ehrbegriff und die Ehrenmorde nicht einmal im Ansatz toleriert und dass Frauen so frei leben dürfen, wie sie wollen. Grundsätzlich. Immer.

     

     

    Das sollte den Vätern und Brüdern deutlich gesagt werden, von Imamen in Moscheen, von den islamischen Verbänden, von Politikern, in Schulen und schon in den Kindergärten.

  • B
    bnny

    Einspruch Herr Peter, die Wortschöpfung "Ehrenmord" ist weder ein Euphemismus noch soll sie "ehrenvolles" Handeln suggerieren, da liegen sie völlig falsch.

    "Ehrenmord" ist einfach nur eine jener plakativen Wortschöpfungen der Boulevardpresse, welche es schliesslich in den normalen Sprachgebrauch geschafft haben.

    Wie Ihr Vorredner Herr Walczak richtig bemerkt hat, handelt es sich bei "Ehrenmord" rechtlich wie moralisch um ganz gewöhnlichen Mord aus niederen Beweggründen.

    Wer dennoch diese Wortschöpfung benutzt, tut dies mit Sicherheit nicht, um die Tat zu entschuldigen, nein, er stellt Morde mit derartigem Hintergrund bewusst ausserhalb "normaler" Tötungdelikte, um damit explizit auf die seiner Meinung nach damit bewiesene Rückständigkeit einer Bevölkerungsgruppe/Religion zu verweisen.

  • K
    krauss

    Wenn ich über ein 16 Jähriges Mädchen, welches bekanntermaßen seit Jahren von Familienangehörigen misshandelt wurde lese: „damals habe die Polizei ihr Opferschutz angeboten, den sie aber ablehnte. Als sie wegen dieser Vorfälle vor Gericht aussagen sollte, berief sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und schwieg“

    da möchte ich kotzen. So unkommentiert liest sich das für mich, als hätte Morat selbst Mitschuld an ihrem Schicksal gehabt. Sie war 16 und nicht erwachsen und es liegt nahe, dass sie Angst hatte. Sie hätte, da sie in Gefahr war, Anspruch darauf gehabt vom Staat in Obhut genommen und dauerhaft geschützt zu werden. Selbstverständlich gegen den Willen ihrer Familie und zur Not auch gegen ihren „eigenen Willen(?)“. Morat ist ein klassisches Beispiel für das Versagen der für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Behörden.

  • N
    NeoCon

    Für fromme Muslime ist eine Frau ein Ding, eine Sache.

    Eine Art Haustier.

    Wie eine Kamelstute.

    Mit einem Unterschied.

    Im Islam hat eine Kamel mehr Rechte als eine Frau.

  • FM
    Florian Mai

    @Anke Zoeckel

     

    Sehen Sie, Frau Zoeckel, ich gehe jetzt mal nur auf den ersten Teil Ihres Beitrags ein. Der zweite klingt mir zu sehr nach "Vaterlands-" und "Staats-" Paranoia und ist meiner Meinung nach im Übrigen gedanklich ziemlich wirr.

     

    Zum ersten Teil ihrer Ausführungen: Selbstverständlich stellt das Gesetz jedwedes Töten eines Menschen grundsätzlich unter Strafe. Selbst die fahrlässige Tötung ist strafbar. Kommen zu der Tatsache der Tötung noch bestimmte objektive Umstände (z. B. besondere Grausamkeit oder Heimtücke) oder subjektive Umstände (z. B. Habgier oder andere niedrige Beweggründe) hinzu, dann spricht man von einem "Mord" (§ 211 StGB). Liegen diese objektiven oder subjektiven Umstände nicht vor, so spricht man von einem "Totschlag" (§ 212 StGB). Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt v. a. im Strafmaß: Der Mord wird stets mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

     

    Dass es im Einzelfall schwierig ist, das Tatbestandsmerkmal der "niedrigen Beweggründe" auszufüllen, gestehe ich Ihnen zu. Von den Gerichten anerkannt ist z. B., dass die Tötung aus Rassenhass ein "niedriger Beweggrund" ist, ebenso die Tötung aus Eifersucht, aus Wut über verweigerten Geschlechtsverkehr oder ausgebliebene geschlechtliche Befriedigung, um eigenes verwerfliches Ansehen zu verdecken, aus Ärger über die Wegnahme eines Führerscheins usw.

