Kommentar Videoüberwachung in Schwimmbädern: Es fehlt an rechtlichen Standards
Was bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt im privaten Bereich eher schwammig. Dabei gäbe es gerade in Schwimmbädern Möglichkeiten, die Technik sinnvoll einzusetzen.
W as bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt im privaten Bereich eher schwammig. Genau hier liegt das Problem bei Kameras in Schwimmbädern wie dem „Wasserparadies“ in Hildesheim. Private Betreiber können auf ihr Hausrecht pochen, Kameras aufhängen und los filmen – bis sich jemand beschwert.
Eine flächendeckende Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Kameras gibt es nicht. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt nur vor, dass es keine Anhaltspunkte dafür geben darf, dass bei einer Überwachung schutzwürdige Interessen von Betroffenen überwiegen. Dass es im Umkleidebereich eines Schwimmbades durchaus solche schutzwürdigen Interessen geben dürfte, drängt sich geradezu auf. Als Argument werden dann Fälle wie der Missbrauch eines Mädchens angeführt. Bloß: Verhindern können Kameras solche Übergriffe nicht, sie gaukeln Sicherheit nur vor. Mehr Kontrollen durch das Personal wären sinnvoller.
Sinnvoll wäre auch, verbindlich zu regeln, was wo gespeichert wird und wer Zugriff darauf hat. Oder entsprechende Zertifikate zu vergeben, wie es sie – wenn auch auf freiwilliger Basis – in Schleswig-Holstein gibt. Und gerade in Schwimmbad-Umkleiden könnte man über einen Notfall-Knopf nachdenken, der die Kamera anschaltet und das Personal alarmiert. So könnte die Technik wirklich helfen.
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