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Schlechte Note für Berliner GanztagsschulenFamiliengericht macht Bildungspolitik

Mit dem neuen Unterhaltsrecht sollen Mütter schneller wieder berufstätig werden. Doch die Berliner Ganztagsschulen sind so schlecht, dass das den Kindern nicht zuzumuten ist.

Die Hausaufgaben sollen eigentlich am Nachmittag in der Ganztagsschule gemacht werden. Bild: dpa

BERLIN taz Die deutsche Bildungspolitik gerät von einer ungewohnten Seite unter Druck: von den Familiengerichten. So erklärte das Berliner Kammergericht Anfang Januar, die Grundschulen in Berlin kämen "ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nach".

Das Gericht interessierte sich für die Schulsituation, weil von dieser abhängt, ob einer alleinerziehenden Mutter eine Vollzeitarbeit zuzumuten ist. Das sei nicht der Fall, so das Gericht, denn die Schulen erwarteten, dass Eltern mit ihren Kindern den Schulstoff nacharbeiten, was zeitaufwändig sei. Geklagt hatte der Vater des achtjährigen Sohnes: Er wollte keinen Unterhalt mehr zahlen.

Der Mann ist nicht allein: Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit 2008 in Kraft ist, sollen Mütter wieder ganztägig berufstätig werden, sobald ihr jüngstes Kind drei Jahre alt ist. Nach dem alten Recht konnten sie sich viel mehr Zeit lassen. Viele Väter erhoffen sich nun, dass sie ihre Unterhaltszahlungen bald einstellen können. Doch die Gerichte betrachten den Einzelfall: Ist etwa keine Ganztagsschule da, dann kann die Mutter nicht Vollzeit arbeiten - und der Vater muss weiterzahlen.

Das Berliner Urteil erregt Aufsehen, denn in Berlin mangelt es nicht an Ganztagsschulplätzen. Doch dafür fehle an den Schulen Personal, meint das Gericht. Zudem sei eine "Fremdbetreuung" bis zum Abend dem Kind nicht zuträglich, sie könne die Mutter "nicht ersetzen".

Die Berliner Bildungsverwaltung hat die Kritik am Montag zurückgewiesen. Die Ausstattung der Grundschulen sei im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut, erklärte ein Sprecher. Mit 4.700 Euro Ausgaben pro Grundschüler liege Berlin deutschlandweit auf Platz 3. Auch das Betreuungsverhältnis sei besser als anderswo: Auf einen Lehrer kämen in Berlin 17,3 Schüler. "Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie der Richter zu einer pauschalen Kritik der Berliner Grundschulen kommt."

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft dagegen klagt schon lange darüber, dass der Ausbau der Ganztagsschulen vor allem mit "Billiglösungen" betrieben werde: "Viele Schulen haben nun Räume, in denen die Kinder über Mittag bleiben können. Aber es gibt kein pädagogisches Konzept", kritisiert Marianne Demmer vom GEW-Bundesvorstand.

ExpertInnen geben dem Gericht in der Pauschalkritik nicht recht. Natalie Fischer vom Deutschen Institut für internationale pädagogische Forschung koordiniert die Begleitforschung zum Ganztagsschulprogramm. Sie erklärt: "Unsere Studien zeigen, dass Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen, bessere Noten haben und motivierter sind als HalbtagsschülerInnen."

Es gibt vonseiten der Bildungspolitik keine Qualitätskriterien für Ganztagsschulen. Deshalb ist auch schwer zu beurteilen, ob das Gericht übertreibt. "Die Urteile in solchen Fällen sind sehr uneinheitlich, weil RichterInnen immer den Einzelfall betrachten", erklärt Isabell Götz, Vizechefin des Deutschen Familiengerichtstags.

