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Kommentar GleichstellungDie Union will verurteilt werden

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Kritik der Union am Verfassungsgericht ist nicht ernstzunehmen. Denn bei der Gleichstellung zeigt sich, wie sinnvoll ein politisches Gericht ist.

N un hat die Union also doch wieder der Mut verlassen. Statt die Gleichstellung der homosexuellen Paare selbst voranzutreiben, will sich die CDU/CSU weiter vom Bundesverfassungsgericht verurteilen lassen. Urteil für Urteil, Schritt für Schritt. Die Union will verpflichtet werden. Es soll nicht so aussehen, als hätte sie etwas eingesehen.

Natürlich ist das Bundesverfassungsgericht ein politisches Gericht, das politische Entscheidungen trifft und sie als Verfassungsrecht verkauft. Dass das auch für die Gleichstellung Homosexueller gilt, sieht man schon daran, dass das Gericht erst seit vier Jahren als Motor der Gleichstellung agiert.

Dass die Einrichtung eines politischen Gerichts an der Staatsspitze sinnvoll ist, zeigt die Diskussion über die Homo-Ehe aber auch. Denn eigentlich ist die Gesellschaft längst reif genug, die eingetragenen Partnerschaften an die Ehe anzugleichen. Dass dies nicht gemacht wird, ist nur der Rücksicht auf die konservativen Stammwähler der Union geschuldet.

privat
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Wenn hier das Bundesverfassungsgericht eingreift, verletzt es nicht die rechtsstaatliche Gewaltenteilung, sondern es verhindert, dass aus populistischer Taktik willkürliche Gesetze zulasten umstrittener stigmatisierter Minderheiten gemacht werden. Es ist schon peinlich genug, dass ausgerechnet die christlichen Regierungsparteien hierfür Anlass geben.

Dagegen ist die Unions-Kritik am Bundesverfassungsgericht nicht ernst zu nehmen. Natürlich sollen auch Verfassungsrichter gelegentlich mit der Presse sprechen und ihre Urteile erklären und diskutieren. Dass sich Andreas Voßkuhle jüngst mit Hauptstadtjournalisten traf, war deshalb kein Fauxpas, sondern ein Akt der Transparenz, der dem Gericht gut ansteht. Vermutlich galt die Kritik aus dem konservativen Flügel der Union aber auch gar nicht dem Karlsruher Gericht und seinen Urteilen, sondern indirekt der Unions-Spitze und ihrem für manche unerwarteten und zu weit gehenden Modernisierungskurs.

Nun haben sich die Traditionalisten ja durchgesetzt. Der liberale Frühling der Union ist schon wieder vorbei. Die Unions-Spitze hat gezeigt, dass sie durchaus zu moderner Politik in der Lage wäre, aber doch mehr Nutzen in der Pflege ihrer piefigen Vorurteile sieht. Man kann nur hoffen, dass das von den Wählern als Schwäche und nicht als Standhaftigkeit wahrgenommen wird.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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21 Kommentare

 / 
  • L
    lowandorder

    @von Heidrun:

    Dankeschön:-)

    Auch für die interessante Diskussion."

     

    Ok. Nach Frischluft&Sauna:

    SCHATTENJUSTIZ - könnte als erster Arbeitsbegriff echt nützlich sein.

    auch in der Assoziation zu - Schattenwirtschaft, nen Schatten haben, die im Schatten etc

    Und die undifferenzierte ' Moralkeule' überwinden helfen, ohne die darin liegende moralinsaure Müffeligkeit aus dem Blick zu lassen.

    Gleichzeitig wird eine Art asoziales, illegitimes, weil angemaßtes Regelwerk suggeriert und als Diskussionsfolie erkennbar, transparent und in seiner Verknüpfung zu ähnlichen Biotopen für Bekloppte wahrnehmbar.

    Also: was haben Mülltrennüberwachungsblockwarte mit frustrierten rumekelnden Zentrum für Arbeit-Mitarbeitern zu tun? usw

    Dabei Regelmäßigkeiten in den Blick nehmen, hieße auch z.B. : Veränderungen bei Beratungen in solchen Zentren, aber auch bei der AOK zu diskutieren.

    Dort: Anweisung - bei angedrohter Abmahnung - an AOK-Mitarbeiter, nicht mehr zu beraten ("…bei Ihrer Erkrankung könnten Sie sich noch nach .… behandeln lassen"), sondern nur auf Nachfragen zu reagieren. Das in Relation zur Kampagne der Techniker Kasse, statt psychotherapeutischer Behandlung durch tendeziöse Erhebungen " Heilung durch Psychopillen" zu puschen usw usf.

    So könnten relevante Hintergrundnetze plastisch werden,

    und früher erkannt werden, wie - zu spät - bei der Bologna/Master/Bachelor-Pleite;

    diese Industrie/Bertelsmann-Connection zur Verschulung unserer Hochschulen.

    Also ein weites Feld, aber das sollte nicht schrecken,

    die Speicherkapazitäten von Schwärmen sind ausreichend groß und potent.

     

    Vielleicht sind das ja die Anfänge/ Einstiege in eine weitere Bewegung im Netz -

    wie erfolgreich für Lobbying oder ÖPP/PPP.

    Ich drück uns allen - alle Daumen und bin gespannt.

