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BGH verlangt StreckenausschreibungDämpfer für S-Bahn-Pläne

Das Urteil des Bundesgerichtshofs erschwert die Direktvergabe von S-Bahn-Linien an möglich Betreiber. Unmöglich sei das aber weiterhin nicht, meint der Berliner Senat.

Berliner S-Bahn-Zug. Bild: dpa

Der rot-rote Senat sieht seine Optionen für die Neuordnung der S-Bahn-Politik auch nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes kaum eingeschränkt. Das Urteil schließt Direktvergaben prinzipiell aus. Aufgrund der Berliner Besonderheiten - das städtische S-Bahn-System ist technisch einmalig - hält es der Senat weiterhin für möglich, den Betrieb auszuschreiben oder auch der landeseigenen BVG beziehungsweise der S-Bahn zumindest in Teilen, zu übertragen.

2017 läuft der Verkehrsvertrag mit der S-Bahn aus, die seit eineinhalb Jahren wegen technischer Probleme nur ein eingeschränktes Angebot anbietet. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr ausgeschrieben werden müssen.

"Wir müssen die genaue Urteilsbegründung abwarten", sagte Mathias Gille, Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, der taz. Der Senat gehe davon aus, weiterhin alle Optionen für den S-Bahn-Verkehr zu haben. Eine inhäusige Vergabe, also die Beauftragung eines eigenen Unternehmens wie der BVG, sei auch nach dem Urteil möglich.

Auch die Pflicht, Leistungen auszuschreiben, könnte durch bestimmte Ausnahmen eingeschränkt werden: etwa wenn durch besondere technische Bedingungen ein Anbieter ein Alleinstellungsmerkmal besitze oder ein Anbieter in Insolvenz gerate. "Wir können den Verkehr dann ja nicht ruhen lassen."

Die Oppositionsfraktionen sehen das anders. Aus dem Urteil "ergeben sich direkte Konsequenzen für die S-Bahn", so FDP-Verkehrsexperte Klaus-Peter von Lüdeke. Der Senat müsse das Netz in sinnvollen Teilen ausschreiben. Die Grünen sehen eine "große Chance". Der Senat müsse in drei Teilen ausschreiben: Ring, Ost-West und Nord-Süd, so Verkehrsexpertin Claudia Hämmerling.

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3 Kommentare

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  • D
    Daniel

    Den ÖPNV ebenfalls so einer Pseudo-Marktwirtschaft zu unterwerfen halte ich für eine der dümmsten Ideen, die die Grün-Gelben jemals hatten.

     

    Andere Privatunternehmen sind mindestens genauso auf Gewinne fixiert, wie die DB, und genau das sollte bei einem kommunalem ÖPNV nicht der Fall sein.

     

    Vornehmliches Ziel der S-Bahn ist der möglichst effektive und umfassende Transport der Bevölkerung, nicht der möglichst gewinnträchtige.

     

    Selbst die FDP sollte schon einmal von Synergieeffekten gehört haben!

    Daher ist die beste Option, die S-Bahn (nach und nach) von der BVG betreiben zu lassen.

    Dann brauch die DB auch keine neuen Züge mehr anschaffen. Dies tut einfach die BVG. Und die alten Züge fallen ja eh nach und nach aus, sodass die DB damit einen kleineren Teil des Netzes noch bedienen kann.

  • HS
    Hans Stoffel

    Das Aufteilen der Verkehre macht schon irgendwie Sinn ... wenn es bei einem Unternehmen zu so einem Organisationsversagen wie jetzt kommt, laufen immerhin 2/3 der S-Bahn weiter. Und das der ÖPNV über mehrere Unternehmen hin abgestimmt werden muss war in Berlin schon bisher Realität.

     

    Die Frage ist, ob man wirklich bis 2017 warten muss ... wenn ein Partner seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt (was ja inzwischen seit Jahren Realität ist) setzt es normalerweise vorzeitige Kündigung. Aber es kann natürlich sein, das sich der Senat bei der Definition der "vertraglichen Pflichten" wie auch bei den Kündigungsklauseln hat über den Tisch ziehen lassen ...

     

    Es grüßt Euch: Stoffel

  • JS
    Joachim Schirmeister

    Ich würde eine "zerschlagung" in verschiedene Teile für nicht gut halten. Endweder geht der ganze Betrieb an einen neuen Betreiber, oder abe es gibt eben dann keine S-Bahn mehr. Ich persönlich bin jahrelang ohne S-Bahn ausgekommen.

    Die Berliner S-Bahn in verschiedene Tele, wie soll das aussehen:

    Ring zB. :ODEG

    West Ost :NEB

    Nord Süd :PEG

    Nur alle drei müssten sich dan erst mal geeignete Fahrzeuge beschaffen, und die fallen ja auch nicht vom Himmel.