Väter-Aktivist über Konfliktvermittlung: "Wer nicht mitmacht, verliert"
Wenn Eltern sich um das Sorgerecht streiten, könnten Kooperationsmanager schlichten. Das schlägt Rainer Sonnenberger vom Verein "Väteraufbruch für Kinder" vor
taz: Herr Sonnenberger, das Bundesjustizministerium will das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall festlegen. Warum unterstützen Sie das?
Rainer Sonnenberger: Wir wollen, dass mit Feststellung der Vaterschaft die gemeinsame Sorge als Regelfall gilt und nur in Ausnahmenfällen entweder die Mutter oder der Vater die Alleinsorge bekommen.
Was ist so gut am gemeinsamen Sorgerecht?
Rainer Sonnenberger, 42, ist Vorstandsmitglied von "Väteraufbruch für Kinder". Der Verein zählt nach eigenen Angaben knapp 3.000 Mitglieder.
Es ist wichtig für eine gemeinsam gelebte Elternschaft: Mutter und Vater haben gleiche Rechte, aber auch die gleichen Pflichten gegenüber ihren Kindern. Sie können sich bei Problemen, die immer auftreten, wenn man Kinder hat, gegenseitig unterstützen. Zuallererst aber ist es gut für die Kinder. Die brauchen nämlich beide Eltern - zu jeder Zeit.
Aber was, wenn die Eltern heillos zerstritten sind?
Dann sollte die Kommunikation zwischen ihnen wieder hergestellt werden. Das ist wichtig für das Kindeswohl und stärkt die gemeinsame Elternschaft.
Wie schaffen Eltern das?
Den meisten Eltern gelingt das allein oder mit professioneller Hilfe. Wenn nicht, müssen sie zum Familiengericht. Das schickt sie im besten Fall in eine Beratungsstelle.
Das ist die Idee der Cochemer Praxis: Richter bringen streitende Eltern dazu, wieder miteinander zu reden.
Der Ansatz, einen Streit außergerichtlich zu lösen, geht in die richtige Richtung. Wir wollen ihn ausbauen und schlagen einen sogenannten Kooperationsmanager vor, der mitsorgeberechtigt sein soll.
Das müssen Sie erklären.
Wenn sich Eltern trotz Mediation nicht einigen können und ein Familiengericht entscheiden muss, kann entweder der Vater oder die Mutter das Sorgerecht verlieren. Das nutzt aber niemandem. Deshalb wollen wir, dass solche Fälle künftig außergerichtlich durch einen Kooperationsmanager gelöst werden.
Wer kann Kooerationsmanager sein?
Das könnten Anwälte mit Mediationsausbildung sein oder Psychologen, die familienrechtlich geschult sind.
Die müssen unparteiisch sein.
Ja. Aber ein Kooperationsmanager soll weniger entscheiden als vielmehr zwischen den Eltern vermitteln. Diese Dreierkonstellation hat auch den Vorteil, dass kein Elternteil Gespräche blockieren kann, weil sich das Gewicht dann zu seinen Ungunsten verschiebt. Jeder muss sich also bewegen. Und das beschleunigt die Konfliktlösung.
Sie glauben, das funktioniert?
Das klappt sicher nicht in jedem Fall. Aber wenn beispielsweise der Vater nicht mitmacht, kann die Mutter zusammen mit dem Kooperationsmanager allein entscheiden.
Übt das nicht stärkeren Druck aus?
Im Vergleich zu einer Mediation, die freiwillig ist, übt die Dreierkonstellation mehr Druck aus. Aber verglichen mit einer Gerichtsverhandlung ist der Druck geringer.
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