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Verena Becker vor GerichtEin RAF-Prozess als Farce

Seit 2009 läuft der Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker. Nun wurde Bommi Baumann angehört, der sie in die "Bewegung 2. Juni" aufnahm.

Zeigt keine Regung: Verena Becker im Gerichtssaal in Stuttgart. Bild: dapd

BERLIN taz | Der Sitzungssaal im Stuttgarter Oberlandesgericht war gut gefüllt. Auf seinen Auftritt als Zeuge im Prozess gegen die der Beteiligung am Buback-Attentat angeklagte Verena Becker hatten nicht wenige gewartet.

Schließlich war mit Michael Baumann, in der Szene kurz "Bommi" genannt, jener Exterrorist vorgeladen, der Becker 1972 in die "Bewegung 2. Juni" und damit - drei Jahre bevor sie zur RAF überwechselte - in ihre erste terroristische Organisation aufnahm. Was wusste er über Beckers damalige Rolle und wie bewertete er sie als mutmaßliche Informantin des Verfassungsschutzes?

Um das Ende vorwegzunehmen - an Baumanns Auftritt gab es nichts, was sich im Sinne der Aufklärung für das Verfahren irgendwie hätte verwerten lassen. Kaum eine seiner Behauptungen schien belastbar zu sein. Insbesondere Baumanns Aussagen über Beckers Verbindungen zum Verfassungsschutz wurden auf den Status bloßer Spekulationen herabgestuft.

Anklage und Verteidigung unterließen zudem nichts, um den ehemaligen Terroristen als Zeugen völlig unglaubhaft erscheinen zu lassen. Die größte Keule wurde dabei vom Vertreter der Anklage, von Bundesanwalt Hemberger, geschwungen. Einer der Dialoge lautete sinngemäß:

Frage: Herr Baumann, nehmen Sie Drogen?

Antwort: Ja.

Frage: Seit wann?

Antwort: Ich nehme seit 1967 Opiate.

Frage: Ununterbrochen?

Antwort: Nee. 1993 habe ich 15 Jahre lang gar nichts mehr genommen.

Frage: Und warum haben Sie mit Ihrem Drogenkonsum wieder begonnen?

Antwort: Wegen meiner geringen Lebenserwartung habe ich mir gesagt, jetzt kommt es auch nicht mehr drauf an. Irgendn Hobby hat schließlich jeder.

Zwei der Richter schlugen daraufhin die Hände vor ihrem Gesicht zusammen. Nicht etwa aus Empörung, sondern um zu vermeiden, dass man ihre entgleisten Gesichtszüge sah. Sie konnten sich vor Lachen nicht mehr halten und wollten offenbar verhindern, dass diese Schwäche vor aller Augen sichtbar geworden wäre. Bei einer Zeugenbefragung die Contenance zu verlieren, gehört sich schließlich nicht für ein deutsches Gericht.

Auffällig war, dass die von Baumann weniger als drei Meter entfernt sitzende Angeklagte selbst auf einen solchen Brüller hin nicht reagierte. Beckers Gesichtsausdruck blieb wie immer auch in dieser Situation völlig versteinert. Sie grinste nicht, sie lachte nicht, sie machte den Eindruck, als verfüge sie nicht einmal über einen Lachmuskel.

Ihre Sonnenbrille schien ein stoneface zu verbergen, das einem Stummfilmklassiker wie Buster Keaton zur Ehre gereicht hätte. Nur mit dem Unterschied, dass Keatons Gesicht eine tiefe Traurigkeit ausstrahlte, während Beckers Verzicht auf den geringsten Ansatz an Mimik im Gegensatz zum einstigen Hollywoodstar eher maskenhaft erstarrt wirkte.

Für Hemberger schien die Sache damit erledigt zu sein. In der zweiten Hälfte der Zeugenbefragung verzichtete er vollständig darauf, noch einmal das Wort zu ergreifen. Offenbar hatte er erreicht, was er wollte. Die Tatsache, dass sich Baumann in einem Drogenersatzprogramm befindet, war für ihn nicht der Erwähnung wert. Einen Unterschied zwischen Methadon und Heroin zu machen, kam ihm nicht in den Sinn.

Hauptsache, der Eindruck hatte sich verfestigt, dass der Exterrorist in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als eingeschränkt und insofern als unzuverlässig gelten musste. Nun konnte er sagen, was er wollte, jegliches Nachhaken erübrigte sich von selbst. Alles war durch das Bekenntnis zum Drogenkonsum zur Genüge diskreditiert. Der Zeuge Baumann - darin schien sein insgeheimes Resümee zu bestehen - konnte von der Staatsanwaltschaft unter den erledigten Fällen abgebucht werden.

