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Debatte VorratsdatenspeicherungGefährliches Datenspiel

Findet die Bundesregierung nicht schnell einen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung, droht die Neuauflage einer monströsen Massenüberwachung.

Und weil die Vorratsspeicherung auf einer EU-Richtlinie beruht, muss sie auch wiedereingeführt werden. Bild: himberry / photocase.com

Man könnte sich daran gewöhnen. Seit März 2010 gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Telekomfirmen nicht mehr sechs Monate lang speichern, wer wann wen angerufen oder angemailt hat, wer sich mit seinem Mobiltelefon wohin bewegte und wer sich wann im Internet aufhielt.

Doch Karlsruhe hat die Vorratsdatenspeicherung nicht generell verboten, sondern nur mehr Schutz für die gespeicherten Datenhalden gefordert. Und weil die Vorratsspeicherung auf einer EU-Richtlinie beruht, muss sie auch wiedereingeführt werden - es sei denn, die Richtlinie wird abgeschafft oder erheblich gelockert.

Bisher spielte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf Zeit und brachte damit die Innenpolitiker der CDU/CSU fast zum Kochen. Die Ministerin legte einfach keinen Gesetzentwurf vor - mit Verweis auf eine Evaluation der Richtlinie auf EU-Ebene. Doch inzwischen zeichnet sich ab, dass weder die EU-Kommission noch die Mehrheit der EU-Staaten Wesentliches an der Richtlinie ändern wollen.

Auch eine EU-weite Bürgerbewegung gegen die vorsorgliche Überwachung ist nicht in Sicht. Deshalb könnte das Zeitspiel bald kontraproduktiv werden. Wenn Deutschland nicht schnell geschlossen auf eine Revision der Richtlinie drängt, bleibt alles beim Alten, und Deutschland bekommt eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung.

Das aber muss verhindert werden. Die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern pervertiert die rechtsstaatliche Kriminalpolitik. Sie registriert vorsorglich das Kommunikationsverhalten von allen, damit man später die Straftaten von wenigen besser aufklären oder verhindern kann.

Die Vorratspeicherung der Telekomdaten ist dabei nur der Anfang und deshalb auch ein Präzedenzfall. Auf EU-Ebene wird schon über eine 13-jährige Speicherung von Fluggastdaten diskutiert. Und der damalige EU-Kommissar Franco Frattini erklärte 2008 in einem Spiegel-Interview: "In der nächsten Stufe müssen wir uns um die Züge kümmern." Ziel sei es, ein "System flächendeckender Überwachung der Transportwege zu schaffen".

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März zwar eine vorsorgliche "Totalerfassung" der Bevölkerung abgelehnt, sah aber durchaus noch Spielraum für weitere anlasslose Massenspeicherungen. Der Politik muss deshalb rechtzeitig deutlich gemacht werden, dass wir nicht in einem Staat vorsorglicher Überwachung leben wollen.

Umdenken seit Wikileaks

Auch der Datenschutz spricht massiv gegen die Anhäufung gigantischer Datenberge. Zwar ist es sinnvoll, dass zwangsgespeicherte Telekomdaten nicht zentral beim Staat, sondern dezentral bei den Providern lagern sollen. Doch das ist nur ein schwacher Trost, wenn man die Datenskandale der letzten Jahre betrachtet; an nicht wenigen waren schließlich Telekomfirmen beteiligt. Selbst Konservative denken neu über Datensparsamkeit nach, seit Wikileaks mal eben so 250.000 Botschaftsdepeschen stibitzen und veröffentlichen konnte.

So sieht das wohl auch die Justizministerin, die immerhin einst gegen die Vorratsspeicherung geklagt hatte. Doch bei den anstehenden EU-Verhandlungen geht es nicht um Prinzipientreue, sondern sie muss sich einer starke Verhandlungsposition schaffen. Die Justizministerin allein kann wenig ausrichten, wenn zugleich der Bundesinnenminister und alle 16 Landesinnenminister (auch die der SPD) fordern, die Vorratsdatenspeicherung schnellstmöglich wiedereinzuführen.

Leutheusser-Schnarrenberger tut zwar so, als würde sie auf die Bedürfnisse der Innenminister und auch der Polizei Rücksicht nehmen, indem sie mit dem Quick-Freeze-Verfahren eine Alternative anbietet. Hier werden bei einem Verdacht vorhandene Daten schnell, das heißt noch vor der richterlichen Anordnung, eingefroren. Doch wird sie mit diesem Argument kaum Erfolg haben.