Was sie für positiv hält, ruft bei Anwältin Angelika Nake vom Juristinnenbund Stirnrunzeln hervor: "Es gibt in Bayern Gerichte, die meinen, dass Ganztagsschulen Kindern generell abträglich sind. Dort müssen die Väter länger Unterhalt zahlen als etwa in Frankfurt. Das ist nicht gerade gerecht." Eine generelle Abneigung gegen "Fremdbetreuung" spricht auch aus dem Berliner Urteil. Ob diese Haltung Bestand hat, muss sich noch zeigen. Eine Revision vor dem BGH ist zugelassen.

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9 Kommentare

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  • CR
    christine rölke-sommer

    wenn ich das richtig in erinnerung habe, dann sollten sich entscheidungen, die mit kindern zu tun haben, am kindeswohl orientieren. und nicht an irgendwelchen regelhaft formulierten gesetzlichen vorschlägen. so gesehen könnte also das gericht in die richtige richtung argumentiert haben... so was läßt sich allerdings in aller regel erst nach gründlicher lektüre des urteils mitsamt allen gründen und evtl. herangezogenen stellungnahmen, gutachten und sonstigen beweiserhebungen sagen.

    dennoch mal vorläufig: wenn das gericht sich kundig macht und herausfindet, dass auch der besuch einer berliner ganztagsschule noch elterliche nacharbeit in form von hausaufgaben oder dergleichen nötig macht - und diese elterliche nacharbeit wurde und wird zumeist von den müttern erledigt! - dann hat es wohl richtig entschieden. und zwar nicht nur im sinne des kindeswohls sondern auch im sinne der frauen. wieso? ganz einfach: wenn denn frau ab alter xy des kindes zur sicherung des lebensunterhalts auf eigene erwerbsarbeit verwiesen werden kann (woraus bei manchen männers zwanghaft ein 'muß' wird), dann kann frau erwarten, dass von ihrer gesellschaft alles dafür getan wird, dass sie sich voll und ganz darauf konzentrieren kann und damit was schule anbelangt auch ihren teil zur erziehungsarbeit beigetragen hätte. wenn dem aber nicht so ist - und es ist bekanntlich nicht so - dann ist das gesetz an dieser stelle falsch oder schlecht oder wird auch nur von manchen männers falsch verstanden.

    noch anders gesagt: es kann nicht erwartet werden, dass frauen für ihren eigenen unterhalt sorgen, dazu den kindesunterhalt für den unterhalt des kindes als ausreichend ansehen bzw. diesen stillschweigend auf das tatsächlich notwendige aufstocken und dann noch zusätzlich und gratis all das machen, was zur pflege und erziehung und betreuung und verständigen begleitung eines kindes bis ins erwachsenenleben hinein nach landläufiger meinung alles dazugehört.

    wer jetzt findet, das sei aber hartherzig, dem sei gesagt: genau dies kommt heraus, wenn beziehungen montarisiert werden. und wenn beziehungen monetarisiert werden, dann bitte alle und gründlich!

  • P
    Papa-Ralf

    Die Männer in diesem Land werden aber auch künftig nicht ausschließlich die marode Bildungspolitik dieses Staates für ihre Teilnahme am Zeugungsstreik in diesem Land benennen :-) Sie werden es vor allem tun, weil sie durch betroffene Freunde, Bekannte und Kollegen - aber vielleicht auch durch die eigenen Väter aufgeklärt wurden, dass Vater werden in diesem Land zu mehr als 50 % die Chance beinhaltet, bis zu lebenslanger rechtloser Zahlesel zu sein. Schreibt/meint ein Vater, der seit 9 Jahren vergeblich kämpft, menschlichen Umgang zu seiner heute 11-j. Tochter zu bekommen.

  • C
    Comment

    Ich frage mich, woher die Redakteurinnen der taz ihre Informationen erhalten.

    Selbst recherchiert sind sie offensichtlich nicht.

    Sie behaupten:

    "Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit 2008 in Kraft ist, sollen Mütter wieder ganztägig berufstätig werden, sobald ihr jüngstes Kind drei Jahre alt ist."

