Weniger Förderung für Fotovoltaik: Kürzungen reichen nicht auf's Dach
Bund und Länder einigen sich offenbar über die Kürzung der Solarförderung. Gleichzeitig definieren sie das künftige Ende der Einspeisevergütung.
BERLIN taz | Bei der Kürzung der Solarförderung könnten Eigenheimbesitzer und Kommunen mit einem blauen Auge davonkommen. Die Einschnitte in die Vergütung für Sonnenstrom fallen möglicherweise geringer aus als ursprünglich geplant. In diese Richtung deuten die Verhandlungen zwischen Ländern und Bund im Vermittlungsausschuss.
Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, die Vergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom aus Fotovoltaikanlagen um bis zu 32 Prozent zu kürzen. Vor allem SPD-, aber auch CDU-regierte Bundesländer versuchen seitdem, die Einschnitte abzumildern. Sie machen sich Sorgen um die notleidenden Firmen, die Solaranlagen produzieren, und um die Handwerker, die sie installieren.
Der Kompromiss scheint darin zu bestehen, die Kürzung für mittlere Dachanlagen abzumildern. Das betrifft die Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Kommunen, die beispielsweise die Dächer von Kindertagesstätten oder Feuerwachen mit Solarzellen ausrüsten.
Nach der bisherigen Regelung werden diese Dachanlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt Leistung mit 23,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gefördert. Die Bundesregierung wollte diesen Betrag um zunächst rund 7 Cent senken.
Einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, setzten sich dafür ein, wenigstens die Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung mit einem höheren Satz zu fördern. Der ausgehandelte Kompromiss sieht nun vor, dass Solarkraftwerke dieser Größenordnung künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, haben sich Bund und Länder außerdem geeinigt, die Förderung für Solaranlagen komplett einzustellen, wenn 52 Gigawatt Leistung am Netz sind. Heute können Solarkraftwerke bereits maximal 28 Gigawatt bereitstellen. Der Vorrang für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz – eine Bevorzugung gegenüber Atom-, Kohle- und Gasstrom – soll allerdings auch dann erhalten bleiben.
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