Denn bei Flatratekunden - und die machen inzwischen rund 90 Prozent des Marktes aus - sind im Verdachtsfall kaum Daten vorhanden, die man einfrieren kann. Das Quick-Freeze-Verfahren wird daher als deutlich weniger effizient angesehen - nicht nur von den Innenministern und der EU-Kommission, sondern auch vom Verfassungsgericht und dem Datenschutzbeauftragten Peter Schaar.

Der faire Kompromiss

Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) weiß, dass ein mieses Überwachungsimage negative Folgen im Ermittlungsalltag der Polizei haben kann. Wenn ein großer Teil der Bevölkerung zur Polizei kein Vertrauen mehr hat, gehen dieser mehr Hinweise verloren, als sie mit neuen heimlichen Ermittlungsmethoden je beschaffen kann.

Ein möglicher Kompromiss könnte deshalb so aussehen: Die Polizei kann im Verdachtsfall künftig wieder bei den Providern nachfragen, wer zu einer bestimmten Zeit mit einer festgestellten IP-Adresse im Internet unterwegs war. Dazu müssen die Provider eine Zeit lang speichern - Peter Schaar meint, ein bis zwei Wochen genügen -, welchem Kunden sie wann welche IP-Adresse zugewiesen haben. Die Polizei würde dann Namen und Anschrift des jeweiligen Verdächtigen erhelten, dem sie anders oft kaum auf die Spur kommen könnte.

Während sich 80 Prozent des polizeilichen Bedarfs auf die "Übersetzung" der IP-Adressen in reale Namen richtet, ist dies, laut Verfassungsgericht, zugleich der mildeste Grundrechtseingriff bei der ganzen Vorratsdatenspeicherung. Schließlich geht es hier nur um Momentaufnahmen, nicht um persönliche Netzwerke und Bewegungsbilder. Im Gegenzug könnte auf die deutlich heiklere Vorratsspeicherung der Telefon-, E-Mail- und Mobilfunkdaten verzichtet werden.

Das wäre ein fairer Kompromiss zwischen Sicherheits- und Grundrechtsinteressen. Und hierfür könnte eine einig auftretende Bundesregierung sicher auch aushandeln, dass Deutschland künftig von der EU-Richtlinie abweichen darf. Sonst kommt am Ende wieder die alte Megavorratsdatenspeicherung.

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16 Kommentare

 / 
  • AB
    Arne Babenhauserheide

    Die IP-Speicherung können sie auch gleich lassen. Mit IPv6 werden wir eh wieder feste IPs haben, so dass nichts gespeichert werden muss.

     

    Der einzige Grund, warum wir im Netz wechselnde Adressen haben, ist, dass es zu wenige IPv4 Adressen gibt und die USA sich davon den größten Batzen gesichert haben. Die gehen übrigens gerade zu Neige (noch einen Monat oder so, dann sind alle IPv4-Adressen vergeben), wir werden also sicher IPv6 kriegen.

  • T
    TraueNichts

    @NixNutz, den Troll:

     

    Ich hätte dann gerne mal Ihre IP-Adresse... :)

  • HM
    Hermann mahr

    Deutsche Sprache schwer!

     

    Man speichert keine "Vorratsdaten", sondern Daten auf Vorrat.

     

    Daher muß es

     

    "Daten-Vorratsspeicherung" heißen.

  • M
    mah

    ich kann nur wiederholen, was viele hier schon geschrieben haben. trotzdem scheint es nötig zu sein:

     

     

    sehr geehrter herr rath,

     

    eine vorratsdatenspeicherung ist eine vorratsdatenspeicherung ist eine vorratsdatenspeicherung ist eine vorratsdatenspeicherung.

     

    ob sie dabei zwei wochen oder zwei jahre andauert, ist egal.

     

    nachdem ich hier in niedersachsen bereits erlebt habe, wie das grundrecht auf versammlung auf "basis von kompromissen" verhandelt und verletzt worden ist halte ich auch ihr "fairness-verständnis" bei grundrechtsfragen im zusammenhang mit strafverfolgungsprinzipien für falsch.

     

    außerdem: die schaffung und erhaltung einer it-infrastruktur für vorratsdatenspeicherung schafft erhebliche missbrauchsrisiken - ebenfalls unabhängig von der länge der speicherdauer.

     

     

    taz - quo vadis?

     

    (frage ich als taz-genosse)

  • RE
    Richard Ehrmann

    Gefährliche Täuschung

    Herr Rath schreibt: "Das wäre ein fairer Kompromiss zwischen Sicherheits- und Grundrechtsinteressen."

