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Mindestlohn wird angehobenLeiharbeiter bekommen mehr

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf einen höheren Mindestlohn für Leiharbeiter geeinigt. Ab Januar wird die Bezahlung zum Teil deutlich angehoben.

Wird den neuen Mindestlohn „umgehend“ für allgemeinverbindlich erklären: Ursula von der Leyen. Bild: ap

BERLIN afp | Für die rund 800.000 Leiharbeiter in Deutschland steigt ab dem 1. Januar der Mindestlohn: Im Westen wird er auf 8,50 Euro erhöht, zum 1. April 2015 auf 8,80 Euro und zum 1. Juni 2015 auf 9,00 Euro, wie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und die IG Metall am Dienstag mitteilten.

Im Osten steigt der Mindestlohn demnach bis Juni 2015 in drei Stufen auf 8,50 Euro. Darauf einigten sich die Tarifgemeinschaft des DGB und die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit in Berlin. Einen verbindlichen Mindestlohn für Leiharbeiter gibt es seit Anfang 2012.

Nach Gewerkschaftsangaben bedeutet die geplante Anhebung eine Lohnsteigerung ab Januar 2014 von 3,8 Prozent im Westen und von 4,3 Prozent im Osten. Bis Mitte 2015 seien es insgesamt 9,6 Prozent mehr im Westen und 12,8 Prozent mehr im Osten.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte an, sie werde den neuen Mindestlohn „umgehend“ für allgemeinverbindlich erklären, damit alle Beschäftigten möglichst schon ab dem 1. November von dem Aufschlag profitieren könnten. Das Kabinett werde zudem am Mittwoch einen weiteren Branchenmindestlohn für Steinmetze und Bildhauer beschließen.

Die Einigung habe eine „überragende Bedeutung für die Mindestlohndebatte in Deutschland“, erklärte von der Leyen. Denn die Zeitarbeit strahle in viele andere Bereiche der deutschen Wirtschaft aus. Die Einigung zeige zudem, dass die tariflichen Branchenmindestlöhne funktionieren und dieses System Zukunft habe. Die CDU ist gegen einen allgemeinen Mindestlohn.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt nannte die Erhöhung des Mindestlohns für Leiharbeiter „vertretbar“, weil für die beiden ersten Stufen Laufzeiten von jeweils 15 Monaten vereinbart wurden

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3 Kommentare

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  • E
    erwin

    Scheinbar schön !

     

    Der "frei vereinbarte Mindestlohn" hat einen Nachteil.

     

    Die Arbeitsgerichte entscheiden über (Hartz4 und ALG I) "zumutbare Arbeit" wie folgt:

     

    "Zumutbar" ist eine Arbeit, wenn das tarifliche Arbeitsentgelt Zwei Drittel des Tariflohnes nicht unterschreitet.

     

    Einem "Gesetzlichen Mindestlohn"

     

    wäre das nicht passiert,

     

    was auf "die Mitte" in den nächsten Jahren zukommt.

  • C
    claudi

    Wieso die im Osten wie schon bei den Renten mehr Geld bekommen, kann kein Mensch nachvollziehen, wo dort besonders die Mieten weitaus billiger sind. Tja, man muss halt ein Ostdeutscher sein, damit Muddi hilft wo nur machbar.

     

    Rechnet man nach was dann das Gehalt bei denen im Westen sein wird bei einem ach so großzügigen Stundenlohn von 8.80 € sind das 1.188,00 € minus der Abzüge kommen die Leute bei 160 Stunden im Monat auf sagenhaft 700.00 €

    Diesen Betrag zahlt man im Westen schon für eine kleine 2 Zimmer Wohnung Kaltmiete.

     

    Also bleiben auch nach der Erhöhung die Menschen auf Sozialhilfe (Aufstocker) abhängig.

     

    Von diesem Betrag sollen sie dann noch Strom, Tel., Steuer und Versicherung, Lebensversicherung und selbstverständlich auch noch Rentenvorsorge betreiben. Wovon kaufen die Leute sich dann Lebensmittel, Kleidung ?????? Von Reisen oder so keine Rede mehr.

     

    Aber die Regierung redet uns ein, es werde gekauft wie noch nie, die Wirtschaft boomt wie noch nie- Alles Schönfärberei oder kann auch Lügen sagen ????

    • I
      igora
      @claudi:

      Da kann ich Ihnen nur voll zustimmen. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro wäre vor 10 Jahren vielleicht ok gewesen. Heute kann davon keiner mehr leben. Eine Bekannte von mir hatte eine Vollzeitstellt mit so einem Stundenlohn und musste ihren Monatslohn trotzden mit Hartz IV aufstocken, um ihre Miete bezahlen zu können.

       

      Ein existenzsichernder Mindestlohn muss mindestens 10 besser 12 Euro betragen.