Kommentar Farb-Etikettierung bei der Polizei: Im Geist von Ronald Schill
Die Polizei tritt alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte mit Füßen und lässt der Willkür freien Lauf. Dies wirft ein bezeichnendes Licht darauf, wie dilettantisch und unangemessen in Hamburg Gefahrenprognosen aufgestellt werden.
D ass die Hamburger Polizeiführung - allen voran Gesamteinsatzleiter Peter Born - mit dem Demonstrationsrecht auf Kriegsfuß stehen, ist nicht neu. Schon oft hat er in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums, von wo aus er auf einer Monitorwand Demonstrations-Ereignisse verfolgt, fatale Grundrechtseingriffe in die Versammlungsfreiheit angeordnet. Allein beim bundesweiten Antira- und Klimacamp 2008 ließ Born innerhalb zweier Tage drei Demonstrationen auflösen, was Jahre später von den Gerichten für rechtswidrig erklärt wurde. Weitere Klagen sind bei den Verwaltungsgerichten noch anhängig.
Wenn die Polizeiführung um Born jedoch jetzt meint, die Einsatzkräfte durch Farb-Etikettierungen der Versammlungsteilnehmer bereits im Vorweg einstimmen zu müssen, um das "Störerpotiential" der Demonstranten zu erkennen, "Mischkonstellationen" dabei aber ausschließt, dann wirft das ein bezeichnendes Licht darauf, wie dilettantisch und unangemessen in Hamburg Gefahrenprognosen aufgestellt werden.
Die Polizei tritt alle Vorgaben des Bundesverfasungsgerichts und der Verwaltungsgerichte mit Füßen und lässt der Willkür freien Lauf. Es bleibt daher nur zu hoffen, dass der neue SPD-Innensenator Michael Neumann diesen Eskapaden ein Ende setzt, deren Wurzel noch in der Ära Ronald Schill zu finden sind.
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