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PASCAL BEUCKER ÜBER DIE STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG DER KIRCHENIrgendwie, irgendwo, irgendwann

Man kann ja mal drüber reden – irgendwie, irgendwo, irgendwann. So hält es eine ganz große Koalition seit Jahrzehnten, wenn es um die Erfüllung eines Verfassungsauftrags geht: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Das legte 1919 die Weimarer Verfassung fest, so wurde es auch ins Grundgesetz übernommen. Geschehen ist seither: nichts. Auch der aktuelle Vorstoß der Linkspartei wird leider ins Leere gehen.

Dabei es geht es im Kern um die Verwirklichung der grundgesetzlich festgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat. Wer es damit ernst meint, kann es nicht hinnehmen, dass alleine im vergangenen Jahr die Länder rund 475 Millionen Euro als Zuschüsse für kircheninterne Personalkosten zahlten. Selbst der erzreaktionäre Kölner Erzbischof Joachim Meisner wird nicht aus Kirchensteuermitteln bezahlt, sondern staatlich alimentiert. Auch Nichtkatholiken müssen also für ihn aufkommen.

Die beiden Großkirchen berufen sich auf Ansprüche, die bis in die Reformationszeit zurückreichen und bei denen es um eine Entschädigung des Verlustes ihrer institutionellen Macht ging. Einen vernünftigen Grund, dafür auch heute noch zu zahlen, gibt es nicht.

Wie es um die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland tatsächlich bestellt ist, illustrierte die Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf Ende Februar: Von den acht angemeldeten RednerInnen glänzten vier durch Abwesenheit. Sie nahmen lieber am zeitgleich stattfindenden Dankgottesdienst für den jetzigen Expapst Joseph Ratzinger teil.

Inland SEITE 7

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