  • H
    Heidrun

    @ lowandorder

    @ dennis

     

    Dankeschön:-)

     

    Auch für die interessante Diskussion.

  • L
    lowandorder

    @von Heidrun:

    @ lowandorder:

    Was meine ich mit 'Schattenjustiz'?"

     

    Short cut.

    Spannend. Kann man nehmen.

    Aber des morgens un auffe Insel, bisken heftig.

    Nochens was glasperlenspielen.

     

    Ps: die Blumen am Ende: werds weiterleiten und - ich wollt es wärn paar mehr!

  • L
    lowandorder

    @von Normalo:

    Hallo Herr Rath,

     

    …"

     

    Ihre Auffassung kann ich gut nachvollziehen; sie wird aber der raison dieser Republik, dem Grundgesetz und der Eigengesetzlichkeit von Politik, vor allem aber Recht nicht gerecht. Ja - beruht beim Recht auf der verständlichen, ab höchst gefährlichen Überhöhung von Recht als - Das Sichere!

     

    Recht aber ist Menschenwerk, nur bedingt eindeutig und klar.

    Noch in der Rechtstheorie des Positivismus waren die Juristen von der einen -!richtigen Lösung einer Rechtsfrage überzeugt.

    "Grau, mein Freund…" - oder wie schon für das einfache, also nichtverfassungs - Recht

    der Präsi Sendler: " … die eine Lösung? was meinen Sie, wie manchmal im Senat die Fetzen fliegen?"

    Und - noch schärfer: Richterrecht - so wurde das gesamte Arbeitsrecht ausgehend von einer Handvoll BGB-Paragraphen (" soziales Öl"!)

    und dem Art 9 GG geschaffen! Wie - bitte will man diesen Vorgang begreifen?

     

    Recht, ob via Gesetzen, Verordnungen etc Richterrecht, richterlicher Entscheidung

    generiert, ist geronnene Macht; Umsetzung einer der drei Gewalten, die vom Volke ausgehen.

    Und Politik? Sie merken schon via "Macht" gar nicht so

    so was Grundverschiedenes: denn - durchläuft die Lösung gesellschaftlicher nach

    den öffentlichen/politischen Diskursen die von der Verfassung vorgesehenen Verfahren,

    ist sie schwupps - Norm/Recht( dieses aber wie gesagt mit den o.a. ( notwendigen!) "Mängeln".

     

    Und wo hängt da nun Karlsruhe? - dieses Oktroi der Besatzungsmächte!

    Gericht? hm. Zwitter? who knows?

     

    Look and see. Es hat als Folie seiner ihm qua Gesetz angetragenen Entscheidungen die Verfassung, das Grundgesetz und weiteres höherrangiges Recht bis hin zum Völkerrecht und es ist ihm in dieser Republik die Macht eingeräumt, selbst den Gesetzgeber - gemessen an diesen Normen - " auszuhebeln". ( anders - nur als Beispiel bewußt Schweden: - neje tak!)

    Und das - obwohl diese Normen "wie Findlinge im Fluß" sind ( Herrmann Heller),

    und - die Mütter und Väter aus den Erfahrungen, insbesondere der Nazi -Zeit, zudem Grund- und Menschenrechte an den Anfang gestellt, sie ihres "Programmcharakters" entkleidet, sie vielmehr als verbindliche Rechtsnormen ausgestaltet haben !!

     

    Sternstunde: Elisabeth Selbert und die übrigen Mütter des Grundgesetzes hatten gegen den Widerstand der Väter, insbesondere des Herrenreiters v. Mangold den Gleichheitssatz so ausgestaltet, daß Karlsruhe den Gesetzgeber später zwang, das Ehe- und Familienrecht grundlegend zugunsten der Gleichberechtigung der Geschlechter zu ändern.

     

    Aber viele dieser Recht sind nach dem Wortlaut unbestimmt, allgemein, uneingeschränkt gewährleistet ausgestaltet.

    Ernst Friesenhahn hat als Verfassungsrichter der ersten Stunde in Fortführung eine entscheidende Strebe eingezogen:" Verfassungsnormen sind Rechtsnormen, dh gleichen Methoden zugänglich." - und damit der naturrechtsaffinem, insbesondere katholischen Rechtslehre den Boden entzogen.

    Die jetzigen Entscheidungen in dieser Gemengelage lassen grüßen.

     

    Der Richter Martin Draht hat im Seminar von Helmut Ridder zur allgemeinen Erheiterung dargelegt wie im Senat der Ausgleich zwischen uneingeschränkt garantierten Freiheitsrechten mittels der sog Schaukeltheorie ge- auch erfunden wurde;

    "legst du nichts aus, leg doch was unter!" Jura? - nun ja.

     

    But - that's it. Wie man das Kind nennen will, ist eigentlich belanglos,

    aber Recht und Politik sind hier weniger Skylla und Charybdis, als vielmehr aufeinander bezogene Formen staatlichen Handelns innerhalb sich darin und dadurch prozesshaft umsetzender, insbesondere Verfassungsvorgaben.

    Zur Sicherung der Menschenwürde jedes einzelnen und Herstellung des Gemeinwohls.

    D.h. erkennbar: Recht - ist immer auch politisch, ob in kleiner Münze, oder bei den großen Rädern, die Karlsruhe dreht. Und das ist gewollt und gut so.

