Kommentar Fehmarnbelt: Konkurrenz ohne Sinnhaftigkeit

Aktuell wollen sie Recht bekommen. Ob sie es nutzen, ist eine ökonomische Frage.

Bisweilen stellt sich mit Nachdruck die Frage, wie vernünftig wirtschaftliche Entscheidungen sind - im Sinne des betriebswirtschaftlichen Vorteils des Unternehmens, das diese trifft. Die jüngste Entwicklung auf dem Fehmarnbelt lässt an eben dieser Rationalität zweifeln. Der Konkurrenzkampf, der dort zu entbrennen droht, ist ökonomisch nicht zu begründen.

Vordergründig geht es um pure Rechthaberei. Ein Unternehmen will sich die Option erstreiten, die Infrastruktur eines anderen nutzen zu dürfen. Auf dem europäischen Strommarkt ist das inzwischen geklärt: Die großen Netzbetreiber müssen den Ökostrom der kleinen Konkurrenten durchleiten, und das ist auch richtig und sinnvoll.

Die Nutzung eines privatwirtschaftlich betriebenen Hafens ist etwas vollkommen anderes. Das Bundeskartellamt wird in seiner bekannten Humorlosigkeit Wettbewerb zulassen wollen, und zwar ausdrücklich unabhängig von wirtschaftlicher oder gar verkehrspolitischer Sinnhaftigkeit.

Die indes ist mehr als fraglich. Wo eine Fährlinie so eben rentabel ist, werden es zwei kaum sein. Sinn ergibt der Plan der Norweger deshalb nur, wenn die Brücke doch nicht gebaut wird. Dann stünden sie bereit, zu neuen Ufern aufzubrechen.

Aktuell wollen sie einfach Recht bekommen. Ob sie es nutzen, wird dann doch eine ökonomische Frage sein.

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