Zwei Kulturen

Auffällig war wieder einmal, wie sehr sich Bundesanwalt Hemberger darauf konzentrierte, Zeugen nach allen Regeln anwaltlicher Kunst auseinanderzunehmen, geradezu zu demontieren. Angesichts dieser Einstellung drängte sich erneut der Eindruck auf, als sei er der wirkliche Verteidiger Verena Beckers. Jedenfalls wird bereits seit längerem von Prozessbeobachtern gemutmaßt, dass in diesem Verfahren der Staat die Angeklagte verteidigt. Das aber wäre eine Perversion des Rechtsstaats, wenn der Vertreter der Anklage insgeheim die Interessen der Angeklagten, in diesem Fall einer Exterroristin, vertritt.

Baumann hatte Becker 1971 ebenfalls in einem Prozess, allerdings unter beinahe entgegengesetzten Vorzeichen kennengelernt. Damals war er zusammen mit Georg von Rauch angeklagt gewesen. Und Becker gehörte in dieser Zeit zur "Schwarzen Hilfe", die es sich zum Ziel gesetzt hatte, politische Gefangene zu unterstützen. Das letzte Mal gesehen haben will er sie im Sommer 1972, kurz vor Beckers eigener Verhaftung. Wenn er ihr heute auf der Straße begegnet wäre, wusste Baumann zu betonen, dann hätte er sie nicht wiedererkannt.

Es waren vor allem zwei Punkte, die Baumann an Beckers später an den Tag gelegten Verhalten monierte. Erstens verstünde er nicht, wie man als Mitglied der "Bewegung 2. Juni", der sie schließlich ihre Freipressung im Zuge der Lorenz-Entführung zu verdanken hätte, zur RAF habe überwechseln können. Das sei undankbar. Und zweitens sei ihm schleierhaft, wieso sie vom Gefängnis aus mit dem Verfassungsschutz Kontakt aufgenommen habe. Wenn man etwas sagen wollte, dann hätte man sich doch an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wenden müssen und nicht an einen Geheimdienst.

Baumann nicht ernst genommen

Um zu unterstreichen, wie klar das alles für ihn war, schob Baumann auch dieses Mal wieder ein "Aber hallo" hinterher. Beide Gesichtspunkte erweckten in der Tat ein erhebliches Maß an Plausibilität, für das Gericht aber besaßen sie keinerlei Relevanz. Es war so, als wenn sie überhaupt nicht ausgesagt worden wären. Niemand hakte nach, auch Michael Bubacks Anwalt nicht.

Baumanns Auslassungen waren mitunter so simpel, dass sich weitere Nachfragen erübrigten. Häufig kamen sie im Kleid einer lakonisch anmutenden Form der Selbstevidenz daher. Eine der lakonischen Feststellungen lautete: "Die RAF redet nicht und der Staat öffnet seine Akten nicht. Das versteh ich nicht. Da stimmt doch was nicht dran." So einfach stellt sich das für jemanden dar, der seine Erfahrungen schließlich mit beiden Seiten gemacht hat.

Die Tatsache, dass man es in Baumanns Person mit jemandem zu tun hatte, der sich im Unterschied zu den meisten anderen Ehemaligen glaubwürdig vom Terrorismus distanziert, war im Übrigen keinerlei Erwähnung wert. Als er zur RAF erklärte, dass deren Mitglieder ihn hassen würden "wie die Pest", wurde er gefragt, ob er Schutz von staatlicher Seite benötige. Doch wie nicht anders zu erwarten, verneinte er das.

Wer die Befragung des Zeugen insgesamt verfolgt hat, der wird sich kaum des Eindrucks erwehren können, einem kulturellen Clash beigewohnt zu haben. Es war so, als seien im Stuttgarter Gerichtssaal zwei Welten aufeinandergeprallt. Man hatte fortwährend das Bild von einem strukturell bedingten Missverständnis vor Augen, ganz so als spräche man ständig aneinander vorbei.

Vor 30 Jahren war man angesichts der wechselseitigen Sprachunfähigkeit zwischen der alten und der jungen Generation auf die Idee gekommen, von den "zwei Kulturen" zu reden. Damit sollte der lebensweltliche Abstand zwischen der Kultur der Aussteiger und der der sogenannten Normalos bestimmt werden. In Stuttgart schien es ganz so, als habe sich daran immer noch nichts geändert.

Bei der dortigen Zeugenvernehmung konnte man auch eine Erklärung erhalten, wie Baumann einst an seinen Spitznamen "Bommi" gekommen war. Das Kürzel ist - wie sich herausstellte - sehr viel älter als gedacht. Es handelt sich bei ihm auch nicht - wie von manchem vermutet - um eine Verballhornung von "Bombe" oder "Bombenbauer". Der Name "Bommi" stammt von der Schnapsmarke "Bommerlunder". So hatte man ihn bereits 1960 während seiner Schulzeit genannt: "Und das bin ich dann nicht mehr losgeworden." Es scheint, als sei er auch später von dem, was mit ihm assoziiert wurde, so einiges nicht mehr losgeworden.