     

    Und so kann es durchaus geschehen, daß Karlsruhe wie zu den Notstandsgesetzen, diese - als nicht verfassungswidrig - hält, und ein junger Prof ,Peter Häberle, Freiburger Schule, angesichts der heftigen politischen Auseinandersetzung - ok durch die Blumen - kackfrech fragt, ob dies ein Fall verfassungswidriger Verfassungsrechtsprechung sei.

    Und. Da kann man nur mit einem seiner Ziehväter, Horst Ehmke, sagen :

    eine Verfassung ist keine Lebensversicherung.

     

    Fazit nach 40 Jährchen on the road of rights: versteh ich Politik als Gestaltungsversuch gesellschaftlicher Wirklichkeit, zielen Rechtsnormen eben deshalb auch immer darauf, so ist deren Umsetzung via Rechtsprechung immer auch Politik mit anderen Mitteln.

    Der angebliche, gar "unüberbrückbare" Gegensatz hingegen eine Chimäre;

    wie ungleich mehr trifft all dies auf Karlsruhe zu.

  • D
    Dennis

    @Heidrun: Danke für den interessanten Beitrag! Das ist eine verständliche Sicht auf die Dinge.

     

    Zunächst einmal: Kritik an der taz zu äußern i.S.v. "schlechte/miese Zeitung" für "dumme Linke" zeugt von Argumentationslosigkeit. Das ist nicht ernst zu nehmen.

     

    Außerdem: Egal, ob Ehegattensplitting/Adoptionsrechte etc. Wir reden aktuell von folgenden Zahlen: eigentragene Lebenspartnerschaften: 67000, davon mit Kind: 4000. Verständlich erhebt da ein jeder normaler CDU-Wähler (Gott sei Dank!) die Hand, und befürchtet das Schlimmste für die restlichen 80 Mio Menschen in Deutschland. Das GG habe das nicht vorgesehen, die christliche Lehre redet etwas anderes, normal ist das nicht, wir können uns so nicht fortpflanzen.

     

    Eins nach dem anderen:

    - Natürlich hat das GG dies nicht vorgesehen. Zu dieser Zeit war Homosexualität auch noch strafbar. Sie können aber genauso versuchen im GG etwas zum Thema Dosenpfand zu finden. Das gab es damals auch noch nicht.

    - Die Verbindung von Religion/Kirche hat in einer eigentlich säkularen Demokratie nichts zu suchen. Kennen Sie Ihre Zitatquellen:

    In der Bibel steht vor dem Satz: Ein Mann solle nicht mit einem anderen Manne in einem Bett liegen, folgender: Ein Mann solle keine Vögel essen.

    Putenschnitzelverbote gibt es derweil in Deutschland noch nicht. Am Rande: Der Vatikan (als oberster Hüter der christlichen Lehre) hat die UN-Charta der Menschenrechte nicht unterzeichnet. Wieso berufen wir uns auf dessen Klamauk in einer Demokratie?

    - Wie wir uns fortpflanzen, und was natürlich sei, weiß kein Mensch. Eine Natürlichkeit des Menschen gibt es jedenfalls nicht. Wenn es sie gäbe, frage ich mich wie wir es bisher soweit gebracht haben. Bisher sagt man nur Korallen oder Amöben eine Natürlichkeit nach. Die können das auch.

     

     

    Die Liste ginge endlos weiter.

    Das BVerfG darf und soll da ruhig mal eingreifen. Gerade dann, wenn christlicher Populismus von religiösen Extremisten in einer Demokratie Einzug halten will.

    Was die Union macht ist verantwortungslos. In jeder Hinsicht.

     

    Da allerdings durch Einsicht sich noch niemand geändert hat, wird auch dieser Kommentar nichts ändern. Auch nicht der Zeitungsbeitrag. Auch keine TV-Sendung. Da muss jeder seine Erfahrung machen. Achja: der Bischof Keith O'Brien hat das jetzt auch mal gemacht. Der Verfechter der Natürlichkeitslehre und Gegener von Homos hat die Thematik erst einmal an seinen Priestern ausprobiert. Vertsehen Sie, der weiß jetzt wovon er spricht.

  • H
    Heidrun

    @ lowandorder:

     

    Was meine ich mit 'Schattenjustiz'?

     

    Ich sage, Diskriminierung ist Schattenjustiz. Wenn eine Menschengruppe diskriminiert wird – z.B. Erwerbslose – müssen sich diejenigen, die dieser Menschengruppe angehören, unablässig bemühen, dem diskriminierenden Zerrbild der Menschengruppe nicht zu entsprechen. Der Erwerbslose muss z.B. unablässig beweisen, dass er nicht faul und kein Betrüger ist. Nicht nur dem Jobcenter gegenüber, sondern auch gegenüber Nachbarn, potentiellen Arbeitgebern, neuen Bekanntschaften und, wenn er Pech hat, alten Freunden. Das ist wie ein permanentes Gerichtsverfahren, durchaus mit Verhören, aber ohne Rechtsbeistand oder Berufungsinstanz.

     

    Das hat etwas mit Macht zu tun. Ob das böse ist, muss jede® selbst entscheiden.

     

    Diskriminierung ist umso mehr Schattenjustiz, wenn die Diskriminierung sich erfolgreich als wissenschaftliche Erkenntnis ausgeben kann – Beispiel: Pathologisierung von Homosexuellen in internationalen Krankheitskatalogen bis 1990.