    Ein solches Fairness-Verständnis halte ich für, gelinde gesagt, hoch fragwürdig. Herr Rath erweckt den Eindruck, dass wir schnell eine faire "Mini"-VDS einrichten sollten, tut ja auch gar nicht weh, sonst kriegen wir kleinen Bürger wieder die Mega-VDS-Ohrfeige. Es geht hier um nichts anderes als eine verdachtsunabhängige Total-Überwachung einer ganzen Bevölkerung,die Herr Rath propagiert. Aber das Schlimmste ist für mich, dass ihm die TAZ den Raum dafür gibt.

     

    R. Ehrmann

  • D
    daweed

    ""Die Aufklärungsquote in der Strafverfolgung hat sich unter Geltung der Vorratsdatenspeicherung nicht nennenswert erhöht. Speziell im Bereich der Internetkriminalität war sie im Jahre 2009 sogar rückläufig. Mithin könnte eine Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung sogar erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen", erläuterte NRV-Sprecherin Christine Nordmann. Deutschland sei rechtlich "nicht zwingend verpflichtet", die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das Verbot der Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens diene dem Grundrechtsschutz und könne daher ein Abweichen von der Richtlinie rechtfertigen."

     

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Richter-und-Staatsanwaelte-springen-Justizministerin-bei-1164605.html

     

    Gern kommentiere ich auch zweimal, liebe TAZ ;-)

  • H
    hensys

    Dass die Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr bzw. Aufklärung schwerster Verbrechen überhaupt effizient genutzt werden kann, hat weder das BKA noch die zitierten vielen Innenminister belegen können. Im Gegenteil hat die Kriminalstatistik des BKA eher den Rückschluss zugelassen, dass sie für diese Art der Strafverfolgung praktisch unerheblich ist. Trotzdem wird trommelfeuerartig von einer "Schutzlücke" geredet. Die hatten wir zwischen 2001 und 2008 auch. Seltsam, dass da nie was passiert ist. Letztlich will man mit der VDS auch eher "Hühnerdiebe" fangen: Raubkopierer u. ebay-Betrüger. Man sollte das ehrlicherweise dann auch so benennen.

  • H
    hensys

    Dass die Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr bzw. Aufklärung schwerster Verbrechen überhaupt effizient genutzt werden kann, hat weder das BKA noch die zitierten vielen Innenminister belegen können. Im Gegenteil hat die Kriminalstatistik des BKA eher den Rückschluss zugelassen, dass sie für diese Art der Strafverfolgung praktisch unerheblich ist. Trotzdem wird trommelfeuerartig von einer "Schutzlücke" geredet. Die hatten wir zwischen 2001 und 2008 auch. Seltsam, dass da nie was passiert ist. Letztlich will man mit der VDS auch eher "Hühnerdiebe" fangen: Raubkopierer u. ebay-Betrüger. Man sollte das ehrlicherweise dann auch so benennen.

  • D
    daweed

    Warum will man die Daten der Zugverbindungen speichern?

     

    Ergibt doch keinen Sinn, wenn man die Tickets Bar kauft.

    Wahrscheinlich will man das nur per EC oder Kreditkarte kauft um zu wissen wer im Zug sitzt.

     

    "Die Aufklärungsquote in der Strafverfolgung hat sich unter Geltung der Vorratsdatenspeicherung nicht nennenswert erhöht. Speziell im Bereich der Internetkriminalität war sie im Jahre 2009 sogar rückläufig. Mithin könnte eine Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung sogar erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen", erläuterte NRV-Sprecherin Christine Nordmann. Deutschland sei rechtlich "nicht zwingend verpflichtet", die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das Verbot der Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens diene dem Grundrechtsschutz und könne daher ein Abweichen von der Richtlinie rechtfertigen."

     

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Richter-und-Staatsanwaelte-springen-Justizministerin-bei-1164605.html

  • N
    NixNutz

    Ich habe durchaus ein persönliches Interesse das meine Internet Verbindungsdaten gespeichert werden.

    Z.B. kann man sich aktuell damit gegen unberechtigte Abmahnungen schützen. (Abmahner behaupten meine IP ermittelt zu haben... 2 Wochen später kann ich nicht mehr das Gegenteil beweisen, das Gericht auch nicht).

     

    Meine Sichtweise...

    Diese Protokoll-Daten gehören schlicht und einfach mir. Ich bin Kunde bei meinem Provider und bezahle für den Service, auch für die Protokollierung. Ich muss entscheiden können wem ich den Einblick in diese Daten (zum Selbstschutz) gewähre und wem nicht.

