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TransplantationsmedizinMängel in der Hirntoddiagnostik

Auch mit dem seit 1997 gültigen Transplantationsgesetz konnte die Anzahl der Organspenden nicht gesteigert werden. Eine Zehn-Jahres-Bilanz.

Wie viel das Verteilen von Organspendeausweisen bringt, ist unklar. : dpa

Mehr Organspenden, Qualitätssicherung, Transparenz und umfassende Regeln - all dies sollte das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 bewirken. Eine Zehnjahresbilanz, erstellt vom Sozialforschungsinstitut "Iges", in Berlin, im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), zeigt, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinander liegen.

Pro Jahr sind es hierzulande rund 1.200 bis 1.300 Menschen, denen Mediziner nach diagnostiziertem "Hirntod" durchschnittlich drei oder mehr Organe entnehmen - Nieren, Lebern, Herzen, Lungen, Bauchspeicheldrüsen. Einen "deutlichen Zuwachs" verzeichnet das Iges nur bei einer Spendergruppe: Die Zahl der über 64-Jährigen habe sich von 135 im Jahr 1998 auf 352 in 2007 mehr als verdoppelt. Das erhöhte Spendenalter könne sich indes "in einem verkürzten Transplantatüberleben niederschlagen".

Für Organspenden werben viele, allein die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt an, jedes Jahr 1,5 Millionen Organspendeausweise und rund 800.000 Broschüren zu verbreiten. Ob die kostspieligen Kampagnen geeignet sind, das Wissen der Bürger zu steigern, ist ungewiss - systematische Evaluationsstudien fehlen laut Iges. Unbekannt ist auch, wie viele Menschen überhaupt ihr Ja oder Nein zur Entnahme welcher Körperteile angekreuzt haben - ein zentrales Register, dessen Einführung das TPG dem BMG ermöglicht, gibt es bisher nicht.

Tatsache ist, dass Organentnahmen in der Regel fremdbestimmt erfolgen, 2007 hatten nur 81 der 1.313 "Hirntoten" (6,2 Prozent) vorab schriftlich eingewilligt; seitdem das TPG gilt, war die Zustimmungsrate nie höher als 7,3 Prozent. Explantiert wird nach stellvertretender Zustimmung der Angehörigen - obwohl "die überwiegende Mehrheit" nach Darstellung des Iges angibt, den Willen des potenziellen Organspenders gar nicht zu kennen. Eine starke Minderheit lehnt die stellvertretende Entscheidung ab - laut Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) geschah dies 2007 in 530 Fällen.

Das Iges hat in Abstimmung mit dem BMG "zentrale Akteure aus dem Bereich der Transplantationsmedizin" befragt. Um geringere Ablehnungsquoten zu erzielen, sei es "von hoher Bedeutung", Mediziner für die Gesprächsführung mit Angehörigen zu schulen, meint etwa die Bundesärztekammer. Das belastende Gespräch mit den Angehörigen, kurz nach Feststellung des "Hirntods", leide auch darunter, dass Kliniken dafür oft keine geeigneten, ruhigen Räume hätten, sagten Transplantationsbeauftragte dem Iges; hinzukomme der "Zeitdruck, der sich unmittelbar aus dem Organspendeprozess selbst" ergibt.

Die DSO fordert, ihre Mitarbeiter an allen Angehörigengesprächen zu beteiligen und rechtfertigt dies mit einer eigenen Erhebung. 2007 hätten in Gesprächen, die ein DSO-Koordinator allein geführt habe, 82,8 Prozent der Angehörigen der Organentnahme zugestimmt; wo ausschließlich Ärzte über die Option zur Organspende informierten, hätten nur 57,4 Prozent eingewilligt.

Allerdings herrscht laut Iges unter den Experten "Uneinigkeit" darüber, ob die DSO-Forderung mit dem Anspruch zu vereinbaren ist, dass Angehörigengespräche "grundsätzlich ergebnisoffen" geführt werden müssen. DSO-Vorstand Günter Kirste stellt seine Koordinatoren öffentlich als "Anwalt auch der Patienten auf der Warteliste" dar; außerdem geht es ums Geld: Für jedes beschaffte und transplantierte Organ eines "Hirntoten" kann die DSO der Krankenkasse des Empfängers eine "Organisationspauschale" von 7.423 Euro in Rechnung stellen.

Das Konzept des "Hirntods", der gemäß TPG notwendige Bedingung einer Organentnahme ist, hat sich aus Sicht der Iges-Interviewpartner "insgesamt bewährt" - selbst wenn "in der Bevölkerung teilweise noch Akzeptanzprobleme" bestünden.

Das Iges zitiert aber auch Aussagen der DSO in Bayern, wonach deren Koordinatoren "immer wieder Mängel in der Durchführung der Hirntoddiagnostik" finden. Solche Fälle, die das Iges-Gutachten nicht näher erläutert, gebe es in Kliniken, die sich nicht durch einen von der DSO organisierten Konsiliardienst unterstützen lassen; allerdings sei auch unter Konsiliarärzten die "Kompetenz in der Hirntoddiagnostik unterschiedlich ausgeprägt".

Seit Jahren fordern Transplanteure, sogenannte Lebendorganspenden zu erleichtern. Gemäß TPG sind sie nur zulässig, wenn kein Organ eines "Hirntoten" verfügbar ist; dennoch stammte 2007 bereits jede fünfte verpflanzte Niere aus dem Körper eines Gesunden. Das BMG will nun laut Iges-Gutachten prüfen, ob Nierenlebendspenden vom Gebot der Nachrangigkeit ausgenommen werden können.

Grundlage sollen "gesicherte medizinische Erkenntnisse" sein zu den Gesundheitsrisiken, die mit der Organentnahme verbunden sind. Eine solche Prüfung ist derzeit nicht seriös möglich: Bisherige Untersuchungen, so das Iges, berücksichtigten meist nur kleine Fallzahlen und beschränkten sich auf das Jahr nach der Lebendspende.

Die Datenbasis müsste langsam, aber kontinuierlich wachsen, denn seit 2006 sind alle Kliniken verpflichtet, an einer vergleichenden, externen Qualitätssicherung teilzunehmen. Das geschieht offenbar lückenhaft: Für die bundesweite Auswertung 2007 hätten nur von 57,6 Prozent der bekannten Nierenlebendspender vollständige Informationen vorgelegen. "Die Gesamtrate von postoperativen Komplikationen", schreibt das Iges, "lag bei 7,1 Prozent."

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