     

    Wenns nach Ihnen geht, müsste man nun all diese (und viele weitere) Fälle ins Gesetz schreiben ... und man würde trotzdem niemals alle möglichen Konstellationen erfassen. Deswegen hat der Gesetzgeber sich entschieden, neben einigen explizit genannten subjektiven Merkmalen (wie z. B. Habgier oder Mordlust) nur noch allgemein von "sonstigen niedrigen Beweggründen" zu sprechen und über deren Vorliegen im Einzelfall das Gericht entscheiden zu lassen.

     

    Im Falle eines Ehrenmords (oder politisch offenbar korrekter: Tötung eines Familienmitglieds, weil es nach dem Ehrverständnis des Täters die Familienehre beschmutzt hat) dürften die meisten Gerichte das Vorliegen "niedriger Beweggründe" wohl bejahen.

     

    Ihr Beitrag ist im Übrigen das beste Beispiel für das, was ich schon in meinem ursprünglichen Beitrag zu bedenken gegeben habe, als ich von einer "falsch verstandenen political correctness" sprach, "die lieber den Streit über Begriffe als den Streit über die durch diese Begriffe bezeichneten Phänomene sucht, ja letztlich wohl sogar von diesen ablenken will".

     

    Wenns nach Ihnen geht, reden wir jetzt plötzlich übers böse Vaterland und den bösen Staat. Der Mord in Hamburg und seine Hintergründe bleiben undiskutiert.

  • AZ
    Anke Zoeckel

    @ Florian Mai

     

    Sehen Sie, Herr Mai, genau das scheint der Punkt: Wenn das Gesetz von niederen Beweggründen spricht, hat es sich zumindest unklar ausgedrückt. In einer Gesellschaft wie der unseren treffen nun einmal Menschen aufeinander, für die das Substantiv Ehre entweder gar keine, oder aber eine ganz bestimmte (positive oder negative) Bedeutung hat. Gesetze, die offen lassen, was niedere Beweggründe sind, helfen beim Regeln des Zusammen(über-)lebens in derartigen Fällen überhaupt nicht weiter. Dass jedwedes Töten von Menschen grundsätzlich und ausnahmslos (also auch in Fällen, in denen man glaubt, es gerade nicht aus niederen Beweggründen zu tun) verboten ist, sollte zumindest im den Gesetzen vollkommen klargestellt sein. Sonst müssen die Gelehrten nachher wieder streiten, ob es einen freien Willen gibt und was der Umstand, dass Menschen ein Leben lang geprägt werden, für den (juristischen und zivilen) Alltag in einem modernen Rechtsstaat bedeutet.

     

    Ist übrigens noch nicht lange her, da stand auch in Deutschland auf bestimmte Straftaten der Tod. In solchen Fällen wurden (durch weite Teile der Bevölkerung) nicht dem Richter oder dem Henker, sondern dem Verurteilten niedere Beweggründe unterstellt. Hätte er eine Ehre besessen, so die These, hätte beispielsweise der Vaterlandsverräter die Klappe gehalten. Glücklicherweise ist unserem Vaterland (wer immer das im Einzelnen sein mag) seine Ehre momentan zumindest offiziell (noch) nicht (wieder) wichtiger, als das Leben seiner Bürger. Fortschritt ist also möglich. Vielleicht, dass es neunmalkluge Begriffskleinkariertheiten gewesen sind, die ihm auf die Sprünge geholfen haben seinerzeit. Mag sein, sie sind zur rechten Zeit auf fruchtbaren Boden gefallen.

     

    Kein Zweifel: Wer wirklich will, kann auch das Töten bleiben lassen. Es braucht dafür nur einen guten Grund. Nicht ins Gefängnis zu müssen, ist wohl kein hinreichender Grund für manche Menschen. Von den Staaten noch gar nicht zu reden. Denen nämlich gehören die Gefängnisse. Und die Gerichte auch.