     

    Schattenjustiz bedeutet, einem Sonder-Regime unterstellt zu werden, mit oder ohne Sonder-Gesetze, aber auf jeden Fall und immer mit Funktionsträgern, die richterliche Funktionen einnehmen, ohne Richter zu sein: Fallmanager (Jobcenter), Gutachter und Zwangstherapeuten (Transsexuellengesetz), etc.

     

    An dieser Stelle kommt die echte Justiz ins Spiel. Die echte Justiz hat sich, historisch betrachtet, oft der Vereinnahmung durch Schattenjustiz widersetzt oder versucht, sich zu widersetzen. Schlägt sich Schattenjustiz in realen Gesetzen nieder (Hartz IV, § 175 …) , kann sie immer noch deren Umsetzung gestalten – siehe die sehr vielen Fälle, in denen Transferempfänger seitens Gerichten gegen Jobcenter Recht bekommen. Das Bundesverfassungsgericht kann mehr, es kann nämlich dem Gesetzgeber in die Parade fahren. Das ist wichtig im Zusammenhang des Themas, um das es hier eigentlich geht.

  • N
    Normalo

    Hallo Herr Rath,

     

    nur weil Ihnen gerade zufällig in den Kram passt, wie sich jemand zu bestimmten Fragen positioniert, ist das noch lange kein Grund, das Loblied eines "politischen Gerichts" zu singen - insbesondere nicht, wenn Sie mit "politisch" meinen: politisch motiviert. Denn nichts anderes wäre es, wenn das Verfassungsgericht nicht auf Basis des Verfassungsrechts sondern aufgrund wohlmeinender politischer Intentionen urteilen würde.

     

    So ein Gericht kann eine Demokratie genauso wenig brauchen wie einen dauerhaften Ausnahmezustand oder einen absoluten Monarchen. Wenn Sie sich nach der politisch-ethischen "Letzten Instanz" sehnen, die so ein Gericht wohl sein soll, dann rate ich Ihnen, schnell die Frömmigkeit Ihrer Vorfahren für sich wieder zu entdecken. Denn auf Erden werden Sie eine solche letzte Instanz nur so finden, dass sie Ihnen früher oder später als Tyrann vorkommt.

     

    In concreto hat das Gericht selbst die Grundlage für die Zurückhaltung vieler Politiker gegenüber der Gleichstellung geschaffen, indem es Mal um Mal die Ehe als die einzige unter allen denkbaren Formen des Zusammenlebens als von der Verfassung besonders privilegiert bezeichnet hat. Diese Rechtsprechung kann es nicht durch ein paar Interviews wieder zurücknehmen, sondern nur durch Urteile - weshalb übrigens auch solche Interviews einzelner Richter wenig sachdienlich und letztlich Einmischung in einen Prozess sind, den das Gericht wenn überhaupt nur im Nachhinein zu beurteilen hat.

     

    Stellen Sie sich einfach mal vor, Volker Beck wäre der neue, rührige Familienminister einer rot-grünen Regierung, und der neue Karlsruher Gerichtspräsident Peter Müller würde verlauten lassen, dass er an der Ansicht festhalte, dass eine Ehe ausschließlich zwischen Mann und Frau möglich und dann auch entsprechend steuerlich und anders zu privilegieren sei. Wären sie dann immer noch so froh über ihr "politisches Gericht"?

  • LB
    Linus Blau

    'Wenn hier das Bundesverfassungsgericht eingreift, verletzt es nicht die rechtsstaatliche Gewaltenteilung, sondern es verhindert, dass aus populistischer Taktik willkürliche Gesetze zulasten umstrittener stigmatisierter Minderheiten gemacht werden.'

    Die Union hat kein minderheitenstigmatisiertes Gesetz gemacht, sondern es geht um die Anwendung eines Steuergesetzes, des EStG, das uralt ist und jahrzehntelang auf einem weitreichenden Konsens aller politischen Akteure basierte, jahrzehntelang auch vom BVerfG gebilligt worden ist: es geht hier also nicht um ein willkürlich von der Union gemachtes stigmatisierendes Gesetz. Im Gesetz steht "Ehe" und nicht "Lebenspartnerschaft".

    Es entspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung, dass ein solches Gesetz von der Verwaltung anzuwenden ist, bis der Gesetzgeber es ändert oder das BVerfG es aufhebt. Inhaltlich mag man die steuerliche Gleichstellung befürworten, es gibt aber durchaus Argumente dafür, die Entscheidung des BVerfG abzuwarten, um sich bei der Umsetzung nicht die nächste Ohrfeige aus Karlsruhe zu holen. Dabei geht es z.B. "nur" um technische Fragen wie die der Rückwirkung (Geltung ab 2001? Änderung früherer Steuerfestsetzungen), der zu ändernden Gesetze (ESt-Nebengesetze, Abgabenordnung)etc. Nordrhein-Westfalen hat im Dezember im Vermittlungsausschuss einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei der sich einer/einem Juristen/in die Haare sträubten. Wenn selbst ein großes rot-grünes Land die saubere juristische Umsetzung nicht stemmt, ist es zumindest vertretbar, die Vorgaben des BVerfG abzuwarten.

