Verhinderte ABSCHIEBUNG: Hauptsache flugtauglich
Für die Grünen ist die hohe Abbruchquote Indiz für die rücksichtslose Praxis in Niedersachsen - laut Innenbehörde sind jedoch abgetauchte Flüchtlinge verantwortlich.
Die Zahl der abgebrochenen Abschiebungen in Niedersachsen ist 2009 erneut gestiegen - für die niedersächsischen Grünen ein Zeichen für die fehlgeleitete Abschiebepolitik von Innenminister Uwe Schünemann (CDU). "Der Innenminister versucht, mit der Brechstange Abschiebungen zu forcieren", sagt Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der niedersächsischen Grünen.
Eine parlamentarische Anfrage von Polat hat ergeben, dass Niedersachsen im vergangenen Jahr 561 Flüchtlinge abgeschoben hat, 582 Abschiebungen mussten abgebrochen werden. 2008 waren 659 Abschiebungen erfolgt und 539 abgebrochen worden. Laut Innenministerium sind die Hälfte der gescheiterten Abschiebungen 2009 auf das Untertauchen der Flüchtlinge zurückzuführen, in 31 Fällen reisten sie freiwillig aus, 21 Personen stellten einen Asylfolgeantrag und in 24 Fällen wurde ihnen von einem Arzt am Flughafen Reiseunfähigkeit bescheinigt.
Laut Pro Asyl gibt es derzeit keine Vergleichszahlen zu anderen Bundesländern, für Überraschung sorgen die Zahlen aus Niedersachsen jedoch nicht: "Dort ist die Abschiebepraxis sehr rüde", heißt es bei Pro Asyl. Insbesondere die Abschiebung der Roma in den Kosovo werde mit Nachdruck betrieben. Innenminister Schünemann hatte bereits 2008 als Vorsitzender der Bund-Länder-AG "Rückkehr" angekündigt, er wolle Abschiebungen beschleunigen und "bestehende Rückführungshindernisse beseitigen".
Die Mitwirkung von Ärzten bei der Abschiebung ist umstritten.
Der Deutsche Ärztetag hat eine Beschränkung auf die Begutachtung der Reisefähigkeit in einer Erklärung 2004 abgelehnt.
Ein Kompromisspapier ist der "Informations- und Kriterienkatalog zur Mitwirkung von Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen", den die Ärztekammer mit den Innenministern 2005 ausgehandelt hat. Einige Bundesländer, wie Niedersachsen, erkennen ihn nicht an.
Ein Kernpunkt der Auseinandersetzung zwischen Ministerium und Flüchtlingsvertretern sind die Kriterien für Abschiebefähigkeit. Schünemanns Absicht, vermehrt Flugärzte für Flugtauglichkeitsbescheinigungen einzusetzen, halten Flüchtlingsrat und Grüne für eine Strategie, um amtsärztliche Gutachten auszuhebeln. "Es geht um die Frage, wie man mit dem Verdacht auf psychische Erkrankungen umgeht", sagt Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Die Flugtauglichkeitsprüfung besage lediglich, dass der Flüchtling lebendig am Zielort ankäme. Die Innenbehörde weist das zurück: Lägen Traumata vor, wäre das bereits im Asylverfahren thematisiert worden. Dazu müsse man aufwendig nachweisen, dass eine Behandlung nur in Deutschland möglich sei, entgegnet der Flüchtlingsrat.
Neben der Fachrichtung der begutachtenden Ärzte ist auch die Qualität der Gutachten strittig: So stellte die Grünen-Abgeordnete Polat 2009 eine Anfrage zur Qualität medizinischer Gutachten von Professor Theo Vogel, der mehrfach von niedersächsischen Ausländerbehörden mit Gutachten zur Reisefähigkeit von Abzuschiebenden beauftragt worden war. Polat führte dabei ins Feld, dass das Landgericht Hannover in einem Prozess zur Entlassung eines Flüchtlings aus der Abschiebehaft Vogels Gutachten nicht berücksichtigte. Ein Gutachter der Landesärztekammer Nordrhein-Westfalen hatte es als "tendenziös" bezeichnet, zudem weise es "erhebliche methodische Mängel" auf.
Die Innenbehörde hat die Vorwürfe gegen Vogel zurückgewiesen. Ihr sei kein Fall bekannt, in dem ein Gericht ein Gutachten des Mediziners in Frage gestellt habe. Zudem sei die Beauftragung von Gutachtern Angelegenheit der Ausländerbehörden.
Demgegenüber hält der Flüchtlingsrat fest, dass Innenminister Schünemann den Kommunen nahegelegt habe, mehr Flüchtlinge abzuschieben. Bereits 2008 sagte der Minister vor dem Landeskreistag: "Es ist aber nicht Aufgabe der kommunalen Parlamente, sich durch entsprechende Beschlüsse einzusetzen, zum Beispiel für ein großzügiges Bleiberecht von abgelehnten Asylbewerbern".
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