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Qualitäts-RankingBleiberecht? Nicht bei uns!

Die Grünen attestieren den Ausländerbehörden in Niedersachsen schlechte Arbeit. Auf Druck des Innenministeriums würden die Migranten unzureichend informiert, nur wenige erhielten ein Bleiberecht.

Im Speisesaal der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Bramsche: Innenminister Uwe Schünemann (l.) begutachtet die Klientel seiner Ausländerbehörden. Bild: dpa

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann sieht sich selbst als wichtigster Integrationsminister Deutschlands. Da müsste es ihn eigentlich ärgern, wenn ihm die grüne Landtagsfraktion bescheinigt, seine Ausländerbehörden arbeiteten "nicht mit, sondern gegen die Flüchtlinge".

Zum Beweis präsentierte die migrationspolitische Sprecherin Filiz Polat gestern die Bilanz einer Recherchereise zur Umsetzung des Bleiberechts. Fazit: Zwei Drittel aller Ausländerbehörden "erzielten schlechte Ergebnisse". Die Details sind in einem Bericht nachzulesen, der die Ämter einem Qualitäts-Ranking unterwirft.

Die seit August 2007 existierende bundesweite Bleiberechtsregelung soll langjährig geduldeten Migranten ein sicheres Aufenthaltsrecht verschaffen. Der Hauptvorwurf der Grünen lautet, die niedersächsischen Ausländerbehörden hätten den Migranten die Möglichkeiten des Bleiberechts nicht ausreichend erläutert. Absichtlich und auf Druck des Innenministeriums. So, sagte Polt, erklären sich die niedrigen Anerkennungszahlen. Zurzeit leben 21.628 geduldete Migranten in Niedersachsen. Lediglich 43,6 Prozent haben einen Antrag gestellt. Davon wurde 21,7 Prozent ein Bleiberecht zugesprochen - meisten auf Probe.

Magere 17 Prozent können sicher sein, nicht doch am 1. Januar 2010 abgeschoben zu werden. Auf der so genannten "Bleiberechtstour" hatte sich Polat an Wohlfahrtsverbände, an Bürgermeister und Landräte, vor allem aber an die 55 Ausländerbehörden des Landes gewandt. Und sie konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, ihre Recherchen seien im Innenministerium "nicht erwünscht".

In einem Schreiben an die Ausländerbehörden verwies Minister Schünemann auf eine große Anfrage der Grünen zum Thema. Mit deren Beantwortung habe die Landesregierung alles Wesentliche längst "umfassend erläutert". Er vergaß nicht hinzuzufügen, dass Polats Fragen "wieder erhebliche Arbeitskapazitäten binden" werden, und verlangte, falls schon Auskünfte erteilt worden seien, "mir ihre Antworten zu übermitteln". Daraufhin hätten sich noch 32 Ausländerämter gesprächsbereit gezeigt, sagt Polat.

Schünemann-Sprecher Klaus Engemann verwahrte sich gegen die Vorwürfe. Die Vorschriften zum Aufenthaltsgesetz seien in allen Bundesländern "fast wortgleich". Für die Ausländerbehörden gebe es "da gar keine Spielräume". Ein Ranking zu erstellen sei gegenüber den Mitarbeitern der Ausländerbehörden geradezu "menschenverachtend" und "sachlich völliger Unsinn".

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3 Kommentare

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  • B
    Boiteltoifel

    Mein zweiter Kommentar: Habe mir gerade den Grünen-Bericht "Gekommen, um zu bleiben" im Internet angesehen. Der ist ja ein bißchen undifferenziert. Was mich interessieren würde, wäre, aus welchen Gründen Aufenthaltsrechte von Ausländerbehörden (ABH) erteilt oder abgelehnt wurden. Einzelpersonen haben beispielsweise ihren Unterhalt leichter gesichert als Familien. Straftäter bekommen nichts, auch wenn sie noch so viel Einkommen haben usw. Bei den "guten ABHs" ist der Ablehnungsgrund teilweise angegeben. Bei den "bösen ABHs" fehlt er leider völlig. (Paßten die Ablehnungsgründe evtl. nicht ins Grüne Bild?)

     

    Wenn also im Bereich einer ABH besonders viele Einzelpersonen mit gutem Einkommen wohnen, war es leicht, Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Wo viele Großfamilien wohnen, mußten Anträge vermutlich eher abgelehnt werden (eine grobe Vereinfachung, da die Sachverhalte meist viel komplexer sind).

     

    Solange die Struktur nicht ersichtlich ist, habe ich Probleme, der "Gute ABH/Böse ABH" der Grünen unkritisch zu folgen.

  • B
    Boiteltoifel

    Herr Engemann sagt: Die Vorschriften zum Aufenthaltsgesetz seien in allen Bundesländern "fast wortgleich". Für die Ausländerbehörden gebe es "da gar keine Spielräume".

     

    Ich lach mit tot. Der gute Mann hat wohl noch nie etwas von "Auslegung" (notfalls auch nur einzelner Worte) gehört. Genau das passiert überall. Täglich. Auch in Ausländerbehörden. Wenn dort das Gesetz restriktiv ausgelegt wird, sieht der Ausländer in die Röhre, ansonsten bekommt er was erteilt.

     

    Das ist nicht wirklich empörend, weil es NIRGENDS immer gleich zugeht. Wenn Menschen urteilen, fließen immer Meinungen ein (vgl. unterschiedliche Gerichtsurteile zu einem identischen Sachverhalt). Läßt sich einfach nicht verhindern. Die entsprechende Maschine wurde noch nicht erfunden... (zum Glück)

  • AD
    Axel Dörken

    Tja, klassisch?!

     

    Ausländer dürfen hier malochen, durch ihr Malochen krank oder arbeitslos werden, sie dürfen sich vor Behörden ausziehen, wenn sie Unterstützung haben möchten...

     

    Alles genau so, wie bei "uns" gebürtigen BRD´lern auch.

     

    Und genau, wie bei uns Gebürtigen, werden sie abgeschoben, wenn sie nicht mehr den Teil leisten, den "die Gesellschaft" von ihnen erwartet.

     

    Allerdings klappt das Migranten umfassender, als bei sonstigen Hartz-IV-Empfängern. Klappt es sogar so umfassend, dass arbeitsame Migranten "ausgeliefert" werden?

     

    Migrationspolitik sollte mindestens die Menschenrechte von Migranten wahren. Migranten haben die gleichen Rechte zu haben, wie Gebürtige.

     

    Doch da ist faktisch das Unterbewusstsein, die Angst, der Neid und das kranke Selbstbewusstsein so vieler Bürger dieses Landes, die lieber Gewalt und Ungerechtigkeit gegen andere dulden, als ihren eigenen gesellschaftlichen Status zu gefährden.

     

    Armes Deutschland. Armes Volk.

     

    Liebe Grüße

    Axel Dörken