    Bitte lesen Sie hierzu in den Unterhaltrechtlichen Leitlinien der OLGs Hamm (vom01.01.2008), Frankfurt (vom 01.01.2008, Fassung vom 19.05.2008) und dem OLG Schleswig (vom 01.01.2009).

    Punkt 17.1 !

    Ferner wird behauptet:

    "Nach dem alten Recht konnten sie* sich viel mehr Zeit lassen."(*die Mütter)

    Das galt für Mütter ehelicher Kinder, nicht so für Mütter unehelicher Kinder.

    Der Gipfel der "Recherche":

    "Doch die Gerichte betrachten den Einzelfall: Ist etwa keine Ganztagsschule da, dann kann die Mutter nicht Vollzeit arbeiten - und der Vater muss weiterzahlen."

    Selbst wenn die Kinder ganztägig fremdbetreut werden, muss die Mutter längst nicht in Vollzeit arbeiten (BGH, XII ZR 109/05), ansonsten gilt, wie oben beschrieben.

     

    Nach dem Unfug, als Artikel verkauft, folgt der Hauch des Feminismus, im Kommentar zum eigenen Artikel:"Das Urteil atmet Mütterideologie:..."

    Danke, Frau Oestreich.

    Deutlicher ging es wirklich nicht mehr.

     

    Es grüßt ein Vater, dem Dank der freundlichen Unterstützung seitens der Mutter, die Kinder durch Fortzug entzogen ... ähm, hier sollte es ja "richtiger" heißen: ...der sich seiner Ex und den Kindern entledigte, indem er sie ...

     

    Ach, wissen Sie was?

    Sie sind hoffnungslos verblendet.

  • CR
    christine rölke-sommer

    wenn ich das richtig in erinnerung habe, dann sollten sich entscheidungen, die mit kindern zu tun haben, am kindeswohl orientieren. und nicht an irgendwelchen regelhaft formulierten gesetzlichen vorschlägen. so gesehen könnte also das gericht in die richtige richtung argumentiert haben... so was läßt sich allerdings in aller regel erst nach gründlicher lektüre des urteils mitsamt allen gründen und evtl. herangezogenen stellungnahmen, gutachten und sonstigen beweiserhebungen sagen.

    dennoch mal vorläufig: wenn das gericht sich kundig macht und herausfindet, dass auch der besuch einer berliner ganztagsschule noch elterliche nacharbeit in form von hausaufgaben oder dergleichen nötig macht - und diese elterliche nacharbeit wurde und wird zumeist von den müttern erledigt! - dann hat es wohl richtig entschieden. und zwar nicht nur im sinne des kindeswohls sondern auch im sinne der frauen. wieso? ganz einfach: wenn denn frau ab alter xy des kindes zur sicherung des lebensunterhalts auf eigene erwerbsarbeit verwiesen werden kann (woraus bei manchen männers zwanghaft ein 'muß' wird), dann kann frau erwarten, dass von ihrer gesellschaft alles dafür getan wird, dass sie sich voll und ganz darauf konzentrieren kann und damit was schule anbelangt auch ihren teil zur erziehungsarbeit beigetragen hätte. wenn dem aber nicht so ist - und es ist bekanntlich nicht so - dann ist das gesetz an dieser stelle falsch oder schlecht oder wird auch nur von manchen männers falsch verstanden.

    noch anders gesagt: es kann nicht erwartet werden, dass frauen für ihren eigenen unterhalt sorgen, dazu den kindesunterhalt für den unterhalt des kindes als ausreichend ansehen bzw. diesen stillschweigend auf das tatsächlich notwendige aufstocken und dann noch zusätzlich und gratis all das machen, was zur pflege und erziehung und betreuung und verständigen begleitung eines kindes bis ins erwachsenenleben hinein nach landläufiger meinung alles dazugehört.

    wer jetzt findet, das sei aber hartherzig, dem sei gesagt: genau dies kommt heraus, wenn beziehungen montarisiert werden. und wenn beziehungen monetarisiert werden, dann bitte alle und gründlich!

