Staatsschutzverfahren: Sichere Zusammenarbeit

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg soll künftig auch die Staatsschutzverfahren Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns verhandeln.

Stünde besten Voraussetzungen zum Trotz wohl nie in Hamburg vor Gericht: James Bond, hier beim Autofahren. Bild: dpa

HAMBURG taz | Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg wird zur norddeutschen Zentrale für Staatsschutzverfahren. Das haben Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD), Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sowie Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) vereinbart.

Staatsschutzsenate des Hamburger Gerichts sollen künftig auch über entsprechende Verfahren dieser Nordländer entscheiden. Darüber soll in Kürze ein Staatsvertrag geschlossen werden. Bisher waren in Hamburg bereits Staatsschutzverfahren aus Bremen mitverhandelt worden. Niedersachsen dagegen wird seinen eigenen Staatsschutzsenat beim Oberlandesgericht Celle behalten.

Die Landesregierungen in Schwerin und Kiel müssen die Zusammenarbeit noch formell abnicken. "Ich freue mich, dass der Senat die rechtlichen Voraussetzungen für die länderübergreifende Zusammenarbeit in Staatsschutzsachen geschaffen hat", sagt Justizsenatorin Schiedek. "Das Hanseatische Oberlandesgericht verfügt über alle Voraussetzungen, um die meist komplexen Staatsschutzverfahren professionell und kompetent bearbeiten zu können."

Ein Staatsschutzsenat ist eine spezielle fachkundige Richterkammer, die Strafverfahren mit sogenannt "terroristischem Hintergrund" oder Spionageverfahren führt. 2003 verfügte das Hamburger Oberlandesgericht mit dem 3. und 4. Senat sowie dem "Hilfssenat 3a" zeitweise über gleich drei solcher Gerichte: Neben einem Prozess gegen Funktionäre der Kurdischen Arbeiterpartei PKK galt es damals gleich zwei Al-Quaida-Verfahren zu führen: Mounir el Motassadeq und Abdelghani Mzoudi wurde zur Last gelegt, zur "Harburger Gruppe" gehört zu haben, die am 11. September 2001 die Attentate auf das World Trade Center verübten.

Das Strafjustizgebäude am Sievekingplatz verfügt über einen Staatsschutztrakt mit direktem Zugang zum benachbarten Untersuchungsgefängnis. Bei "sicherheitsbrisanten Verfahren" erreichen die Zuschauer die beiden mit Panzerglas gesicherten Staatsschutzsäle über separate Eingänge mit Schleusen. Solche Verhandlungen werden über Lautsprecher in den Zuhörerraum übertragen.

Auch vor der letzten technischen Nachrüstung 2002 haben in Hamburg immer wieder spektakuläre Staatsschutzprozesse stattgefunden, etwa 1996 das Verfahren gegen die Palästinenserin Souhalia Andrawes: Sie war 1977 an der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" beteiligt, durch die RAF-Gefangenen freigepresst werden sollten.

Spionageprozesse sind seit dem Mauerfall eher die Ausnahme. 1992 stand der Polizist Klaus Siewert vor Gericht, der in den 1980er Jahren Daten an das DDR-Ministerium für Staatssicherheit weitergegeben hatte. Zwei Jahre später der Hamburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Gerd Löffler: Er hatte umwelttechnische Unterlagen an die DDR verkauft.

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