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Integrationsdebatte im BundestagMehr Migranten verbeamten

Das Kabinett verabschiedet die Erklärung zum "Aktionsplan Integration". Bei einem Gipfel im Januar wird das verbindliche Bündel von Maßnahmen dann vorgestellt.

Mit dem neuen Aktionsplan soll Integration verbindlicher und überprüfbarer werden. Bild: ap

BERLIN epd/taz | Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Erklärung verabschiedet, wie sie die Integration von Zuwanderern und anderen Menschen mit Migrationshintergrund verbessern will.

Dieser "Aktionsplan" besteht aus einem Bündel von Maßnahmen, die frühkindliche Förderung, Bildung und Ausbildung sowie den Arbeitsmarkt betreffen. Dazu gehört, dass sich die Bundesregierung um mehr Migranten im öffentlichen Dienst und um mehr Lehrer und Erzieher mit Migrationshintergrund bemühen will. Auch die Sprachförderung in Kindergärten soll verstärkt werden.

Dazu sollen bundesweit 4.000 Kitas in Regionen mit besonders hohem Anteil an Migrantenkindern zu "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" ausgebaut werden, heißt es in dem 22-seitigen Papier. Auch soll die öffentliche Förderung von Sportvereinen und Kultureinrichtungen an deren Einsatz bei der Integration von Migranten geknüpft werden.

Diese Selbstverpflichtung ist Teil eines "Nationalen Aktionsplans", der Ende Januar auf dem fünften Integrationsgipfel von Angela Merkel im Bundeskanzleramt vorgestellt werden soll. Bund, Länder, Kommunen und gesellschaftliche Organisationen legen darin verbindliche Integrationsziele fest.

An der Entwicklung des Plans waren auch zahlreiche Migrantenverbände sowie andere nichtstaatliche Organisationen beteiligt. Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), erklärte, der Plan erhöhe die Chancen von Menschen aus Zuwandererfamilien auf den sozialen Aufstieg. Er sei "ein wichtiger Beitrag für die Sicherung des Zusammenhalts in unserem Land".

Dagegen zeigte sich Memet Kilic, der integrationspolitische Sprecher der Grünen, von der Erklärung enttäuscht, weil sich darin kein Wort zu Einbürgerungen, Quoten oder einem Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger findet.

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