  • L
    lowandorder

    @Gevatter

    "Beitrag, der erkennbar auf den Applaus von den ganz billigen Plätzen des links-dumen taz-Leserkreises aus ist."

     

    Tja, ich würd schon mal die persönliche Wahl der Waffen einleiten.

    Ok, wenn Sie - anders der Rest der ernstzunehmenden Juristen - die Entscheidungen des BVerfG nicht " auch, weitgehend, großteils usw 'politisch' "nennen wollen;

    ja was denn dann?

    Aber daß das ein besonderer Saft ist, mit dem deren Entscheidungen angerührt werden, wer wollte denn das bestreiten? Sie? - meinen Sie das ernsthaft?

    Ziemlich einsam im suicide club, hm?

     

    und @ von Heidrun:

    what the hell - ist eine Schattenjustiz?

    die offensichtliche Inkarnation des Bösen.

  • L
    lowandorder

    @von Helga:

     

    Auhauerha.

    Der Diktion nach leben Sie ja offensichtlich nicht erst seit gestern auf diesem Planeten.

    Aber die Grundthesen von Christian Rath in Ihrer Weise, gar mit der NS-Keule zu geißeln.

    Boohey. Da rollen sich ja die Zehnägel nach innen.

     

    Natürlich kann man wie die Schweden nach " was, 4 Richter( halber Senat) können den Gesetzgeber aushebeln!" - " Neje, tak" sagen;

    aber die bundesrepublikanische Geschichte und die Rolle dieses Gerichts zeigt

    - sine ira et studio - gelungen! - jedenfalls bisher.

     

    Und @ von Udo Henn:

    allgemein - klar zaubert Karlsruhe immer wieder, ja ständig Sachen aus dem Hut,

    da staunt der Fachmann, lacht der Kleingärtner;

    einem ehemaligen Richter wie mir ist aber auch im klein-klein immer geläufiger geworden:

    anders geht jegliches Recht nicht, weil Rechtsregeln abstrakt sind, notwendig Lücken aufweisen und - zudem in die Zeit hin offen sind.

    Wieviel mehr gilt dies für Verfassungsnormen!

     

    But - Ihr konkretes 'es reicht' in Ehren;

    aber - sorry - es ist nicht Ihre, sondern die Aufgabe von Karlsruhe anstehende,

    zur Entscheidung angetragene Lebenssachverhalte zu entscheiden.

     

    Die Empörungswoge ala CDU?: zu recht - gemach!

    Da gab's schon mehr Langholz! Die völlig unerwartete, aber nur als glücklich zu nennende Entscheidung zum informationellen Grundrecht kostete Ernst Benda ( CDU) den Posten des EuGH-Präsidenten und ließ noch zehn Jahre später die Schaum-vorm-Mund-Drüsen im IMI-sterium aktiv werden.

     

    Wasser in Raths Wein?

    Ja - auch das! Es ist ein bekanntes Grundmodell der Einordnung Karlsruher Entscheidungen: Grund/Individualrechtsschutz - ja da sind se vorne, das kann man nehmen;

    etwas böse ergänzend : dat kost ja nix, macht bella figura und steigert die Akzeptanz ihrer Entscheidungen.

     

    Ja - aber: im organisationsrechtlichen Bereich?

    da sieht es - zunehmend nicht mehr so bürgerfreundlich aus!

    Ich sage nur - wie auch Christian Rath - bewaffneter Bundeswehreinsatz im Innern.

    Das ist Fortsetzung und Trendwende in eins.

    Dieser organisatorische Bereich ist auch in der (Kommentar)Literatur verstärkt von gelinde gesprochen, eher von Konservativen, wie Maunz, Herzog et al.

    beackert und dementsprechend staatstragend/bürgerunfreundlich interpretiert worden.

    ( Maunz war ein ausgewiesener Nazi und klandestiner Schreiber in Freys Nationalzeitung).

    Vozzibär, ein Ziehkind von Peter Lerche - Schüler eben dieses Herrn Maunz- also ein Mann der sog Carl Schmitt( Der Führer schützt das Recht)Fronde und zeitweiliger Referent im Bayrischen Innenmisterium, vertritt diese Trendwende offensiv - klar.

    Er ist durchaus ein Mann der gekonnten Außendarstellung.

    Und setzt die Kuschelei mit der Regierung via Kaffeerunde mit Verfassungsgericht fort!

    Das ist mehr als symptomatisch. Es ist ein Unding, glatt verfassungswidrig!

    Denn weder ist dabei die Oppsasition vertreten;

    vor allem aber würde jeder " normale " Richter unterhalb der Schwelle Karlsruhe sofort und erfolgreich via Befangenheitsantrag aus den Verfahren herausgeschossen, der in dieser Weise mit einer " ständigen Partei" ( z.B. Behörden, Konzernen usw ) auf Schmusekurs, man-kennt-sich machen würde.

    Einen verfassungsrechtlich tragenden Rechtsgrund für eine Abweichung via Karlsruhe sehe ich nicht!

    Ein Entsprechendes mit dem ebenso mächtigen Supreme-Court der USA via Regierung wäre undenkbarer Vorgang.

