126.-129. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: 30 Stockschläge auf den Hintern

Von Urlaub bis Goldhandel: In der FDLR war alles geregelt, mit schriftlichen Genehmigungen und archiviertem Funkverkehr. Ein Ex-Hauptfeldwebel erzählt.

Ein FDLR-Soldat sucht seinen Urlaubsantrag im kongolesischen Busch, Anfang 2009. Bild: reuters

STUTTGART taz | Hauptfeldwebel W hat eine typische FDLR-Militärkarriere hinter sich: Vor dem Genozid an Ruandas Tutsi 1994 in Ruanda schon ansatzweise militärisch ausgebildet, floh der ruandische Hutu 1994 wie Millionen andere ins benachbarte Zaire und landete schließlich in der Zentralafrikanischen Republik, ein langer Weg zu Fuß über Bukavu, Kisangani, Lisala, Gemena und dann schließlich bei Zongo über den Ubangi-Fluss nach Bangui. Untergebracht waren die Flüchtlinge dort in Flüchtlingslagern in Bouca.

Zu einem ungenannten Zeitpunkt kehrte W als Soldat nach Zaire - mittlerweile Demokratische Republik Kongo - zurück, um Kongos Armee im Kongokrieg 1998-2003 gegen Ruanda zu unterstützen. W erhielt eine militärische Fortbildung in Katanga. Seine Truppe hieß „Forces Spéciales“, in ihr waren mehrere Brigaden ruandischer Hutu-Kämpfer aus der Zentralafrikanischen Republik und aus Kongo-Brazzaville gesammelt. Sie ging bei der Gründung der FDLR 2000 in dieser auf.

2002, als Ruanda und Kongo Frieden schlossen und Kongo die Demobilisierung der FDLR zusagte - ein nicht gehaltenes Versprechen - gehörte W zu den FDLR-Kämpfern, die in der Militärbasis Kamina in Katanga zusammengezogen wurden, um als erste nach Ruanda zurückgebracht zu werden. Es kam damals zu einem Aufstand der ruandischen Hutu-Kämpfer, die Repatriierung wurde abgesagt und die FDLR-Einheiten gingen zurück in den Busch und schlugen sich - wieder zu Fuß, aber in umgekehrter Richtung - zu ihren Kameraden nach Ostkongo durch, wo sie ab 2003 ihren Staat im Staate errichten sollten.

W war 2003 bis 2009 in Nord-Kivu. Zu den Aufgaben von W‘s Einheit gehörte die Zusammenarbeit zwischen der FDLR und Kongos Regierungsarmee FARDC. Letztere habe die FDLR zu Versammlungen mit der kongolesischen Zivilbevölkerung abgehalten, in den Gebieten, in denen die FDLR präsent war, sagt er in seiner Vernehmung vor dem OLG Stuttgart im Kriegsverbrecherprozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1. Vizepräsident der FDLR, zwischen dem 14. und 23. Januar 2013.

„Erlaubnisformulare ausfüllen und unterschreiben“

Unter anderem arbeitete W in der Verwaltung. „Ich machte eine Liste von Soldaten und schrieb auf, welcher Soldat die Erlaubnis hatte, irgendwohin zu gehen, Erlaubnisformulare von Soldaten ausfüllen und unterschreiben zu lassen, damit die Soldaten in Urlaub gehen können“, beschreibt er seine Tätigkeit. „Wenn jemand zu spät aus dem Urlaub zurückkam, hat er 30 Stockschläge auf den Hintern bekommen. Man hat das aufgeschrieben und dem FOCA-Kommando (Militärkommando der FDLR, d.Red.) mitgeteilt“. Diese Art der Bestrafung hat er mehrfach gesehen, sagt W.

Es wurden auch Genehmigungen ausgestellt, Handel zu betreiben. W‘s Einheit befand sich in einem Gebiet mit Goldminen, ausgebeutet von der lokalen Bevölkerung. Auf dem nahen Markt von Kasugho wurden Waren gegen Gold getauscht - „Kleidung, Salz, Alkohol, Radios, Werkzeuge um Gold zu graben, ich glaube man nennt es Schaufel“, sagt W. Die FDLR gaben der lokalen Bevölkerung Naturalien und ließen sich in Gold und mit Lebensmitteln bezahlen, teils als Tauschhandel, teils auf Kreditbasis.