  • P
    Papa-Ralf

    Die Männer in diesem Land werden aber auch künftig nicht ausschließlich die marode Bildungspolitik dieses Staates für ihre Teilnahme am Zeugungsstreik in diesem Land benennen :-) Sie werden es vor allem tun, weil sie durch betroffene Freunde, Bekannte und Kollegen - aber vielleicht auch durch die eigenen Väter aufgeklärt wurden, dass Vater werden in diesem Land zu mehr als 50 % die Chance beinhaltet, bis zu lebenslanger rechtloser Zahlesel zu sein. Schreibt/meint ein Vater, der seit 9 Jahren vergeblich kämpft, menschlichen Umgang zu seiner heute 11-j. Tochter zu bekommen.

  • C
    Comment

    Ich frage mich, woher die Redakteurinnen der taz ihre Informationen erhalten.

    Selbst recherchiert sind sie offensichtlich nicht.

    Sie behaupten:

    "Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit 2008 in Kraft ist, sollen Mütter wieder ganztägig berufstätig werden, sobald ihr jüngstes Kind drei Jahre alt ist."

    Bitte lesen Sie hierzu in den Unterhaltrechtlichen Leitlinien der OLGs Hamm (vom01.01.2008), Frankfurt (vom 01.01.2008, Fassung vom 19.05.2008) und dem OLG Schleswig (vom 01.01.2009).

    Punkt 17.1 !

    Ferner wird behauptet:

    "Nach dem alten Recht konnten sie* sich viel mehr Zeit lassen."(*die Mütter)

    Das galt für Mütter ehelicher Kinder, nicht so für Mütter unehelicher Kinder.

    Der Gipfel der "Recherche":

    "Doch die Gerichte betrachten den Einzelfall: Ist etwa keine Ganztagsschule da, dann kann die Mutter nicht Vollzeit arbeiten - und der Vater muss weiterzahlen."

    Selbst wenn die Kinder ganztägig fremdbetreut werden, muss die Mutter längst nicht in Vollzeit arbeiten (BGH, XII ZR 109/05), ansonsten gilt, wie oben beschrieben.

     

    Nach dem Unfug, als Artikel verkauft, folgt der Hauch des Feminismus, im Kommentar zum eigenen Artikel:"Das Urteil atmet Mütterideologie:..."

    Danke, Frau Oestreich.

    Deutlicher ging es wirklich nicht mehr.

     

    Es grüßt ein Vater, dem Dank der freundlichen Unterstützung seitens der Mutter, die Kinder durch Fortzug entzogen ... ähm, hier sollte es ja "richtiger" heißen: ...der sich seiner Ex und den Kindern entledigte, indem er sie ...

     

    Ach, wissen Sie was?

    Sie sind hoffnungslos verblendet.

  • CR
    christine rölke-sommer

    wenn ich das richtig in erinnerung habe, dann sollten sich entscheidungen, die mit kindern zu tun haben, am kindeswohl orientieren. und nicht an irgendwelchen regelhaft formulierten gesetzlichen vorschlägen. so gesehen könnte also das gericht in die richtige richtung argumentiert haben... so was läßt sich allerdings in aller regel erst nach gründlicher lektüre des urteils mitsamt allen gründen und evtl. herangezogenen stellungnahmen, gutachten und sonstigen beweiserhebungen sagen.

    dennoch mal vorläufig: wenn das gericht sich kundig macht und herausfindet, dass auch der besuch einer berliner ganztagsschule noch elterliche nacharbeit in form von hausaufgaben oder dergleichen nötig macht - und diese elterliche nacharbeit wurde und wird zumeist von den müttern erledigt! - dann hat es wohl richtig entschieden. und zwar nicht nur im sinne des kindeswohls sondern auch im sinne der frauen. wieso? ganz einfach: wenn denn frau ab alter xy des kindes zur sicherung des lebensunterhalts auf eigene erwerbsarbeit verwiesen werden kann (woraus bei manchen männers zwanghaft ein 'muß' wird), dann kann frau erwarten, dass von ihrer gesellschaft alles dafür getan wird, dass sie sich voll und ganz darauf konzentrieren kann und damit was schule anbelangt auch ihren teil zur erziehungsarbeit beigetragen hätte. wenn dem aber nicht so ist - und es ist bekanntlich nicht so - dann ist das gesetz an dieser stelle falsch oder schlecht oder wird auch nur von manchen männers falsch verstanden.