  • G
    Gevatter

    "Natürlich ist das Bundesverfassungsgericht ein politisches Gericht, das politische Entscheidungen trifft und sie als Verfassungsrecht verkauft." - wenn das auch nur ansatzweise stimmen würde, dann könnten wir uns alle sofort erschießen. Zum Glück ist "Christian Rath" nur Aushilfsjournalist bei einer kleinen linksradikalen Tageszeitung und lebt offenbar in seiner eigenen kleinen Welt - das ist schon okay, man kennt ihn da.

     

    Ein ganz peinlicher Beitrag, der erkennbar auf den Applaus von den ganz billigen Plätzen des links-dumen taz-Leserkreises aus ist. Selten selbst in der an peinlichen Artikeln nicht armen taz einen so peinlichen Beitrag gelesen. Ines Pohl bekommt der taz nicht - die taz wird nicht kritischer, sondern einfach nur dümmer.

  • H
    Heidrun

    'Wenn hier das Bundesverfassungsgericht eingreift, verletzt es nicht die rechtsstaatliche Gewaltenteilung, sondern es verhindert, dass aus populistischer Taktik willkürliche Gesetze zulasten umstrittener stigmatisierter Minderheiten gemacht werden. Es ist schon peinlich genug, dass ausgerechnet die christlichen Regierungsparteien hierfür Anlass geben.'

     

    Vielleicht ist es hilfreich, einen anderen Blickwinkel einzunehmen.

     

    Was ist Diskriminierung? Eine gesellschaftliche und soziale Praxis, die auf bestimmten Menschenbildern beruht, in deren Mittelpunkt der 'normale' und 'gesunde' Mensch steht. Diskriminierung ist eine riesenhafte außergerichtliche Schattenjustiz. In die Rechtsprechung dringt Diskriminierung durch politische Prozesse ein, die sich ihre Absicherung bei der Wissenschaft abholt – im Falle des § 175 unseligen Angedenkens und des Transsexuellengesetzes vom 1981 bei Sexologen, Psychiatern und Psychologen. So erhält die Diskriminierung Rechtscharakter, die Schattenjustiz kann sich auf die offizielle Justiz stützen, und zur sozialen, ökonomischen und medizinischen Gewalt tritt die juristische Gewalt hinzu.

     

    Aber wenn die Schattenjustiz mit Rechtsprinzipien in Konflikt gerät oder die Juristen bemerken, dass sie zu Vollzugsgehilfen einer Schattenjustiz gemacht werden, kann es zu Kollisionen von Justiz und Politik kommen. Ein Beispiel ist der Protest von Juristenverbänden gegen den Angriff der Regierung auf die Prozesskostenhilfe. Ein weiteres ist der derzeitige Konflikt zwischen CDU und Bundesverfassungsgericht.

     

    Auch die Justiz beruft sich auf Wissenschaft. Als Homosexualität noch in den internationalen Krankheitskatalogen verzeichnet war (bis 1990), betrieb die Justiz den Schutz der Gesellschaft vor 'Krankhaften' und 'Entartung'. Stützt die Wissenschaft die Diskriminierung nicht mehr, wird ihr Charakter der Schattenjustiz sichtbar, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Juristen nicht mehr mitspielen.

     

    Dass die Schattenjustiz der Diskriminierung von deutschen Parteien aufgenommen, betrieben und angeheizt wird, und zwar nicht nur von der CDU, ist keine 'populistische Taktik', sondern deutsche Gesellschaftspolitik, wie die Hartz-Gesetze zeigen, gegen deren rechts- und verfassungswidrige Praktiken (Schattenjustiz) nur der Appell an die offizielle Rechtsprechung hilft, da die Betroffenen politisch stumm und ohnmächtig gemacht wurden.

     

    Das Bundesverfassungsgericht verletzt das Prinzip der Gewaltenteilung nicht nur nicht, es wird zu ihrer Bastion gegen die Schattenjustiz der Mitte der deutschen Gesellschaft. Das muss so sein, weil die deutschen Parteien von der CDU bis zu den GRÜNEN nur noch Interessenvertreter ihrer jeweiligen Klientel aus der Mitte der Gesellschaft sind. Darum kommen auch nur diejenigen Themen in der öffentlichen Debatte zur Sprache, die hinreichend arrivierte und privilegierte Gruppierungen betreffen. Darum gibt es eine rege Diskussion um die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, während man Transfrauen den Psychiatern und den forensischen Psychologen und Transferempfänger den Bütteln der 'Jobcenter' ausliefert. Wer wirklich einer Minorität angehört, was bei Homosexuellen nicht mehr der Fall ist, blickt nicht zum Reichstag, sondern nach Karlsruhe.

     

    Es zeigt sich, wie klug und weitsichtig die Gründer der Bundesrepublik waren, als sie das Bundesverfassungsgericht zum Hüter des Rechts machten, der dieses auch gegen die Politik verteidigen kann.

  • H
    Heidrun

    'Wenn hier das Bundesverfassungsgericht eingreift, verletzt es nicht die rechtsstaatliche Gewaltenteilung, sondern es verhindert, dass aus populistischer Taktik willkürliche Gesetze zulasten umstrittener stigmatisierter Minderheiten gemacht werden. Es ist schon peinlich genug, dass ausgerechnet die christlichen Regierungsparteien hierfür Anlass geben.'

     

    Vielleicht ist es hilfreich, einen anderen Blickwinkel einzunehmen.

