Oppositions-Bespitzelung: Grüne beschäftigen Verfassungsschutz
Weil Niedersachsens Grünen-Landtagskandidat Jan Wienken vom Verfassungsschutz beobachtet wird, fragen Parteifreunde an, ob der Dienst auch über sie Informationen sammelt.
HANNOVER taz | Mit dem Fall des niedersächsischen Grünen-Politikers Jan Wienken, den der Verfassungsschutz seit Jahren beobachtet, wächst die Kritik an der Behörde von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Die Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linke sprechen von einem Skandal und fordern eine Unterrichtung des Verfassungsschutzausschusses sowie Akteneinsicht. Politische Wegbegleiter des 25-jährigen Landtagskandidaten beantragen bei der Behörde nun Auskunft darüber, ob man auch über sie Akten führt.
„Rechnen muss man offenbar mit allem“, begründet diesen Schritt etwa Gregor Möllring, Sohn von CDU-Finanzminister Hartmut Möllring und wie Wienken einst Landessprecher der Grünen Jugend, heute im Grünen-Landesparteirat. Helge Limburg, Grünen-Rechtspolitiker im Landtag, rät gar „jedem politisch Aktiven aus dem linken Spektrum, ein Auskunftsersuchen zu stellen, damit zumindest die Dimension der Beobachtung dieses Spektrums deutlich wird“.
Bekannt – und umstritten – war bislang, dass der Verfassungsschutz seit Schünemanns Amtsantritt 2003 die Linkspartei samt ihren Abgeordneten beobachten lässt. Dass mit Wienken auch Grüne als vermeintliche Linksextremisten im Fokus stehen, wurde vergangene Woche öffentlich. Gegen ihn liege ein Platzverweis von 2006 vor, teilte man Wienken auf Anfrage mit, außerdem die Teilnahme an Protestaktionen 2008 und 2011. Letzteres bestreitet Wienken (siehe Interview): Während der Demo 2011 sei er bei einer Parteiveranstaltung gewesen.
Auskunft über zur Person gespeicherte Daten muss Niedersachsens Verfassungsschutz laut § 13 des Verfassungsschutzgesetz des Landes erteilen.
Ein formloses Schreiben reicht, Briefentwürfe gibt es auch im Netz unter www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft.
88 Auskunftsersuchen haben Niedersachsens Verfassungsschützer 2011 beantwortet, zu 59 gab es keine Daten.
Dem Großteil der Beobachteten wurde auf ihre Anfrage nur ein Teil der Überwachungsergebnisse mitgeteilt: Von 29 Betroffenen erhielten nur sieben die kompletten gesammelten Daten, in einem Fall wurde alles zurückgehalten.
Für vollständigen Einblick kann man nach § 13 Absatz 3 des Verfassungsschutzgesetzes den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.
Einen „Widerspruch“ sieht selbst Verfassungsschutz-Sprecherin Maren Brandenburger. Ob Wienken an der Aktion 2011 teilgenommen hat oder nicht, sei aber „nicht erheblich“: Brandenburger verweist auf „weitere Erkenntnisse“, die die Beobachtung rechtfertigen, nennt aus Datenschutzgründen aber keine Details. Dabei, betont sie, gehe es nicht um Wienken als Mitglied der Grünen oder der Grünen Jugend, sondern um linksextremistische Gruppen, in denen Wienken sich bewege.
„Überschneidungsbereiche“ zwischen Grüner Jugend und Autonomen, wie Brandenburger es nennt, vermutet ihre Behörde indes schon länger: 2011 gerieten in Hannover Jugendliche ins Visier, die mit Hausbesetzungen ein selbst verwaltetes Jugendzentrum forderten, darunter auch Minderjährige aus der Grünen Jugend. Grünen-Politiker Limburg nennt das „eine Frechheit und juristisch nicht begründbar“. Eine Hausbesetzung könne „ein Rechtsverstoß sein, ein verfassungsfeindlicher Akt ist sie nicht“. Brandenburger sieht das anders: Wer sich im „Überschneidungsbereich“ betätige, „läuft eben Gefahr, beobachtet zu werden“. Schünemann erklärte zur Beobachtung der Hausbesetzer, auch das Schaffen „herrschaftsfreier Zellen“ seien „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“.
Sigrid Leuschner von der SPD fordert Schünemann unterdessen auf, offenzulegen, nach welchen Kriterien sein Verfassungsschutz Personen als linksextremistisch einstuft. „Die bloße Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen, an denen auch autonome Gruppen teilnehmen, kann ja wohl nicht ausreichen“, sagt sie.
