Armut in Berlin: Alleinerziehende sind arm dran
Der Berliner Senat hat kein Konzept gegen Armut, sagen die Wohlfahrtsverbände - und gründen eine Landesarmutskonferenz. Besonders bedroht sind Alleinerziehende.
Jetzt bekommt auch die Hochburg der Hartz-IV-Empfänger eine Landesarmutskonferenz: 30 Wohlfahrtsverbände schließen sich am heutigen Mittwoch zusammen, um der Armut in Berlin den Kampf anzusagen. "Wir fordern eine langfristige Sozialplanung für Berlin", erklärt Hans-Joachim Fuchs, Mitinitiator der Konferenz, das wichtigste Ziel des Verbundes.
Als Armutsfalle Nummer eins gilt Arbeitslosigkeit, direkt gefolgt von Kindern. "Für alleinerziehende Frauen ist das Armutsrisiko am größten", erklärt Fuchs. Und die Gruppe der alleinerziehenden Frauen ist groß in Berlin: Jede dritte Mutter lebt allein mit ihrem Kind, und die Hälfte von ihnen leben von Hartz IV. Sie gelten damit jedoch nicht zwingend als arm, denn nach einer EU-Definition ist arm, wer von weniger als der Hälfte des Durchschnittseinkommens im jeweiligen Bundesland leben muss. Diejenigen, die mit weniger als 60 Prozent auskommen müssen, gelten als armutsgefährdet. Folgt man dieser EU-Definition, sind in Berlin 23,3 Prozent der Alleinerziehenden und 14,4 Prozent aller Berliner von Armut bedroht.
Das durchschnittliche Netto-Einkommen in Berlin beträgt: 1.219 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 2.560 Euro für ein Paar mit 2 Kindern
Als "von Armut bedroht" gelten: Ein-Personen-Haushalte mit 731 Euro netto, Paare mit 2 Kindern mit 1.536 Euro netto
Als "arm" gelten:
Ein-Personen-Haushalte mit 610 Euro netto, Paare mit 2 Kindern mit 1.280 Euro netto
2008 lebten in Berlin 313.600 Familien mit Kindern unter 18 Jahren. 53,3 Prozent davon sind Ehepaare, 32,7 Prozent sind Alleinstehende, und die Lebensgemeinschaften machen 14 Prozent aus
Von Hartz IV leben in Berlin: 21,1 Prozent aller Singles, 23,4 Prozent aller mit Partner und Kind Lebenden, 8,5 Prozent der Kinderlosen mit Partner - und 48,6 Prozent der Alleinerziehenden. (kaf)
Dagegen soll die neue Armutskonferenz vorgehen. Aufgerufen zur Gründung haben die sechs Dachorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege: die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. 30 Verbände haben ihre Teilnahme zur Gründungsversammlung zugesagt. Ihre Kritik: Bislang erhebe der Senat lediglich Daten über Armut, ziehe daraus aber zu wenig Konsequenzen.
Der Senat für Soziales und Gesundheit gibt seit 1999 den Sozialstrukturatlas heraus, eine Studie, die anhand von Indikatoren wie Arbeitslosigkeit, Lebenserwartung und Einkommen die sozialstrukturelle Entwicklung der Berliner Bezirke erfasst und vergleicht. "Diese Daten müssen genutzt werden, um landespolitische Konzepte zu entwickeln", fordert Fuchs. Notwendig seien solche Konzepte etwa für die Vermittlung von Arbeit an Menschen mit Problemen wie Sucht, Überschuldung oder Obdachlosigkeit. Zudem bräuchten Frauen mit Kindern besondere Angebote.
"Alleinerziehende Frauen sind besonders von Armut bedroht, weil mehr als die Hälfte der Väter keinen oder nur geringen Unterhalt zahlen", erklärt Elisabeth Küppers vom Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin (VAMV). Wollen Väter nicht zahlen oder können sie aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht, erhalten die Frauen einen staatlichen Unterhaltsvorschuss. Dieser beträgt bis zum 6. Lebensjahr 117 Euro und bis zum 12. Lebensjahr 158 Euro, wird aber höchstens für sechs Jahre gezahlt. Von Armut bedroht seien Frauen außerdem, so Küppers, weil sie aufgrund der Kinder seltener eingestellt werden, in höherqualifizierten Berufen kaum Teilzeitstellen finden und immer noch weniger als Männer verdienen.
"Frauen sind von prekären Arbeitsverhältnissen immer noch besonders betroffen", sagt auch Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke). Gleichzeitig sei die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern für Frauen aber mit der flächendeckenden Kitaversorgung in Berlin erleichtert worden. Das sieht Küppers anders: "Arbeitet eine Frau im Schichtdienst oder am Wochenende, hat sie immer noch ein Problem. Zu den Randzeiten ist es mit der Kinderbetreuung auch in Berlin immer noch schwierig."
