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Kolumne Linkspartei politischer StreikStreik gegen Akw-Laufzeiten?

Kolumne
von Micha Brumlik

Rhetorische Altlast oder Markenkern der Linkspartei: Sag, Ernst – wie hältst du es mit dem politischen Streik?

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Autor und Kolumnist
1947 in der Schweiz geboren, seit 1952 in Frankfurt/Main. Studium der Philosophie und Pädagogik in Jerusalem und Frankfurt/Main. Nach akademischen Lehr- und Wanderjahren von 2000 bis März 2013 Professor für Theorien der Bildung und Erziehung in Frankfurt/Main. Dort von 2000 bis 2005 Direktor des Fritz Bauer Instituts – Studien- und Dokumentationszentrum zur Geschichte des Holocaust. Forschung und Publikationen zu moralischer Sozialisation, Bildungsphilosophie sowie jüdischer Kultur- und Religionsphilosophie. Zuletzt Kritik des Zionismus, Berlin 2006, Sigmund Freud. Der Denker des 20. Jahrhunderts, Weinheim 2006 sowie Kurze Geschichte: Judentum, Berlin 2009, sowie Entstehung des Christentums, Berlin 2010.Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der „Blätter für deutsche und internationale Politik.“
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2 Kommentare

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  • CV
    Christian Vogt

    wenn der politische "betrachter", in diesem falle herr brumlik, genauer informiert wäre, wüsste er, dass die linke im bundestag bereits einen antrag auf ein "recht auf generalstreik" , was de facto politische streiks meint, gestellt hat. bei politischen streiks handelt es sich um streiks, deren inhalt nicht tarifvertraglich regelbar ist und die sich damit nicht an den arbeitgeber, sondern an den gesetzgeber wenden. ziel ist es zunächst, unmut über eine gesetzgebung, oder eine bestimmte wirtschafts- bzw. sozialpolitik zu artikulieren.die muss herr ernst nicht erst beantworten. ein politischer streik muss nicht zwangsläufig einen erzwingungscharakter haben.beispiel: eine 24- stündige arbeitsniederlegung mit demonstration gegen besagte laufzeitverlängerungen von akws. es ist doch mehr als zweifelhaft, ob ein solcher politischer streik die freie ausübung des mandats von parlamentarierInnen einschränkt. im übrigen verbietet das grundgesetz politische streiks nicht explizit. lediglich so genanntes richterrecht schreibt vor, dass sich streiks auf tarifvertraglich regelbare ziele beziehen müssen. internationales, nebenbei von der brd ratifiziertes, völkerrecht in form der europäischen sozialcharta sagt desweiteren, dass das verbot von streiks, die sich nicht auf tarifvertraglich regelbare ziele beziehen rechtswidrig sei. ähnliche meinungen werde auch von der internationalen arbeitsorganisation vertreten. die argumentation die linke würde sich mit derlei forderungen als nicht ernsthaft und regierungsfähig erweisen ist völlig haltlos.

  • A
    anke

    Ah, der politische Betrachter wünscht sich was. Er wünscht sich, dass DIE Linke ihr Verhältnis zum politischen Streik klärt. Wobei DIE Linke allerdings lediglich die West-Linke meint, weil die Ost-Linke schlicht keine Erfahrung hat. Und dann wünscht der politische Betrachter noch, dass DIE Linke sich gegen die programmatische Zukunft des politischen Streik entscheidet, weil ihre Mitglieder nur dann keine maulhubernden, frucht- und verantwortungslosen Populisten sind. Der politische Betrachter, möchte man hoffen, bleibt noch recht lange ein solcher. Schließlich: Stammtische gehören in Kneipen, nicht in Parteizentralen.