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Falschdarstellung der Haasenburg GmbHtaz erwirkt Unterlassungserklärung

Ein Gericht habe der taz „Falschbehauptungen“ über den Kinderheimträger untersagt: So stand es auf der Firmen-Webseite. Diese Darstellung ist nun nicht mehr erlaubt.

Schild vor einer der Einrichtungen der Haasenburg GmbH Bild: Wolfgang Borrs

BERLIN taz | Die taz hat gegenüber der Haasenburg GmbH eine Unterlassungserklärung erwirkt. Nach einem Bericht der taz am Wochenende hatte die Haasenburg GmbH auf ihrer Homepage eine Erklärung abgegeben. Darin schrieb die Firma, dass sie gegen die „objektiven und nachweislichen Falschbehauptungen“ der taz „gerichtlich vorgegangen“ sei und ein Berliner Gericht dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt hätte.

Gegen diese falsche Darstellung ist die taz umgehend juristisch vorgegangen und erwirkte eine Unterlassungserklärung von der Firma. „Die Haasenburg GmbH verpflichtet sich gegenüber der taz Verlags- und Vertriebs GmbH“, heißt es in dem Schreiben der Kanzlei Schertz Bergmann, „es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der taz Verlags- und Vertriebs GmbH festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es künftig zu unterlassen“, diese Darstellung zu wiederholen.

Weiter muss es die Haasenburg GmbH unterlassen, zu behaupten, dass der taz eine „Mehrzahl von Behauptungen untersagt wurde“, was die Firma zuvor ebenfalls auf ihrer Homepage geschrieben hatte.

In dem Unterlassungsschreiben heißt es weiter: „im Gegenteil gibt unsere Mandantschaft klar zu erkennen, dass sie nicht weiß, ob die Berichterstattung vom Wochenende mit der erwirkten einstweiligen Verfügung zusammenhängt“. Die Haasenburg hatte zuvor die Vermutung geäußert, daß das so sein könnte, die taz hatte onsoweit Unterlassung verlangt.

Die Anträge der taz, der Haasenburg die Äußerung dieser Vermutung zu untersagen, haben Landgericht und Kammergericht abgewiesen. Allerdings hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der der Haasenburg verboten wurde zu behaupten „In der vergangenen Woche hat ein Berliner Gericht gegen die taz nun eine einstweilige Verfügung erlassen.“

Tatsächlich lag diese einstweilige Verfügung mehrere Wochen zurück und bezog sich lediglich auf einen falschen Eindruck, der angeblich mit einer Bebilderung eines Artikels mit einer „Zaunansicht“ eines Haasenburg-Geländes entstanden sein soll. Das Gericht hat die Darstellung der Haasenburg verboten mit folgender Begründung: „Die taz... muß sich nicht den Eindruck gefallen lassen, sich aus sachfremden Erwägungen, sozusagen als Retourkutsche, kritisch mit den Einrichtungen der Antragsgegnerin zu befassen, nur weil sie zuvor in einem Rechtsstreit unterlegen war.“

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13 Kommentare

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  • GK
    Glas Klar

    Liebe Taz-ler,

     

    die Homepage der Haasenburg behauptet aber weiterhin eben diese Dinge.

    Eure ganze Berichterstattung wird diffamiert. Wehrt Euch doch bitte.

     

    Und hier noch ein Link zu einem Heimkinderforum:

    http://heimkinder-forum.de/v3/board49-heimliste-nach-orten/board55-heime-j/15346-jessern-haus-babenberg/

     

     

    Danke für´s Dranbleiben an dem Thema.

  • F
    Fuuchsbau

    Schon die Website sagt vieles über diese Anstalt. Von den vielen kleinen Grammatikfehlern mal abgesehen, findet man diesen dicken Slogan auf der Kontaktseite:

    "Wir bleiben im Kontakt".

    Der Fehler hat schon irgendwie etwas von Penetranz, oder haben dort die Elektronen eines Haasenburg-PCs gepostet ?

  • I
    ilmtalkelly

    @ Celsius,

     

    die Petition wurde leider geschlossen. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von OP ??? is ja keine dolle Begründung, aber wer weiß.

  • PF
    perry feth

    diese aussage ist noch immer auf der webseite der haasenburg zu lesen!

  • H
    Hase

    Haasenburg: „Seit mehreren Monaten hat sich eine taz-Redakteurin aus Hamburg dem Thema Haasenburg mit großem persönlichem Engagement angenommen.“

     

    Klingt nach gutem Journalismus. Danke!

  • F
    fyrecrotch

    Lieb taz, also irgendwie klappt das nicht mit der Unterlassung.

    Auf der Homepage steht immer noch das in Eurem Text zitierte

    "Wir haben nach vielen Versuchen der inhaltlichen Aufklärung und des Dialoges entschieden, gegen objektive und nachweisliche Falschbehauptungen auch gerichtlich vorzugehen. Am 23.05.2013 hat das Landgericht Berlin gegen die taz eine einstweilige Verfügung erlassen. Der taz wurde untersagt, durch ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, dass Jugendliche durch hohe Zäune davon abgehalten werden sollen, das Gelände zu verlassen. Ob die Berichterstattung vom Wochenende in diesem Zusammenhang steht, können wir nur mutmaßen."