  • N
    Nico

    Komische Vorstellung, dass es die Familienehre eher beschmutzt, wenn die Tochter in kurzen Jeansshorts herumläuft als wenn der Sohn ein Mörder ist.

  • SV
    steffen volker

    „Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle”

     

    Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer

  • HK
    Hanna Krüger

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    Warum sind wir immer wieder von neuem entsetzt, wenn junge Frauen von ihren Familien ermordet werden, weil sie im Westen angekommen waren? Wurde in der Schule nie bemerkt welcher Geisteshaltung eine solche Famile anhing? Wir reden nie von Neuankömmlingen sondern von Familien die schon lange in Deutschland leben. Warum genießen solche Familien immer noch den Schutz des kulturellen Unterschiedes? Gerade junge Menschen, die in der westlichen Kultur angekommen sind müssen stärker, umfassender und nachhaltiger unterstützt werden! Natürlich ist in der westlichen Kultur nicht alles Gold was glänzt, aber Familien, die hier nicht ankommen wollen, sollten auch spüren das sie hier nicht erwünscht sind.

  • FM
    Florian Mai

    @ Heiner Peter

    @ Ulrich Walczak

     

    "Der Begriff "Ehrenmord" ist ein Euphemismus, welcher suggeriert, dass die Tötung eines Menschen besonders eherenvoll sein könne."

     

    "Und warum die Bezeichnung "Ehrenmord?" Wo steht das denn im Gesetzbuch?"

     

    Der Begriff Ehrenmord suggeriert allenfalls für Islamisten, dass die Tötung eines Menschen jedenfalls ehrenhafter ist, als das Am-Leben-lassen des Opfers, wenn dieses gegen bestimmte kulturelle Regeln verstößt

     

    Außerhalb dieser sog. "Community" versteht wohl jeder, dass mit dem Begriff ein Mord bezeichnet werden soll, der gerade aus falsch verstandener Ehre heraus begangen wird

     

    Der Begriff "Ehrenmord" steht zwar nicht im Strafgesetzbuch. Dort ist aber in § 211 von einer Tötung aus sonstigen "niedrigen Beweggründen" die Rede. Darunter lässt sich der Ehrenmord zweifelsfrei subsumieren. Er stellt insofern (jedenfalls aus juristischer Sicht) - ebenso wie die in § 211 StGB ebenfalls genannte Tötung "aus Mordlust", "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", "aus Habgier" usw. - durchaus einen speziellen Fall von Mord dar

     

    Verschonen Sie uns also mit neunmalkluger Begriffskleinkariertheit. Das ist gerade Ausdruck einer falsch verstandenen "political correctness", die lieber den Streit über Begriffe als den Streit über die durch diese Begriffe bezeichneten Phänomene sucht, ja letztlich wohl sogar von diesen ablenken will

  • H
    Heinz

    Schreiben Sie bitte nicht unreflektiert "Familienehre", sondern vielleicht lieber von einer familiär kommunizierten und diktierten, völlig übersteigerten, traditionalistischen, antiliberalen und irrationalen Gefühlsregung, die geistig umnachtete Individuen zwecks "Wiederherstellung" ihrerselbst zu grausamer Gewalt gegen Schwächere veranlasst.

     

    Natürlich habe ich auch gewisse Ehrvorstellungen, und danach ist der Typ bei mir unten durch. Auf seine Verwandschaft/Umfeld wirft es leider auch kein gutes Licht.

  • UW
    Ulrich Walczak

    Kann mir mal jemand erklären was der Unterschied zwischen einem Mord und einem "Ehrenmord" ist? Für mich ist Mord immernoch Mord. Da gibt es keinen Unterschied. Oder ist da jemand der dieses Verhalten akzeptiert von diesem Mann akzeptiert? Und warum die Bezeichnung "Ehrenmord?" Wo steht das denn im Gesetzbuch?

  • HP
    Heiner Peter

    Der Begriff "Ehrenmord" ist ein Euphemismus, welcher suggeriert, dass die Tötung eines Menschen besonders eherenvoll sein könne.

     

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