     

    Was ist Diskriminierung? Eine gesellschaftliche und soziale Praxis, die auf bestimmten Menschenbildern beruht, in deren Mittelpunkt der 'normale' und 'gesunde' Mensch steht. Diskriminierung ist eine riesenhafte außergerichtliche Schattenjustiz. In die Rechtsprechung dringt Diskriminierung durch politische Prozesse ein, die sich ihre Absicherung bei der Wissenschaft abholt – im Falle des § 175 unseligen Angedenkens und des Transsexuellengesetzes vom 1981 bei Sexologen, Psychiatern und Psychologen. So erhält die Diskriminierung Rechtscharakter, die Schattenjustiz kann sich auf die offizielle Justiz stützen, und zur sozialen, ökonomischen und medizinischen Gewalt tritt die juristische Gewalt hinzu.

     

    Aber wenn die Schattenjustiz mit Rechtsprinzipien in Konflikt gerät oder die Juristen bemerken, dass sie zu Vollzugsgehilfen einer Schattenjustiz gemacht werden, kann es zu Kollisionen von Justiz und Politik kommen. Ein Beispiel ist der Protest von Juristenverbänden gegen den Angriff der Regierung auf die Prozesskostenhilfe. Ein weiteres ist der derzeitige Konflikt zwischen CDU und Bundesverfassungsgericht.

     

    Auch die Justiz beruft sich auf Wissenschaft. Als Homosexualität noch in den internationalen Krankheitskatalogen verzeichnet war (bis 1990), betrieb die Justiz den Schutz der Gesellschaft vor 'Krankhaften' und 'Entartung'. Stützt die Wissenschaft die Diskriminierung nicht mehr, wird ihr Charakter der Schattenjustiz sichtbar, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Juristen nicht mehr mitspielen.

     

    Dass die Schattenjustiz der Diskriminierung von deutschen Parteien aufgenommen, betrieben und angeheizt wird, und zwar nicht nur von der CDU, ist keine 'populistische Taktik', sondern deutsche Gesellschaftspolitik, wie die Hartz-Gesetze zeigen, gegen deren rechts- und verfassungswidrige Praktiken (Schattenjustiz) nur der Appell an die offizielle Rechtsprechung hilft, da die Betroffenen politisch stumm und ohnmächtig gemacht wurden.

     

    Das Bundesverfassungsgericht verletzt das Prinzip der Gewaltenteilung nicht nur nicht, es wird zu ihrer Bastion gegen die Schattenjustiz der Mitte der deutschen Gesellschaft. Das muss so sein, weil die deutschen Parteien von der CDU bis zu den GRÜNEN nur noch Interessenvertreter ihrer jeweiligen Klientel aus der Mitte der Gesellschaft sind. Darum kommen auch nur diejenigen Themen in der öffentlichen Debatte zur Sprache, die hinreichend arrivierte und privilegierte Gruppierungen betreffen. Darum gibt es eine rege Diskussion um die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, während man Transfrauen den Psychiatern und den forensischen Psychologen und Transferempfänger den Bütteln der 'Jobcenter' ausliefert. Wer wirklich einer Minorität angehört, was bei Homosexuellen nicht mehr der Fall ist, blickt nicht zum Reichstag, sondern nach Karlsruhe.

     

    Es zeigt sich, wie klug und weitsichtig die Gründer der Bundesrepublik waren, als sie das Bundesverfassungsgericht zum Hüter des Rechts machten, der dieses auch gegen die Politik verteidigen kann.

  • V
    Verurteilungsbedürfnis?

    Schwache These!

     

    Eines scheint sowohl der Union als auch den Homo-Lobbyisten gemeinsam zu sein.

    Eine Existenzsicherung gerade im Hinblick auf die Kinder für jene, die Kinder haben und erziehen oder für jene, die sie in die Welt setzen wollen, steht offenbar nicht im Vordergrund.

     

    Das ist unabhängig davon, ob man ein gleichgeschlechtliches Paar für geeignet hält, ein Kind zu adoptieren. In allen Fällen einer Adoption ist eine Einzelfallprüfung angemessen, wie auch generell eine Fürsorge, dass ein Kind bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann, zu bevorzugen ist.

  • UH
    Udo Henn

    Das Bundesverfassungsgericht verdient diesen Namen gar nicht mehr, denn solche Entscheidungen sind eine Missachtung, mindestens aber eine eklatante Fehlinterpretation der Verfassung. Nirgends werden im Grundgesetz gleichgeschlechtliche Beziehungen auch nur erwaehnt.

    Die CDU/CSU ist die einzige Partei, die die absurde und vernunftwidrige Gleichstellungsmanie nicht mittraegt und damit aus meiner Sicht die einzig noch waehlbare Partei.

  • A
    anke

    Kanzlerin Merkel, scheint mir, ist eine echte Basis-Demokratin. Sie entscheidet genau so, wie ein Teil ihrer Wähler sich entscheiden würde. Sie lässt sich zum Jagen tragen von einer Autorität, der sie die Verantwortung überlassen kann für etwas, wofür sie selber keine Haftung übernehmen mag.