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4 Kommentare

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  • Wenn Wolfgang Kraushaar, Politikwissenschaftler, als Berichterstatter dem Stuttgart Stammheim Verena Becker Prozess 2011 beiwohnt, vermeint, sensationell gestimmt, zu registrieren, es handele sich um eine Gerichtsposse und Farce, so irrt er sehr, angesichts einem Stammheim, mit rechtstaatlich unüblich angeschlossener JVA, das als Gerichtsort von Anfang an als rechtsstaatliche Farce zu bis heute unbekanntem Zweck ausgelelegt war, u. a., weil nicht Vorsitzender Richter, sondern der Generalbundesanwalt Siegfried Buback als politisch weisungsgebundener Kläger des Staates Bundesrepublik Deutschland unangefochten Herr des Verfahrens mit der Folge war, dass individuelle Schuld nicht ermittelt werden brauchte, weil die RAF gegen alle Rechtspraxis rückwirkend zur gesamtschuldhaft kriminellen Vereinigung erklärt wurde und alle Prozessbeteiligten, akkreditierten Prozess Berichterstatter ihren Part der Farce mitzuspielen hatten, wie hier W. Kraushaar.

    Wenn M. Baumann konstatiert "Die RAF redet nicht und der Staat öffnet seine Akten nicht. Das versteh ich nicht, es sei ihm schleierhaft, wieso V. B. vom Gefängnis aus mit dem Verfassungsschutz Kontakt aufgenommen habe. tut er das mit seinem Recht als Zeuge, seinen Part der Farce zu spielen, sich dümmer zu stellen als er ist. Dabei weiß er selbstverständlich, wie Kraushaar, dass seit Gerhart Baum Bundesinnenminister 1978 war , nachdem sein Vorgänger Werner Maihofer wg aufgedecktem Großen Lauschangriff gegen Atomphysiker AKW Gegner Klaus Traube seinen Hut nahm, ein RAF Ausstiegsprogramm mit Kronzeugenregelung griff, von dem Verena Becker, mutmaßlich üblich über den Verfassungsschutz Gebrauch zu machen verstand?



    Was soll da der boulevardteske Vergleich Verena Becker, Buster Keaton?

    Auf dem Hintergrund der Kronzeugenregelung bleibt der Staatsanwalt in staatsrechtlicher Fürsorgepflicht, V. Beckers Rechte zu wahren.

  • CH
    Christoph Herrmann

    In einem nicht ganz unwichtigen Punkt liegt Wolfgang Kraushaar schlicht falsch. Er schreibt: "Jedenfalls wird bereits seit längerem von Prozessbeobachtern gemutmaßt, dass in diesem Verfahren der Staat die Angeklagte verteidigt. Das aber wäre eine Perversion des Rechtsstaats, wenn der Vertreter der Anklage insgeheim die Interessen der Angeklagten, in diesem Fall einer Exterroristin, vertritt." Offenbar hat er zuviel amerikansiche Gerichtsserien geguckt. Da ist das tatsächlich so. Hierzulande gilt: Die Staatsanwaltschaft hat objektiv zu sein und auch entlastende Umstände aufzuklären und zur Geltung zu bringen. Wer das als "Perversion des Rechtsstaats" empfindet, sollte seine Beschäftigung mit Rechtssystem vielleicht tatsächlich auf den Konsum einschhlägiger Fernsehsendungen beschränken, statt sich zu Gerichtsberichterstattung berufen fühlen.

  • S
    Stephan

    Wo bleiben die noch lebenden Zeitzeugen für diesen Prozess? Helmut Schmidt, Hans Jochen Vogel, Hans-Dietrich Genscher, Klaus Bölling und,und,und? In der "Kleinen Lage" beim Bundeskanzler wurde doch 1976/77 vermutlich besprochen, dass man unter den RAFlern eine Informantin hatte. Und auch welche. Und: wird Horst Herold, E-BKA-Chef geladen, der gegenüber M. Buback erklärte, der sei mit seinem Verdacht auf der richtigen Spur?

  • J
    Josef

    Kraushaar at his best! Doch der Prozes ist mit der Bezeichnung "Farce" nicht hinlänglich beschrieben. Es handelt sich um eine Groteske.

    Dürrenmatt hätte seine "Freude" daran gehabt und womoglich ein Sztück geschrieben mit dem Titel:

    "Der Prozess der alten Dame".

    Frage an den Autor: steht die Angeklagte vielleicht unter Beruhigungsdrogen, die sie von menschlichen Regungen, wie Lachen o. Weinen abhalten?

    Noch eine Frage, diesmal an die Bundesanwaltschaft:

    Was hat man mit Verena Becker besprochen, nachdem man sie (2009 ?)in Berlin verhaftet hatte? Besprochen während mehrerer Monate?

    Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.