    noch anders gesagt: es kann nicht erwartet werden, dass frauen für ihren eigenen unterhalt sorgen, dazu den kindesunterhalt für den unterhalt des kindes als ausreichend ansehen bzw. diesen stillschweigend auf das tatsächlich notwendige aufstocken und dann noch zusätzlich und gratis all das machen, was zur pflege und erziehung und betreuung und verständigen begleitung eines kindes bis ins erwachsenenleben hinein nach landläufiger meinung alles dazugehört.

    wer jetzt findet, das sei aber hartherzig, dem sei gesagt: genau dies kommt heraus, wenn beziehungen montarisiert werden. und wenn beziehungen monetarisiert werden, dann bitte alle und gründlich!

  • P
    Papa-Ralf

    Die Männer in diesem Land werden aber auch künftig nicht ausschließlich die marode Bildungspolitik dieses Staates für ihre Teilnahme am Zeugungsstreik in diesem Land benennen :-) Sie werden es vor allem tun, weil sie durch betroffene Freunde, Bekannte und Kollegen - aber vielleicht auch durch die eigenen Väter aufgeklärt wurden, dass Vater werden in diesem Land zu mehr als 50 % die Chance beinhaltet, bis zu lebenslanger rechtloser Zahlesel zu sein. Schreibt/meint ein Vater, der seit 9 Jahren vergeblich kämpft, menschlichen Umgang zu seiner heute 11-j. Tochter zu bekommen.

  • C
    Comment

    Ich frage mich, woher die Redakteurinnen der taz ihre Informationen erhalten.

    Selbst recherchiert sind sie offensichtlich nicht.

    Sie behaupten:

    "Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit 2008 in Kraft ist, sollen Mütter wieder ganztägig berufstätig werden, sobald ihr jüngstes Kind drei Jahre alt ist."

    Bitte lesen Sie hierzu in den Unterhaltrechtlichen Leitlinien der OLGs Hamm (vom01.01.2008), Frankfurt (vom 01.01.2008, Fassung vom 19.05.2008) und dem OLG Schleswig (vom 01.01.2009).

    Punkt 17.1 !

    Ferner wird behauptet:

    "Nach dem alten Recht konnten sie* sich viel mehr Zeit lassen."(*die Mütter)

    Das galt für Mütter ehelicher Kinder, nicht so für Mütter unehelicher Kinder.

    Der Gipfel der "Recherche":

    "Doch die Gerichte betrachten den Einzelfall: Ist etwa keine Ganztagsschule da, dann kann die Mutter nicht Vollzeit arbeiten - und der Vater muss weiterzahlen."

    Selbst wenn die Kinder ganztägig fremdbetreut werden, muss die Mutter längst nicht in Vollzeit arbeiten (BGH, XII ZR 109/05), ansonsten gilt, wie oben beschrieben.

     

    Nach dem Unfug, als Artikel verkauft, folgt der Hauch des Feminismus, im Kommentar zum eigenen Artikel:"Das Urteil atmet Mütterideologie:..."

    Danke, Frau Oestreich.

    Deutlicher ging es wirklich nicht mehr.

     

    Es grüßt ein Vater, dem Dank der freundlichen Unterstützung seitens der Mutter, die Kinder durch Fortzug entzogen ... ähm, hier sollte es ja "richtiger" heißen: ...der sich seiner Ex und den Kindern entledigte, indem er sie ...

     

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