     

    Wie oft schon habe ich in meinem Leben die Floskel von den "politischen Entscheidungen" gehört, die andere treffen, denen man sich aber guten Gewissens unterwerfen darf! Auch, wenn sie eigentlich in die eigene Zuständigkeit fallen würden, und selbst dann noch, wenn man sie für vollkommen falsch hält. Und ist denn so eine "politische Entscheidung" nicht auch wirklich ungeheuer praktisch? Mann braucht nicht einmal zuzugeben, dass man etwas nicht kapiert hat, wenn man brav macht, was eine fremde Macht befielt. Man setzt sich also auch nicht der Gefahr aus, verspottet zu werden für seine tatsächliche oder vermeintliche Dummheit, Feigheit, Frechheit oder Bosheit. Außerdem spart Unterwerfung Zeit. Sie macht Debatten überflüssig. In unserem Fall scheint die Sache besonders eilig zu sein. Im Herbst sind Wahlen. Angela Merkels Berater meinen wohl, dass bis da hin nicht genügend Trottel freiwillig an ihren heterosexuellen Tellerrand gekrochen sein werden, um zu sehen, wie es dahinter weiter geht. Bei 5-6 Parteien aber zählt offenbar jede Stimme. Auch die von Leuten, die weitsichtig sind wie Maulwürfe und großherzig wie Ebenezer Scrooge. Macht stinkt halt nicht. Und ein Gericht, das nur ausnahmsweise Politik machen darf, lässt sich womöglich ganz gern mal spannen vor die eine oder andere Karre. "Die Medien", schließlich, entscheiden ja schon länger mit, und die werden nicht einmal gewählt sondern nur gekauft.

  • N
    naseweiser

    Nach Kopernikus und Galilei brauchte der Vatikan noch paar Jahrhunderte , bis sich auch dort die Erde um die Sonne drehte . Mit Darwin und der Evolution ging es schon ein wenig schneller . Der Big Bang , der Urknall , wurde dagegen schon fast zügig in die katholische Theologie eingebaut . Und bei der Gleichstellungsdebatte kämpfen die Erzkatholen heute mit Vorderladern gegen Schnellfeuergewehre ...

  • MS
    meine sache

    Es ist schön zu sehen wie die Union wieder in die politische Steinzeit zurück fällt und somit ihr Klientel befriedigt.

    Denn eine CDU die viele Stimmen will muss sich auch an einen CDU-Kurs halten und was passiert wenn sich eine Partei zu weit von ihrem Ur-Image entfernt sehen wir ja gut an der SPD.

     

    Auf der anderen Seite ist es doch fraglich wie nun das Verfassungsgericht angegriffen wird.

     

    Der (homophoben?) Helga möchte ich entgegnen:

     

    Hitler-Vergleiche sind ganz lustig...bei Jugendpolitischen Veranstaltungen in der Afterhour, ansonsten eher ein Zeichen der (typisch deutschtümlerischen) geistigen Armut.

  • D
    Dennis

    @Helga: Es ist vielsagend, einen politischen Diskurs um Minderheitenrechte als Modethema zu beschreiben. Der Überblick über die Funktion einer Demokratie zeigt sich im Misverstehen der fokus-demokratischen Themen.

     

    Ich verstehe nicht inwiefern die Union wählbar sein sollte (jetzt wieder oder schon vorher). Die Union ist der Verursacher von Arbeitslosigkeit, Schulden, Diskriminierung: Europaweit. Anderen europäischen Ländern werden Sparprogramme aufgezwängt - was u.a. in Griechenland zu einer Jugendarbeitslosigkeit von 25% führt - und in Deutschland wird mit aller Gewalt S21 durch den Stall gepeitscht.

     

    In der Schweiz werden endlich die Gehälter der Schwerreichen gedeckelt; da sagt die Union: das können und wollen wir nicht. Beliebter Satz: "Das ist alternativlos." oder: "Kein überholter Aktionismus."

     

    Inwiefern es gerade bei dieser Homo-Thematik um Aktionismus geht, ist mir schleierhaft. Die Rechte der LGBT-Minderheit werden schon seit Jahrhunderten mit Füßen getreten.

     

    Der Kommentar ist sehr gut! Er steht gerade im Gegensatz zu den unbedarften Aussagen der Union, dass BVG überschreite seinen Aufgabenbereich.

    Am meisten wundere ich mich gerade darüber, dass eine Unionsangehörige die taz liest. ...wes Geistes Kind sind sie denn?

  • D
    Dieter

    Wie weit sind wir eigentlich schon, dass Verfassungsrichter über Zeitungen in die Politik eingreifen. Es wird immer klarer, dass unsere Eliten ein Kesseltreiben gegen die Ehe von Mann und Frau mit Kind treiben. Und dies alles unter dem Vorwand der Gleichstellung für eine Minderheit. Ich hoffe die CDU bleibt bei ihrer Linie und läuft nicht hinter dem angeblichen Zeitgeist hinterher.

  • H
    Helga

    Endlich ist die Union wieder wählbar geworden - diese lächerliche Beliebigkeit und das Hinterherlaufen hinter jedem lahmen Modethema sind nun hoffentlich vorbei.

     

    Der Kommentar ist auch wirklich sauschlecht - ein "politisches Gericht" soll gut sein? Wie peinlich - offenbar hat der Knabe aus der deutschen Geschichte und dem Terror der Rechtsprechung politischer Gerichte im Dritten Reich nichts gelernt. Immerhin hat Herr Rath gezeigt, wes Geistes Kind er ist. Schlimm.