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Kommentar Bremer WahlrechtDen alten Volksbegriff loswerden

Kommentar von Benno Schirrmeister

Es hat allerdings etwas von einer eher symbolischen Kompensation dafür, dass der Landesgesetzgeber den entscheidenden Schritt nicht tun darf: ein Wahlrecht für Bürger mit ausländischem Pass einführen.

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Reporter und Redakteur
Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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1 Kommentar

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    Karsten Bänder

    Eine sehr einseitige Sichtweise. Das Wahlrecht setzt den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft voraus, die schon lange nicht mehr mit dem ius sanguinis des alten Nationalstaatsgedankens übereinstimmt. Vielmehr setzt sie voraus, daß man schon eine Zeit im Lande lebt und bereit ist, die Rechte und Pflichten eines Bürgers wahrzunehmen. So gesehen hat die Wahl eines Landesparlaments eine andere Qualität als eine Kommunalwahl. Ich halte es für richtig, daß der Besitz der Staatsbürgerschaft auch weiterhin die Vorraussetzung für Land- und Bundestagswahlen bleibt.