Der Verband für Alleinerziehende fordert deshalb eine Grundsicherung für Kinder, die Leistungen wie Kinder- und Erziehungsgeld, Bafög oder Wohngeld ersetzt. "Die Grundsicherung müsste zwischen 500 und 600 Euro monatlich betragen", sagt Küppers. So viel bräuchten Eltern für den Mietanteil der Kinder, Kitagebühren oder Schulausgaben, Kleidung, Essen, Musikunterricht oder Sportverein und Freizeitgestaltung.
BEISPIEL 1: Renate N., 44 Jahre alt, lebt mit einem Sohn (18 Jahre alt), hat noch eine Tochter (25 Jahre)
"Mein Exlebensgefährte und ich hatten ein gemeinsames Bauunternehmen. Als mein Sohn 13 war, trennten wir uns. Mit der Beziehung war auch das Beschäftigungsverhältnis beendet, und ich blieb auf meinem Teil der Geschäftskredite sitzen. Mein Expartner bezieht jetzt sein Einkommen aus Hartz IV, deshalb kann er keinen Unterhalt leisten.
Dreimal habe ich wieder versucht zu arbeiten. Leider hatte ich immer Pech und wurde nicht bezahlt, musste vor das Arbeitsgericht. Ich lebe immer noch von Hartz IV. Das Jobcenter hat mir für ein Jahr eine Bildungsmaßnahme gestattet, jetzt studiere ich Psychotherapie. Die Situation, in der ich lebe, ist nicht schön. Aber man muss sie akzeptieren und sehen, wie man sich daraus befreien kann. Ich sehe es positiv."
Einnahmen: Hartz IV 950 Euro, Kindergeld 164 Euro
Ausgaben: Miete 453 Euro, Strom, Telefon/Handy 86, Versicherung 10, Kreditrückzahlung 122
Übrig für Lebensmittel und Sonstiges (für zwei Personen): 443 Euro
BEISPIEL 2: Sabine P., 50 Jahre, lebt mit einem Sohn (19 Jahre), hat noch zwei erwachsene Töchter
"Seit der Wende lebe ich von Maßnahme zu Maßnahme. Davor war ich Sekretärin bei der Bewag. Als ich nach der Elternzeit nach der Geburt meines jüngsten Sohnes wieder in den Job wollte, zwang mich mein Chef zur Kündigung.
Unterhalt für meinen Sohn bekomme ich nicht. Der Vater ist nicht greifbar. Durch eine befristete Stelle im Frieda Frauenzentrum als Betreuerin bin ich jetzt raus aus Hartz IV. Aber ich hatte nie viel Geld, deshalb habe ich gelernt, damit zu rechnen. Obwohl ich keinen Unterhalt für meinen Sohn bekomme, sehe ich ihn nicht als Belastung. Je mehr Kinder man hat, desto besser geht es finanziell. Aus dem großen Topf lässt es sich besser kochen."
Einkommen: Job 1.071 Euro, Kindergeld 164, Schülerbafög 212
Ausgaben: Miete 488 Euro, Strom/Telefon 60, Taschengeld 100, BVG-Fahrkarten 59,50
Übrig für Lebensmittel und Sonstiges (für zwei Personen): 729,50
BEISPIEL 3: Gabi D., 42 Jahre alt, lebt mit einer Tochter (13 Jahre), hat noch eine Tochter (19 Jahre)
"Als ich schwanger wurde, habe ich aufgehört zu arbeiten. Nach der ersten Tochter kam ich wieder in den Arbeitsmarkt rein, nach der zweiten nicht mehr. Zuletzt habe ich als Managerin bei Burger King gearbeitet. Doch dann bin ich in der Probezeit krank geworden und nach zwei Wochen bekam ich die Kündigung. Der Vater meiner Töchter lebt von Hartz IV und kann daher keinen Unterhalt leisten. Er beteiligt sich aber an der BVG-Monatskarte der jüngeren Tochter.
Ich teile das Geld gut ein, aber es wird jeden Monat knapp. Trotzdem bezahle ich meiner Tochter Bauchtanzunterricht, das ist schon Luxus. Dafür stecke ich zurück."
Einkommen: Jobcenter 933 Euro, MAE 180 Euro, Kindergeld 164 Euro
Ausgaben: Miete 612 Euro, Telefon/Strom 100, Schuldenrückzahlungen bis 100, Taschengeld 10, Bauchtanzunterricht 20 Euro, BVG-Monatskarten 59,50
Übrig für Lebensmittel und Sonstiges (für zwei Personen): 375,50
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