    Dazu müssen diese Daten bei meinem Provider verschlüsselt vorliegen und nur ich hätte das Passwort dazu. Dieses Verfahren würde ich befürworten. Ja ,für diesen Service würde ich sogar einen Aufpreis zahlen wenn es sowas überhaupt gäbe.

    Alles andere ist meines Erachtens nicht mit dem Datenschutz vereinbar.

  • E
    Ernst

    Auch das speichern von IP-Adressen kann zu einem "Bewegungsprofil" in Bezug auf das Internetverhalten des Einzelnen führen: Das vor allem dann, wenn sich - wie immer mehr - das Internet bei vielen auf einzelne übliche Seiten und Unterseiten beschänkt (Facebook, Google, Wikipedia), oder die Suchmaschine zumindest regelmäßig als "Eintrittstor" zu anderen Seiten benutzt wird.

     

    Andererseits, dass erstmal nur die einzelnen Websitenbetreiber wissen, welche IP-Adresse auf ihrer Seite war und niemand zentral, wer mit welcher IP-Adresse wo überall, macht ein Bewegungsprofil zumindest deutlich aufwändiger. Da außerdem mit dem Anschlussinhaber (gespeicherter Name zur IP-Adresse) ja regelmäßig auch noch gar nicht genau feststehen muss, wer genau letztenendes vor dem Rechner saß, oder ob es nicht auch mehrere Personen sind, halte ich diesen "Kompromiss" - genau wie die Taz - auch für einen deutlich hinnehmbareren Eingriff, dem man sich auch leichter entziehen kann, als der Totalüberwachung von Handys.

  • KS
    Klaus Schmitz

    Mit der VDS ist es wie mit Folter, ein bisschen Folter gibt es nicht, oder würde die TAZ Rettungsfolter akzeptieren?

  • ET
    ehemaliger taz-Leser

    Langsam glaube ich wir haben in Deutschland auch ein neues Medienschutzgesetz, das der taz vorschreibt wie sie Stimmung für Vorratsdatenspeicherung ung gegen Wikileaks macht. Da kann ich mit leerem Magen kotzen!

  • E
    Ein.Kommentar

    Mit der FDP wird das eh nix. Sie habens zwar geschafft kurz vor der letzten Bundestagswahl auf den Anti-Überwachungs- und Datenschutzzug aufzuspringen und damit ein paar Wählerstimmen eingefangen, aber aufgrund diverser (selbstverschuldeter) Umstände können sie es sich nicht mehr leisten auf die Union Druck zu machen. Neuwahlen wären für die FDP eine Katastrophe, also lieber ducken und die CDU machen lassen.

     

    Siehe auch Antrag der Grünen "Keine VDS über Umweg Europa" - Linke/Grüne dafür, SPD Enthaltung, CDU/CSU und FDP dagegen!

     

    http://www.netzpolitik.org/2010/spd-netzpolitik-enthaltung-bei-vds-zustimmung-zur-online-durchsuchung/

  • K
    kazniski

    sollte die eu-richtlinie umgesetzt werden warte ich eigentlich nur darauf, dass irgend ein hacker die daten bzw. kompletten bewegungsprofile von ein paar politikern veröffentlich.. mal sehen, wie schnell das gesetz dann bestehen bleibt

  • KS
    Klaus Schmitz

    Mal wieder ein vor Unwissen gespickter Artikel von Herrn Rath.

     

    Die EU Verordnung ist in keinster Weise bindend.

     

    Das ist im EU-Vertrag geregelt, im Artikel 114, Absatz 4. Darin steht, dass die Mitgliedstaaten nicht alle Harmonisierungen zwingend umsetzen müssen, wenn dies dem nationalen Recht entgegensteht und die nationalen Regelungen dem Grundrechtsschutz dienen."

     

    http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/1101/80536.html&wort[]=richter

     

    "seit Wikileaks mal eben so 250.000 Botschaftsdepeschen stibitzen und veröffentlichen konnte."

     

    Wikileaks hat keine Daten gestohlen (Stibitzt), die wurden Wikileaks zugespielt. Würde die Presse unter Berufung des Quellenschutzes behaupten Informationen gestohlen zu haben?

     

    Die Vorratsdatenspeicherung und auch sonstige massenhafte Speicherung von Personenbezogenen Daten auf Verdacht sind mit einer freiheitlichen Demokratie einfach nicht zu vereinbaren. Die Politik hatte 2 Jahre zeit zu beweisen, dass die VDS sinnvoll ist, doch außer Massenabmahnungen von fragwürdigen Abmahnanwälten der Medienindustrie ist nichts sinniges herumgekommen.

     

    Leider gibt es keinen fairen Kompromiss bei der VDS.