Der Markt von Kasugho war ein wichtiger Umschlagplatz für die FDLR. Die Verteidigung will wissen, was man sich für das Gold kaufen konnte - „Nahrung? Ein Auto? Ein Flugzeug? Salz?“ „Man konnte kein Flugzeug kaufen“, antwortet W. „Kleidung, Lebensmittel oder Telefone. Oder wenn man heiraten wollte, konnte man die Hochzeit damit finanzieren.“

Ein Heft für Postausgang, eines für Posteingang

W arbeitete später auch als Funker. Er beschreibt seine Tätigkeit: „Mein Kommandeur schrieb die Nachricht auf und gab sie mir, dann habe ich die Nachricht kodiert, dann wurde die Nachricht zum Funkgerät geschickt wo die Nachricht hinsollte. Nachdem die Nachricht geschickt wurde, bleibt die Nachricht im Heft für ’Nachrichten - Out‘“ - in dekodierter Form, wie er auf Nachfrage der Verteidigung klarstellt. „Wenn eine Nachricht kommt, dekodiere ich die Nachricht, dann tue ich sie in das Heft für ’Nachrichten - In‘ und brachte die Nachricht zum Kommandeur.“

Aber ab Ende 2008 ging das nicht mehr - „weil wir Solaranlagen nutzten und die Solaranlage funktionierte nicht mehr gut. Wir konnten das Akku nicht aufladen, daher konnten wir das Gerät nicht benutzen“.

Als das Funkgerät ausfiel, wurden Mobiltelefone benutzt. Das war zufällig auch die Zeit, als die FARDC sich von der FDLR abwandte und schließlich 2009 anfing, gemeinsam mit Ruanda gegen die FDLR zu kämpfen. Dann war es nicht mehr möglich, nach Kasugho zu gehen und Telefoneinheiten zu kaufen. Kongolesische Zivilisten schickten Einheiten. Es wurden dann auch keine Funknachrichten mehr kodiert und in Heften aufbewahrt wie vorher.

In direkter Befragung durch den Angeklagten Murwanashyaka - diese Befragung in der Muttersprache wird trotz Einwand der Bundesanwaltschaft zugelassen - bestätigt der Zeuge, dass keine Funknachrichten an oder von Murwanashyaka oder Musoni kamen bzw. gingen. Später, gegen Ende der richterlichen Befragung, wird klar, dass W‘s Einheit gar keinen Funkverkehr mit Europa tätigte, sondern nur mit dem FOCA Kommando vor Ort kommunizierte.

Desertieren ist verboten

Irgendwann nach Beginn der gemeinsamen kongolesisch-ruandischen Militäroperation „Umoja Wetu“ gegen die FDLR 2009 wurde auch Ws Einheit angegriffen. „An das Datum erinnere ich mich nicht, es war ein Freitag gegen 13Uhr“, erzählt W. Schon um 9 Uhr war die FDLR-Einheit von der lokalen Zivilbevölkerung gewarnt worden, dass Kongos Armee angreifen werde, und befand sich in Alarmbereitschaft.

“Es war ein Angriff von FARDC-Soldaten. Sie griffen uns an und schossen auf uns. Etwa 20 Minuten gab es Kampfhandlungen. Dann flohen wir und gingen zurück. Was wir tragen konnten, nahmen wir mit.“ Die Einheit sei nie mehr auf ihren Hügel zurückgekehrt. Aus dieser Situation sei W später desertiert.

Einer der Richter stellt dazu kuriose Fragen, zum Beispiel ob er vorher seinen Vorgesetzten Bescheid gesagt habe. Nein, sagt W. Warum nicht? „Ich denke, ich sollte es ihnen nicht sagen, sie hätten es nicht akzeptiert“, antwortet W und lächelt. Hatte er Angst vor Strafe? „Ich hätte es nie sagen können, sie hätten es nicht akzeptiert. Man kann nicht um Erlaubnis zum Desertieren bitten.“ Und was passiert bei unerlaubter Desertion - wie hätten die Vorgesetzten reagiert? „Sie hätten es verboten.“

Redaktion: Dominic Johnson

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