     

    Ignorieren die die Unterlassungserklärung? Oder was läuft da ab? Die Sache wird immer seltsamer.

  • C
    Celsus

    Dann wird es der taz sicherlich gefallen, dass es hier eine Petition zur Schließung gibt, die unterschrieben werden kann:

     

    https://www.openpetition.de/petition/online/sofortige-schliessung-aller-kinderheime-der-haasenburg

     

    Wer will kann da auch anonym unterschreiben.

  • HH
    Homepage Haasenburg

    Aktuell steht u.a. noch dies auf der ersten Seite der Homepage (nur ein kleiner Auszug":

     

    "Die Berichterstattung am Wochenende in der taz hat, wie gesagt, aus unserer Sicht mit einer kritischen Begleitung nur noch wenig zu tun. Seit mehreren Monaten hat sich eine taz-Redakteurin aus Hamburg dem Thema Haasenburg mit großem persönlichem Engagement angenommen. Der Schriftwechsel zwischen der Haasenburg und der Redakteurin umfasst inzwischen mehr als siebzig Seiten. Diese Berichterstattung ist aus unserer Sicht nicht unwidersprochen hinnehmbar. Wir haben nach vielen Versuchen der inhaltlichen Aufklärung und des Dialoges entschieden, gegen objektive und nachweisliche Falschbehauptungen auch gerichtlich vorzugehen. Am 23.05.2013 hat das Landgericht Berlin gegen die taz eine einstweilige Verfügung erlassen. Der taz wurde untersagt, durch ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, dass Jugendliche durch hohe Zäune davon abgehalten werden sollen, das Gelände zu verlassen. Ob die Berichterstattung vom Wochenende in diesem Zusammenhang steht, können wir nur mutmaßen."

     

    Ist das nun die bereits angepasst Version oder immer noch die, gegen die die taz laut dieser Meldung vorgegangen ist?

  • A
    anonyma

    Wissen was richtig ist tut keiner - aber ich glaub anhand dessen was gelesen hab. Wenns dort und anderen Orts menschlich zugeht, dann hätten diese Leute sicher nichts gegen eine Prüfung durch eine unabhängig Ehtikkommission mir ist allerdings nicht bekannt ob es sowas in unserem Land gibt.

     

    Ehtik != Moral

     

    eine Instanz die der Gesellschaft verpflichtet ist - aber sowas durch geld- oder geltungssucht- durch sämtliche Ebenen durchzupeitschen und von solchen Sauber zu halten - schafft nicht mal Bruderschaft der Mediziner....

     

    Traurig wie gesagt.

     

    Veilleicht falls dieser Kommentar freigeschaltet wird - setzt sich diese Idee der "unabhängig Ehtikkommission" irgendwann Mal durch - denn bei der Sache gehts weder um Geld, Ego, geschweige denn um Namen wie würde der Dichter sagen "Namen sind Schall und Rauch!"

  • AU
    Andreas Urstadt

    Es findet sich auf der homepage ein langes ststement inkl empfindlicher Rechtschreibfehler.

     

    Darunter ein Absatz zu einstweiliger Verfuegung bereits zum 23.05.13 wo dementiert wird, hohe Zaeune hielten Fliehende ab

     

    Zusammenhang?

     

    Schutzablenkung?

     

    Basal keine Auseinandersetzung mit dem tazArtikel

     

    Was bedeuten die Rechtschreibfehler...

     

    Ich habe in meinen Kommentaren alles genannt und dabei bleibts.

     

    Die Haasenburg geht auf die ueber 100 Kommentare usw von Lesern nicht ein. Auch nicht auf die Kritik aus den Aemtern usw.

     

    Ueber Kritik an den Praktiken dort gibts angeblich keine Akten und keine Statistik, aeusserst seltsam, denn i Z von Eingaben usw wird eigentlich aktenkundig Buch gefuehrt.

     

    Die Rechtschreibfehler sagen, dass nicht sorgfaeltig nachgelesen oder ueberlegt wurde. Man musste schnell was hinhauen. Ist der Inhalt wichtig und man froh ueber die Arbeit, liest man das mehrfach wieder. Es sieht eher nach Entledigung aus, wenn da Fehler drin bleiben, ein Vorbild ist man so auch nicht.

     

    Bedauern, Entschuldigung usw fehlen.

     

    Mich ueberzeugt das lange statement der Haasenburg nicht.

  • O
    Omega

    Wieviel Zeit wird dem Gegner vom Gericht denn

    eingeräumt, der UE nachzukommen?

     

    Zu diesem Zeitpunkt (18.6. 21:22 Uhr) sind die Behauptungen nämlich noch auf deren Website enthalten.

     

    bis denn, BEN

  • SG
    Schmidt Georg

    bedauerlicherweise, ich gebs zu, dass ich nicht jede Zeitung lese, scheint die taz, die einzige zu sein, die darüber berichtet-tja, andere sind im Moment mit der Familie Obama beschäftigt-vor allen was die F Lady anzieht !

  • RB
    Rainer B.

    Find ich gut! Kinder und Jugendliche brauchen eine starke Lobby.