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Kommentar Videoüberwachung in SchwimmbädernEs fehlt an rechtlichen Standards

Ilka Kreutzträger
Kommentar von Ilka Kreutzträger

Was bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt im privaten Bereich eher schwammig. Dabei gäbe es gerade in Schwimmbädern Möglichkeiten, die Technik sinnvoll einzusetzen.

W as bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt im privaten Bereich eher schwammig. Genau hier liegt das Problem bei Kameras in Schwimmbädern wie dem „Wasserparadies“ in Hildesheim. Private Betreiber können auf ihr Hausrecht pochen, Kameras aufhängen und los filmen – bis sich jemand beschwert.

Eine flächendeckende Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Kameras gibt es nicht. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt nur vor, dass es keine Anhaltspunkte dafür geben darf, dass bei einer Überwachung schutzwürdige Interessen von Betroffenen überwiegen. Dass es im Umkleidebereich eines Schwimmbades durchaus solche schutzwürdigen Interessen geben dürfte, drängt sich geradezu auf. Als Argument werden dann Fälle wie der Missbrauch eines Mädchens angeführt. Bloß: Verhindern können Kameras solche Übergriffe nicht, sie gaukeln Sicherheit nur vor. Mehr Kontrollen durch das Personal wären sinnvoller.

Sinnvoll wäre auch, verbindlich zu regeln, was wo gespeichert wird und wer Zugriff darauf hat. Oder entsprechende Zertifikate zu vergeben, wie es sie – wenn auch auf freiwilliger Basis – in Schleswig-Holstein gibt. Und gerade in Schwimmbad-Umkleiden könnte man über einen Notfall-Knopf nachdenken, der die Kamera anschaltet und das Personal alarmiert. So könnte die Technik wirklich helfen.

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Ilka Kreutzträger
Redaktionsleiterin Nord
Jahrgang 1977, die Soziologin arbeitete lange für die taz nord als Autorin und CvD sowie für den NDR in Hamburg als Nachrichtenredakteurin Online und Radio, ging dann kurz zum stern und war stellvertretende Ressortleiterin Lokales bei der Hamburger Morgenpost. Sie gibt an der Uni Bremen seit 2013 Schreib-Workshops. Seit 2023 ist sie Redaktionsleiterin der taz nord.
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1 Kommentar

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  • T
    ThomasR

    Der Kommentar macht es sich meiner Meinung nach zu leicht, denn es wird ein wesentliches Argument vergessen: Im Hildesheimer Fall hat die Kameraaufzeichung zu einer späteren Überführung des Sexualstraftäters geführt. Dadurch wurde zwar dieses Verbrechen nicht verhindert, aber es kann angenommen werden, dass durch die folgende Strafverfolgung zumindest die Chance besteht, dass der Verbrecher keine ähnlichen Straftaten mehr begeht (auszuschließen ist das natürlich nicht, aber dennoch eben anzunehmen). Der Diskurs über Videoüberwachung in öffentlichen Räumen ist leider komplexer, als wir es uns wünschen. Ein einfaches "Kameras abschalten" hilft leider nicht weiter. Die positive Haltung der Schwimmbadbesucher ist ernst zu nehmen, vor allem vor dem Hintergrund den berechtigten Bestrebungen der Datenschützer in einer breiten Öffentlichkeit Akzeptanz zu verschaffen.