Ob Schünemann das ad hoc ausführen kann, ist fraglich: Für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage Limburgs zu Widersprüchen im aktuellen Verfassungsschutzbericht erbat er sich jetzt bereits die zweite Fristverlängerung. Limburg fragt etwa nach konkreten Fakten, warum der Bericht militante Tierschützer und Anti-Castor-Initiativen als verfassungsfeindlich einstuft.
Darüber ist man sich im schwarz-gelben Kabinett offenkundig uneins: Mit „umfangreichen Abstimmungen innerhalb der Landesregierung“, erklärt das Innenministerium die Verzögerung. Wäre der Bericht „fundiert und gründlich recherchiert“, hält Limburg dem entgegen, „hätte die Antwort eigentlich innerhalb einer Woche kommen müssen“.
Leser*innenkommentare
sputnik1969
Gast
Es wird immer deutlicher, dass wir in einem Überwachungsstaat leben, in dem alle überwacht werden, AUSSER denen, die die Überwachung am dringendsten nötig hätten. Die Parteien, die sich immer öfter als absolute Verfassungsfeinde präsentieren (CDU/CSU/FDP) sind scheinbar die einzigen, die nicht überwacht werden. Dabei sollte meiner Ansicht nach ein Herr Friedrichs als erster zurücktreten, hat er doch zuletzt mit seinen Kommentaren zu Urteilen des BVerfG bewiesen, das er alles andere als ein lupenreiner Demokrat ist. Überhaupt kamen die meisten Angriffe auf unserer Grundgesetz (sowohl in verbaler Form als auch in Form illegaler Gesetze) von den drei oben genannten Parteien.
Frau Merkel sprach im Zusammenhang mit dem Beschneidungsurteil davon, das wir uns zu Komikern in den Augen der Welt machen. Meiner Ansicht nach hat sie längst jeden Bodenkontakt verloren. Diese Regierung, die längst keinen Rückhalt in der Bevölkerung mehr hat sollte schnell zurücktreten und den Weg für Neuwahlen frei machen. Alles andere ist längst nicht mehr angemessen.
Klardenker Esslingen
Gast
An Fritz Teich:
Richtig, außerdem hat der Verfassungsschutz ja gar keine gesamtdeutsche Verfassung die es zu schützen gibt, sondern nur ein Grundgesetz, das keine Verfassung ist. Beweis: Artikel 146.
Nikolai Elbers
Gast
Warum schreibt Ihr verniedlichend von einem Dienst
und schreibt nicht einfach Geheimdienst?
dana i
Gast
die politische polizei...
Scheinbar als völlig normal akzeptiert.
In der *sie nennen sich konservativ* ....fraktion aller (Volks-)Parteien sowieso.
Ist ebenso krass wie krass lächerlich.
Und tschüss.gehe ne runde affenschauen -Im Zoo (-:
Fritz Teich
Gast
Der Verfassungsschutz muesste ehrlicherweise Staatsschutz heissen. Nichts anderes ist mit Verfassung gemeint. Um hoeherrangiges Recht geht es nicht.
schuh
Gast
dass nicht wenige grüne, vor allem junge grüne, linksextremes bis teilweise linksfaschistoides gedankengut verbreiten, ist ja nun nichts neues. ich selbst erlebe es sehr oft an meiner uni. gut, dass der verfassungsschutz, wenn er schon mit den rechtsextremisten nicht klar kommt, wenigstens ein auge auf die gefahr von links wirft.
*Kopfschüttel*
Gast
Das anmelden von Demonstrationen gegen Nazis oder gegen die Pelzindustrie reicht schon aus, um den Vermerk "Gewalttäter, linksmotiviert" zu bekommen. Man muss keine Gewalt ausgeübt haben. Linksmotivierte sind offensichtlich immer Gewalttäter.
*Kopfschüttel*
Gast
"Schünemann erklärte zur Beobachtung der Hausbesetzer, auch das Schaffen „herrschaftsfreier Zellen“ seien „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“." Mitgliedschaft im Ku Klux Klan verstößt offensichtlich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und spricht auch nicht dagegen, im Staatsdienst als Polizeibeamter tätig zu sein. Gegen Castortransporte zu demonstrieren greift die freiheitlich-demokratische Grundordnung dann wieder an, weil die Atomkraft und alle ihre Auswüchse von der Verfassung geschützt werden oder sind das Kapital und dessen Eigner die Schützenswürdigen? Es ist kaum auszuhalten. Aber es giebt keinen Volkszorn, keinen Sturm auf die Bastille, nix.