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HOCHSCHULERückmeldegeld retour

Senatsverwaltung reagiert auf Verfassungsgericht in Sachen Rückmeldegebühr - jetzt gibt es auf Antrag Geld zurück.

Studierende bekommen Geld zurück Bild: DPA

Wer zwischen 1996 und 2004 in Berlin studiert hat, kann sich freuen: Die Rückmeldegebühr von 51 Euro pro Semester wird zurückgezahlt. Im November hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gebühr zu Unrecht erhoben wurde.

Offen blieb bisher aber, ob die Sache nicht inzwischen verjährt ist. Knapp drei Monate dauerte die Prüfung der Senatsverwaltung für Wissenschaft. Jetzt liegt das Ergebnis vor, dass „allen […] von ehemaligen Studierenden geltend gemachten Ansprüchen auf Rückerstattung verfassungswidrig erhobener Rückmeldegebühren stattzugeben ist“. So heißt es in einem Schreiben der Senatsverwaltung an alle Universitäten sowie an den Anwalt Michael De Saavedra-Mai, der mehrere Dutzend Studierende in der Angelegenheit vertritt.

Das bedeutet: Alle Studierenden aller Universitäten und Fachhochschulen erhalten das Geld zurück. Dabei ist egal, ob sie es damals unter Vorbehalt bezahlt haben. Sie müssen allerdings einen Antrag bei ihrer Hochschule auf Rückzahlung stellen. Ein besonderes Formular ist nicht nötig, ein Musterschreiben gibt es auf der Website des Astas der Humboldt-Universität. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt erst Ende dieses Jahres. In der Summe handelt es sich um einen "hohen zweistelligen Millionenbetrag", so ein Sprecher von SPD-Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres.

Im Jahr 1996 hatte die Koalition aus CDU und SPD die Gebühr eingeführt. Eine „Initiative gegen Studiengebühr“ organisierte Demonstrationen, sammelte 20.000 Unterschriften, 2.500 Studierende zogen vor Gericht. Eine Sprecherin des Wissenschaftssenators sagte damals, die Gebühr werde „mit Sicherheit“ nicht zurückgenommen: „Die Menschen müssen sich daran gewöhnen, dass Staatsleistungen in Zukunft nicht mehr umsonst zu haben sind.“ Der Staat lasse sich nicht „erpressen“.

Im November erklärte das Bundesverfasungsgericht die Rückmeldegebühren für verfassungswidrig. Denn Gebühren dürfen – anders als Steuern – nur für einen bestimmten Zweck erhoben werden.

Laut der Begründung des Gesetzes von 1996 sollte die Gebühr von damals 100 Mark die Verwaltungskosten für die Rückmeldung decken. Doch in Wirklichkeit lagen diese Kosten nur bei 22,41 Mark – ein „grobes Missverhältnis“, so das Verfassungsgericht. Die Entscheidung der Senatsverwaltung, das Geld an alle Studierenden zurückzuzahlen, sei nun „die Konsequenz aus diesem Urteil“, so Anwalt De Saavedra-Mai.

Schon vor ein paar Jahren dämmerte dem Land, dass die Gebühr rechtswidrig ist. Es schaffte sie aber nicht ab. Sondern erweiterte einfach den Verwendungszweck: Seit 2004 müssen Studierende die 50 Euro pro Semester nicht mehr allein für die Rückmeldung, sondern auch für die Studienberatung, die Arbeit der Prüfungsämter und für die "Benutzung von Einrichtungen" zahlen.

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7 Kommentare

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  • C
    cila

    Das scheint ja auch für die Berliner Fachhochschulen zu gelten... Gibt's da mittlerweile auch Muster-Anschreiben, oder zumindest die entspr. Adressen?

    Ansonsten: eine gute Idee, das zurückgeholte Geld zu spenden, da bin ich dabei. Wofür, bleibt jedeR selbst überlassen (finde die Antwort von Martin an Richard absolut zutreffend).

  • M
    Martin

    suuuuuper Richie,

    du Held.Freut einen zu hören , dass dein leben in den allerbesten Bahnen verläuft und deine Spende, großmütig wie du bist nicht irgendwelchen hilfsbedürftigen zu Gute kommt sondern dem schulischen Umfeld des eigenen Kindes.WOW.da bin ich baff, Helden braucht das Land

  • RD
    Richard Dittrich

    Super, vor 15 Jahren Diplom gemacht und jetzt gibt es sogar Geld zurück. Kurz gefreut und überlegt, dann kann ich ja mal Essen gehen oder mir das 3 Smartphone kaufen, denn ansonsten habe ich alles, auch weil ich an der TU studiert habe und am Ende einen Abschluss hatte. Okay, damals hat die Gebühr genervt, aber heute ? Deshalb in Gedanken umgeschwenkt und jetzt wird umverteilt. Das Geld hole ich mir wieder, aber dann bekommt es der Förderverein der Schule meines Sohnes. Denn ehrlich, brauchen tut das Geld von uns fast keiner, gerade weil keiner damit gerechnet hat, deshalb lasst es uns dahin spenden, wo unser Senat und unsere Bundesregierung nicht genug Geld hin überweist.

  • J
    Johannes

    Gefällt mir nicht. Dadurch werden aus den Hochschulen, die ohnehin schon pleite sind, weitere Millionen rausgepresst. Stattdessen bin ich der Ansicht, dass Alumnis Ihre Hochschule lieber nachträglich finanzieren sollten - immerhin haben sie nahezu unentgeltlich eine Ausbildung bekommen, die ihren jetzigen Wohlstand sichert. Da könnte man sich eher dankbar zeigen, anstatt jetzt so eine Rechtslücke auszunutzen - oder eben zumindest darafu verzichten.

  • AL
    AStA loves you!
  • C
    Claudia

    Den Musterbrief für FU-Studenten gibts unter folgendem Link:http://www.astafu.de/content/r%C3%BCckmeldegeb%C3%BChren-berliner-unis-im-zeitraum-1996-2004-verfassungswidrig-asta-fu-ver%C3%B6ffentl-0

  • A
    anna

    aber genauso solche sogenannten "Verwaltungsgebühren" gibt es Baden-Württemberg auch. Die (übringens gerade angehobenen) Gebühren werden nicht für die Kosten der Verwaltung, die durch die Rückmeldung oder Einschreibung entstehen, verwendet, sondern fließen von den Hochschulen direkt ans Land, wo Haushaltslöcher damit gestopft werden. Die Wissenschaftsministerin Bauer, die vor ihrem Amtsantritt, als die Grünen noch in der Opposition waren, dies eine "versteckte Bildungsgebühr" nannte, rechtfertigt sich damit dass 60 Euro ja wesentlich weniger als die 500 Euro Studiengebühren sind, die ja von der Grün-Roten-Regierung 2011 abgeschafft wurde.

    Mit dem Präsidenzfall des Verfassungsgerichts sollte dies so schnell wie möglich auch abgeschafft und den Studierenden zurückgezahlt werden.